Was Hält Man Davon ....
#1
Geschrieben 26 Juli 2007 - 22:47 Uhr
Jetzt kommts: Der Motorradfahrer hat sich halt lang gelegt, mit leichten verletzungen ins Krankenhaus. Es hat sich dann rausgestellt, das er schon gegen Haftbefehl geuscht wird, er hat außerdem keinen Führerschein ach ja und das Motorrad hat er am Morgen geklaut .....
SO ... da fragt man sich ... WIE DUMM MUSS MAN SEIN .....
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Geschrieben 26 Juli 2007 - 22:47 Uhr
#2
Geschrieben 26 Juli 2007 - 22:52 Uhr
#3
Geschrieben 26 Juli 2007 - 23:13 Uhr
#4
Geschrieben 26 Juli 2007 - 23:19 Uhr
wer möpis klaut hat nix anderes verdient...
dito...
#5
Geschrieben 27 Juli 2007 - 07:59 Uhr
Der arme Kerl dem er das Teil geklaut hat
#6
Geschrieben 27 Juli 2007 - 08:26 Uhr
#7
Geschrieben 27 Juli 2007 - 11:41 Uhr
Für den armen R6 Besitzer tut´s mir natürlich leid.
#8 Gast-BAP_*
Geschrieben 27 Juli 2007 - 11:44 Uhr
Es gibt doch noch Gerechtigkeit.
#9
Geschrieben 27 Juli 2007 - 19:57 Uhr
#10
Geschrieben 27 Juli 2007 - 20:49 Uhr
#11
Geschrieben 27 Juli 2007 - 21:28 Uhr
Finde auch das geschieht im recht so !! Weißt du ob Ihm was passiert ist oder nur die sexy leiden musste welche ja nichts dafür kann das son depp sie Kapuut macht
wocher wisst ihr das es in dem fall eine r6 war?
es gibt doch gerechtigkeit
#12
Geschrieben 27 Juli 2007 - 22:33 Uhr
#13
Geschrieben 27 Juli 2007 - 23:10 Uhr
#15
Geschrieben 07 August 2007 - 13:55 Uhr
....das wär noch schlimmer gewesen als das es überhaupt schon ist !
Jooo - geschieht im Recht !
Der gehört richtig bestraft
#16
Geschrieben 12 August 2007 - 20:53 Uhr
#17
Geschrieben 12 August 2007 - 23:33 Uhr
#18
Geschrieben 13 August 2007 - 09:54 Uhr
Handelt sich ja im Endeffekt um einen Diebstahl.
100% sicher bin ich mir aber nicht.
#19
Geschrieben 14 August 2007 - 12:26 Uhr
diebstahl?? hmmm weiß nicht so recht ... das fahrzeug ist ja eigentlich wieder aufgetaucht ... nur nicht im gleichen zustand
#20
Geschrieben 14 August 2007 - 12:38 Uhr
da der Schaden im Zuge des Diebstahls entstanden ist.
Ganz sicher (Allgemeine Kraftfahrtbedingungen §13 Satz 4)