Was Sagt Der TÜv Dazu...
Started by
Gast-grizzly24k_*
, 20.04.2005 - 12:33 Uhr
9 replies to this topic
#1 Gast-grizzly24k_*
Posted 20 April 2005 - 12:33 Uhr
Hallo Leute hab mal ne Frage will vorne die Blinker abmontieren und sie ersetzen.
Die Idee hab ich aus e-Bay hab auch den Link dazu siehe weiter unten.
Was meint ihr wird das dem TÜV gefallen oder sollte ich das lieber lassen?
Dank m voraus.
e-Bay
Die Idee hab ich aus e-Bay hab auch den Link dazu siehe weiter unten.
Was meint ihr wird das dem TÜV gefallen oder sollte ich das lieber lassen?
Dank m voraus.
e-Bay
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Posted 20 April 2005 - 12:33 Uhr
#2
Posted 20 April 2005 - 12:46 Uhr
Würd an deiner Stelle einfach zu einer Prüfstelle fahren und denen das zeigen oder erklären!Dann bist du auf der sicheren Seite
#3
Posted 20 April 2005 - 12:58 Uhr
Kannste knicken, wirste nicht dirch kriegen... Sieht bestimmt gut aus im Scheinwerfer...
#4
Posted 20 April 2005 - 13:05 Uhr
jap, vorne im Scheinwerfer und hinten im Rücklicht die Blinker...das wär mal goil
Aber man darf ja nix
Aber man darf ja nix
#5
Posted 20 April 2005 - 13:12 Uhr
#6
Posted 20 April 2005 - 13:29 Uhr
den weg zum tüv kannste sparen. selbst wenn nen prüfer es mit connections einträgt ist es nicht legal!
#7 Gast-redone_*
Posted 20 April 2005 - 14:33 Uhr
ja, leider ned legal, sonst häte ich es schon lange
hab vor längerem schon mit dem gedanken gespielt mir mein bike auf diese zwei blinkereinheiten umzurichten, jedoch bringt es nichts--> nur ärger in deutschland!!!
leider ist das hier so!!!
hab vor längerem schon mit dem gedanken gespielt mir mein bike auf diese zwei blinkereinheiten umzurichten, jedoch bringt es nichts--> nur ärger in deutschland!!!
leider ist das hier so!!!
#8
Posted 20 April 2005 - 19:04 Uhr
Ich konnte folgende allgemeine Informationen im Web finden:
Quelle:
BUNDESVERBAND DEUTSCHER MOTO RVETERANEN-CLUBS e. V.
Vorderer Blinker:
Vordere Blinker müssen mindestens 17 cm von der Fahrzeugmittenachse entfernt sein und der Abstand vom Scheinwerferrand muß mindestens 10 cm betragen.
Hintere Blinker:
Hintere Blinker müssen mindestens 12 cm von der Fahrzeugmittenachse entfernt sein.
Allgemeines:
Der untere Rand der Blinkleuchte muß mindestens 35 cm über der Fahrbahn liegen.
Interessantes:
Motorräder, die vor dem 1. Januar 1962 erstmals in den Verkehr kamen (Tag der
Erstzulassung), brauchen keine Blinker tragen. Motorradblinker waren und sind in aller Regel gelb. Dies ist auch so vorgeschrieben. Allerdings sind bei Fahrzeugen, die vor dem 1. Januar 1970 erstmals in den Verkehr kamen, hinten auch Blinker für rotes Licht zulässig.
Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor (Mopeds) sowie an einachsigen Anhängern hinter Krafträdern.
Weitere Webseiten:
Fahrzeuge müssen mit Blinker ausgerüstet sein, die das Anzeigen der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhälnissen von anderen Verkehrsteilnehmern deutlich zu erkennen sind.
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Ich hoffe, Ihr könnt damit etwas anfangen.
Grüße,
Jan
Quelle:
BUNDESVERBAND DEUTSCHER MOTO RVETERANEN-CLUBS e. V.
Vorderer Blinker:
Vordere Blinker müssen mindestens 17 cm von der Fahrzeugmittenachse entfernt sein und der Abstand vom Scheinwerferrand muß mindestens 10 cm betragen.
Hintere Blinker:
Hintere Blinker müssen mindestens 12 cm von der Fahrzeugmittenachse entfernt sein.
Allgemeines:
Der untere Rand der Blinkleuchte muß mindestens 35 cm über der Fahrbahn liegen.
Interessantes:
Motorräder, die vor dem 1. Januar 1962 erstmals in den Verkehr kamen (Tag der
Erstzulassung), brauchen keine Blinker tragen. Motorradblinker waren und sind in aller Regel gelb. Dies ist auch so vorgeschrieben. Allerdings sind bei Fahrzeugen, die vor dem 1. Januar 1970 erstmals in den Verkehr kamen, hinten auch Blinker für rotes Licht zulässig.
Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor (Mopeds) sowie an einachsigen Anhängern hinter Krafträdern.
Weitere Webseiten:
Fahrzeuge müssen mit Blinker ausgerüstet sein, die das Anzeigen der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhälnissen von anderen Verkehrsteilnehmern deutlich zu erkennen sind.
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Ich hoffe, Ihr könnt damit etwas anfangen.
Grüße,
Jan
#9
Posted 20 April 2005 - 21:00 Uhr
hmm wär nen versuch wert die Blinker so anzuordnen das sie den Maßen entsprechenHintere Blinker:
Hintere Blinker müssen mindestens 12 cm von der Fahrzeugmittenachse entfernt sein.
#10 Gast-grizzly24k_*
Posted 21 April 2005 - 12:35 Uhr
Tja hab mir schon gedacht, dass es nichts daraus wird . Egal dank euch.