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Nach Meim Unfall, Stress Mit Adac


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78 Antworten in diesem Thema

#41 federballer

federballer

    Life is a race - enjoy it !!!

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Geschrieben 27 September 2009 - 18:04 Uhr

Und - gibts schon News?


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Geschrieben 27 September 2009 - 18:04 Uhr

Hallo federballer,

schau mal hier: Nach Meim Unfall, Stress Mit Adac. Dort wird jeder fündig!





#42 46TheDoctor46

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Geschrieben 30 September 2009 - 21:33 Uhr

In der Tat, zwar leider nicht die gewünschten, aber wir nähern uns (vielleicht) langsam aber sicher.

Ich schreib den Brief jetzt einfach mal wieder ab:

Bei einer Beförderung haftet der ADAC als Frachtführer. Die Haftung ist gesetzlich geregelt in HGB. Zu erstatten ist gemäß § 429 HGB die sogenannte Handelswertdifferenz. Dies ist die Differenz des Fahrzeuges vor dem Abschleppen unter Berücksichtigung des Vorschadens abzüglich dem Wert des Fahrzeuges nach dem Abschleppen unter Berücksichtigung des Vorschadens und des Hakenlastschadens. Diese Handelswertdifferenz wurde von der DEKRA ermittelt und Beträgt 1.320.- Eine Kopie des Gutachtens der DEKRA liegt Ihrem Mandanten vor. Mittelbare Kosten, wie die Auslagenpauschale, Nutzungsausfall oder Ihre Kostennote sind gemäß §432 HGB nicht Gegenstand der frachtrechtlichen Haftung. Die Firma Bausch (Der Abschlepper der meine sexy so zugerichtet hat) ist Erfüllungsgehilfin des ADAC

Falls Ihr Mandant den Hakenlastschaden reparieren lässt, so bitten wir um zusendung einer Kopie der Rechnung. Wir sind sodann bereit, eine weitere kulanzweise Beteiligung an den Reparaturkosten zu Prüfen.


Joa, des war der Antwort Brief zum Schreiben von meim Anwalt!

Was sagt Ihr da dazu!?

Liebe Grüße


#43 Chrisr

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Geschrieben 30 September 2009 - 21:53 Uhr

Nunja, klingt auf jeden Fall so, dass sie das vernünftig abwickeln möchten! Ich denke, damit kann man leben, oder? Entspricht der genannte Betrag dem Schaden?


#44 46TheDoctor46

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Geschrieben 30 September 2009 - 21:55 Uhr

Der schaden der durch den Abschlepper verursacht wurde betragt laut Kostenvoranschlag ca. 4800 €


#45 fjen

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Geschrieben 30 September 2009 - 21:58 Uhr

Naja, also sooo toll klingt das ja noch nicht find ich:

Falls Ihr Mandant den Hakenlastschaden reparieren lässt, so bitten wir um zusendung einer Kopie der Rechnung. Wir sind sodann bereit, eine weitere kulanzweise Beteiligung an den Reparaturkosten zu Prüfen.

Hoffentlich stellen sie sich nicht noch stur...


#46 46TheDoctor46

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Geschrieben 30 September 2009 - 22:03 Uhr

Ja das Problem ist nur das wenn ich den Schaden reparieren lass, muss ich erst mal 5000 € auftreiben, und die habe ich grad nicht! Und wenn ich das Geld hätte wäre es immernoch en risiko weil die dann immernoch en Rückzieher machen können! Und dann sitz ich da...


#47 zeR6o

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Geschrieben 30 September 2009 - 22:03 Uhr

das ist eine ziemlich blöde situation. eine beteiligung an den reparaturkosten kann alles sein. von einem euro bis zur kompletten kostenübernahme. wenn du pech hast, lässt du das moped reparieren und dann übernehmen sie fast nichts davon (abgesehen von den sowieso zugesagten 1320€). weiteres hat das motorrad durch den schaden auch eine wertminderung erfahren.

ich kann jetzt nur von österreichischem recht sprechen: wenn du es auf eine gerichtsverhandlung ankommen lässt und damit eine komplette kostenübernahme erzwingen willst, wird vom gerichtssachverständiger sowieso ein neues schadensgutachten angefertigt. dann ist das DEKRA gutachten hinfällig.
das problem an der gerichtsgeschichte ist, dass du dich damit finanziell vorerst mal etwas weiter aus dem fenster lehnst, da du keinen rechtsschutz hast.

da du sowieso schon beim anwalt bist, wird dich dieser aber sicher beraten wie nun am besten vorgegangen wird.


#48 Chrisr

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Geschrieben 30 September 2009 - 22:17 Uhr

Oh dann hab ich das wohl etwas falsch verstanden:-/
Ich würde auch genauere Schritte mit dem Anwalt beraten, das wird wohl das einzig probate Mittel in einer solchen Situation sein! Vielleicht hat er da ja Kenntnis über vergleichebare Verhandlungen/Urteile.


#49 zeR6o

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Geschrieben 30 September 2009 - 22:44 Uhr

aber auch aussagen von anwälten sind mit vorsicht zu bewerten. ich kenne anwälte die sehr oft auf gerichtsverhandlungen setzen, da sie damit selbst am meisten verdienen.

ich will damit aber keine vorurteile schaffen...

Bearbeitet von zeR6o, 30 September 2009 - 22:53 Uhr.


#50 Chrisr

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Geschrieben 30 September 2009 - 22:54 Uhr

Na gut, ich bin jetzt von einem verantwortungsvollen Anwalt ausgegangen (in jedem Juristenforum würde ich jetzt wohl im Spott ertrinken :D)


#51 Gast-SPAX_*

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Geschrieben 01 Oktober 2009 - 07:58 Uhr

Juristenforum, gutes Stichwort: Poste parallel zu diesem Thread in nem Juraforum und frag da auch um Rat/Meinungen. Dein Anwalt sollte imo mal einen Brief schicken in dem er fordert das der ADAC bzw. der Abschlepper die Reparatur übernimmt die laut eigenem Gutachten fällig ist.


#52 marc1706

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Geschrieben 01 Oktober 2009 - 15:46 Uhr

Den §429 HGB kann man hier nachlesen: http://www.gesetze-i.../hgb/__429.html

Interessant finde ich vor allem das hier:

Es wird vermutet, daß die zur Schadensminderung und Schadensbehebung aufzuwendenden Kosten dem nach Satz 1 zu ermittelnden Unterschiedsbetrag entsprechen.


Meiner Meinung nach heißt das, dass der ADAC die kompletten Reparaturkosten für den von ihnen verursachten Schaden übernehmen müssen.

P.S: Am besten deinen Anwalt mal darauf ansprechen, das wirkt meist Wunder. ;)


#53 46TheDoctor46

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Geschrieben 07 Oktober 2009 - 11:21 Uhr

Sorry jungs, war die letzen Tage Krank... Hab alles ein bisschen Schleifen lassen. Werde mich die und nächste woche wieder darum kümmern. Hab aber euren Rat befolgt und heute mal mein Anliegen in einem Jura Forum gepostet. Mal sehen was da raus kommt. Ich halte euch auf dem laufenden


#54 46TheDoctor46

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Geschrieben 14 Oktober 2009 - 19:35 Uhr

So, hab wieder Post vom Anwalt bekommen, mal sehen was Ihr dazu sagt.

Nachdem ich jetzt das DEKRA-Gutachten vorliegen habe, habe ich beigefügtes Schreiben an den ADAC gerichtet.

Bitte teilen Sie mir mit, was Sie mit dem Motorrad gemacht haben. Wird es repariert? Falls ja, schicken Sie mir bitte Lichtbilder des reparierten Motorrades. Wenn es nicht repariert wird gibt es Probleme dahingehend, dass Sie das Motorrad an den Höchstbietenden verkaufen müssen.

So, jetzt der eigentliche Brief an den ADAC:

Zwischen meinem Mandanten, dem ADAC und der Fa. Bausch besteht ein Dreiecksverhältnis, als Mitglied im ADAC haben Sie die Fa. Bausch beauftragt. Zwischen Ihnen und der Fa. Bausch mag §429 HGB gelten, zwischen meinem Mandanten und dem ADAC mit Sicherheit nicht, ebenso wenig wie zwischen meinem Mandanten und der Fa. Bausch. Die Fa. Bausch haftet meinem Mandanten aus unerlaubter Handlung. Die bedeutet, dass die Fa. Bausch den gesamten Teilschaden (also die vom Abschlepper verursachten Schäden) zu ersetzen hat zzgl. pauschaler Unkosten und eines eventuellen Nutzungsschadens.

Wie der ADAC dann mir der Fa. Bausch klarkommt ist nicht das Problem meines Mandanten.

Ich gebe Ihnen deshalb Gelegenheit, den ausstehenden Betrag bis zum 23.10.2009 auf einem unserer Konten eingehend zu Überweisen.

Nach fruchtlosem Fristablauf werde ich diesen Schaden gegenüber der Fa. Bausch geltend machen.

Hoffentlich nimmt das ganze jetzt mal ein positives Ende



Soviel mal dazu

Grüße an alle


#55 Andrucha81

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Geschrieben 14 Oktober 2009 - 20:36 Uhr

Das ist mal ne Ansage :applaus:


#56 46TheDoctor46

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Geschrieben 14 Oktober 2009 - 20:49 Uhr

Ja, ich hoff des blicken die endlich


#57 Gast-Nick73_*

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Geschrieben 14 Oktober 2009 - 21:21 Uhr

kopf hoch und positiv rangehen an die sache ;-) ..wird schon langsam


bloß traurig das ich damit recht hatte..das es ewig dauern wird :-(



gruß


#58 46TheDoctor46

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Geschrieben 14 Oktober 2009 - 21:28 Uhr

Ja, das stimmt! Aber jetzt ist ja ehh Winter, wäre aber schon cool wenn ich nächstes Jahr pünktlich in die Saison starten kann! :-D


#59 Gast-SPAX_*

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Geschrieben 14 Oktober 2009 - 21:42 Uhr

das will ich doch schwer hoffen! :pirat:


#60 federballer

federballer

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Geschrieben 15 Oktober 2009 - 06:41 Uhr

Nach fruchtlosem Fristablauf werde ich diesen Schaden gegenüber der Fa. Bausch geltend machen.


Die Antwort des ADAC wird sein: "Na dann machen Sie das doch, dann sind wir aus dem Schneider!" :applaus:

Sprich der ADAC wird den Betrag nicht überweisen müssen und ihn dann von der Fa. Bausch zurückstreiten sondern ihr (du und dein Anwalt) streitet gleich selbst mit der Firma Bausch. Wenn ich alles richtig verstanden habe das beste was dem ADAC passieren könnte :zwinker: