Nach Meim Unfall, Stress Mit Adac
#41
Geschrieben 27 September 2009 - 18:04 Uhr
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Geschrieben 27 September 2009 - 18:04 Uhr
#42
Geschrieben 30 September 2009 - 21:33 Uhr
Ich schreib den Brief jetzt einfach mal wieder ab:
Bei einer Beförderung haftet der ADAC als Frachtführer. Die Haftung ist gesetzlich geregelt in HGB. Zu erstatten ist gemäß § 429 HGB die sogenannte Handelswertdifferenz. Dies ist die Differenz des Fahrzeuges vor dem Abschleppen unter Berücksichtigung des Vorschadens abzüglich dem Wert des Fahrzeuges nach dem Abschleppen unter Berücksichtigung des Vorschadens und des Hakenlastschadens. Diese Handelswertdifferenz wurde von der DEKRA ermittelt und Beträgt 1.320.- Eine Kopie des Gutachtens der DEKRA liegt Ihrem Mandanten vor. Mittelbare Kosten, wie die Auslagenpauschale, Nutzungsausfall oder Ihre Kostennote sind gemäß §432 HGB nicht Gegenstand der frachtrechtlichen Haftung. Die Firma Bausch (Der Abschlepper der meine sexy so zugerichtet hat) ist Erfüllungsgehilfin des ADAC
Falls Ihr Mandant den Hakenlastschaden reparieren lässt, so bitten wir um zusendung einer Kopie der Rechnung. Wir sind sodann bereit, eine weitere kulanzweise Beteiligung an den Reparaturkosten zu Prüfen.
Joa, des war der Antwort Brief zum Schreiben von meim Anwalt!
Was sagt Ihr da dazu!?
Liebe Grüße
#43
Geschrieben 30 September 2009 - 21:53 Uhr
#44
Geschrieben 30 September 2009 - 21:55 Uhr
#45
Geschrieben 30 September 2009 - 21:58 Uhr
Hoffentlich stellen sie sich nicht noch stur...Falls Ihr Mandant den Hakenlastschaden reparieren lässt, so bitten wir um zusendung einer Kopie der Rechnung. Wir sind sodann bereit, eine weitere kulanzweise Beteiligung an den Reparaturkosten zu Prüfen.
#46
Geschrieben 30 September 2009 - 22:03 Uhr
#47
Geschrieben 30 September 2009 - 22:03 Uhr
ich kann jetzt nur von österreichischem recht sprechen: wenn du es auf eine gerichtsverhandlung ankommen lässt und damit eine komplette kostenübernahme erzwingen willst, wird vom gerichtssachverständiger sowieso ein neues schadensgutachten angefertigt. dann ist das DEKRA gutachten hinfällig.
das problem an der gerichtsgeschichte ist, dass du dich damit finanziell vorerst mal etwas weiter aus dem fenster lehnst, da du keinen rechtsschutz hast.
da du sowieso schon beim anwalt bist, wird dich dieser aber sicher beraten wie nun am besten vorgegangen wird.
#48
Geschrieben 30 September 2009 - 22:17 Uhr
Ich würde auch genauere Schritte mit dem Anwalt beraten, das wird wohl das einzig probate Mittel in einer solchen Situation sein! Vielleicht hat er da ja Kenntnis über vergleichebare Verhandlungen/Urteile.
#49
Geschrieben 30 September 2009 - 22:44 Uhr
ich will damit aber keine vorurteile schaffen...
Bearbeitet von zeR6o, 30 September 2009 - 22:53 Uhr.
#50
Geschrieben 30 September 2009 - 22:54 Uhr
#51 Gast-SPAX_*
Geschrieben 01 Oktober 2009 - 07:58 Uhr
#52
Geschrieben 01 Oktober 2009 - 15:46 Uhr
Interessant finde ich vor allem das hier:
Es wird vermutet, daß die zur Schadensminderung und Schadensbehebung aufzuwendenden Kosten dem nach Satz 1 zu ermittelnden Unterschiedsbetrag entsprechen.
Meiner Meinung nach heißt das, dass der ADAC die kompletten Reparaturkosten für den von ihnen verursachten Schaden übernehmen müssen.
P.S: Am besten deinen Anwalt mal darauf ansprechen, das wirkt meist Wunder.
#53
Geschrieben 07 Oktober 2009 - 11:21 Uhr
#54
Geschrieben 14 Oktober 2009 - 19:35 Uhr
Nachdem ich jetzt das DEKRA-Gutachten vorliegen habe, habe ich beigefügtes Schreiben an den ADAC gerichtet.
Bitte teilen Sie mir mit, was Sie mit dem Motorrad gemacht haben. Wird es repariert? Falls ja, schicken Sie mir bitte Lichtbilder des reparierten Motorrades. Wenn es nicht repariert wird gibt es Probleme dahingehend, dass Sie das Motorrad an den Höchstbietenden verkaufen müssen.
So, jetzt der eigentliche Brief an den ADAC:
Zwischen meinem Mandanten, dem ADAC und der Fa. Bausch besteht ein Dreiecksverhältnis, als Mitglied im ADAC haben Sie die Fa. Bausch beauftragt. Zwischen Ihnen und der Fa. Bausch mag §429 HGB gelten, zwischen meinem Mandanten und dem ADAC mit Sicherheit nicht, ebenso wenig wie zwischen meinem Mandanten und der Fa. Bausch. Die Fa. Bausch haftet meinem Mandanten aus unerlaubter Handlung. Die bedeutet, dass die Fa. Bausch den gesamten Teilschaden (also die vom Abschlepper verursachten Schäden) zu ersetzen hat zzgl. pauschaler Unkosten und eines eventuellen Nutzungsschadens.
Wie der ADAC dann mir der Fa. Bausch klarkommt ist nicht das Problem meines Mandanten.
Ich gebe Ihnen deshalb Gelegenheit, den ausstehenden Betrag bis zum 23.10.2009 auf einem unserer Konten eingehend zu Überweisen.
Nach fruchtlosem Fristablauf werde ich diesen Schaden gegenüber der Fa. Bausch geltend machen.
Hoffentlich nimmt das ganze jetzt mal ein positives Ende
Soviel mal dazu
Grüße an alle
#55
Geschrieben 14 Oktober 2009 - 20:36 Uhr
#56
Geschrieben 14 Oktober 2009 - 20:49 Uhr
#57 Gast-Nick73_*
Geschrieben 14 Oktober 2009 - 21:21 Uhr
bloß traurig das ich damit recht hatte..das es ewig dauern wird
gruß
#58
Geschrieben 14 Oktober 2009 - 21:28 Uhr
#59 Gast-SPAX_*
Geschrieben 14 Oktober 2009 - 21:42 Uhr
#60
Geschrieben 15 Oktober 2009 - 06:41 Uhr
Nach fruchtlosem Fristablauf werde ich diesen Schaden gegenüber der Fa. Bausch geltend machen.
Die Antwort des ADAC wird sein: "Na dann machen Sie das doch, dann sind wir aus dem Schneider!"
Sprich der ADAC wird den Betrag nicht überweisen müssen und ihn dann von der Fa. Bausch zurückstreiten sondern ihr (du und dein Anwalt) streitet gleich selbst mit der Firma Bausch. Wenn ich alles richtig verstanden habe das beste was dem ADAC passieren könnte