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#1
Geschrieben 17 Februar 2010 - 23:49 Uhr
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Quelle: www.motorrad-recht.de | Autor: Rechtsanwalt Frederick Pitz
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Geschrieben 17 Februar 2010 - 23:49 Uhr
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#2
Geschrieben 18 Februar 2010 - 00:01 Uhr
#3
Geschrieben 18 Februar 2010 - 00:13 Uhr
#4
Geschrieben 18 Februar 2010 - 01:23 Uhr
Immer gut zu Wissen
#5 Gast-Fr6eak_*
Geschrieben 18 Februar 2010 - 12:21 Uhr
klein doctor sei ein trullala trullala trullala
#6
Geschrieben 06 März 2010 - 01:21 Uhr
Für alle die sich mal vorher informieren wollen
leider zu spät... 58km/h zu schnell bei 100 . aber darf zum glück weiter fahren
#7
Geschrieben 15 März 2010 - 23:06 Uhr
sollte eigentlich auch eine strafe geben für die die auf der autobahn rechts überholt werden. schießlich kann man sie nur dann rechts überholen wenn sie die linke spur blockieren.
oh sehe gerade "Nach dem Überholen nicht schnell wieder eingeordnet 10 Euro " sollte aber für die genauso teuer sein wie das rechts überholen "Außerorts rechts überholt 50 Euro 3 Punkte"
#8
Geschrieben 16 März 2010 - 18:54 Uhr
Ich finde auch notorisches linksfahren = Strafe wie drängeln, das wäre nur fair...
#9
Geschrieben 17 April 2010 - 03:33 Uhr
http://www.roland-re...talog_03_10.pdf
MfG Red
#10
Geschrieben 31 Juli 2013 - 13:14 Uhr
Die INteressanteste Änderung ist die neue Ahndung des § 19(5) StVZO (Erlöschen BE)..
Also der Auspuff wird nicht mehr über den Auffangtatbestand (§ 31) sondern über lex specialis geahndet (50 Euro +3Pkt.)
Hier der Link :
http://www.kba.de/nn...1042013_pdf.pdf
#11
Geschrieben 08 Mai 2014 - 20:08 Uhr
#12
Geschrieben 08 Mai 2014 - 21:00 Uhr
#13
Geschrieben 08 Mai 2014 - 21:13 Uhr