Jump to content


Was Sagt Der TÜv Dazu...


  • Please log in to reply
9 replies to this topic

#1 Gast-grizzly24k_*

Gast-grizzly24k_*
  • Guests

Posted 20 April 2005 - 12:33 Uhr

Hallo Leute hab mal ne Frage :hilfe: will vorne die Blinker abmontieren und sie ersetzen.
Die Idee hab ich aus e-Bay hab auch den Link dazu siehe weiter unten.

Was meint ihr wird das dem TÜV gefallen oder sollte ich das lieber lassen?
Dank m voraus.


:hilfe: e-Bay :hilfe:


Anzeige

Posted 20 April 2005 - 12:33 Uhr

Hallo Gast-grizzly24k_*,

schau mal hier: Was Sagt Der TÜv Dazu.... Dort wird jeder fündig!





#2 bikepro600

bikepro600

    Stützradfahrer

  • Members
  • PipPipPip
  • 65 posts
  • Location:Finnentrop
  • Interests:Motorrad, feiern, schrauben
  • Bike:Yamaha R6 2006
  • PLZ:57413

Posted 20 April 2005 - 12:46 Uhr

Würd an deiner Stelle einfach zu einer Prüfstelle fahren und denen das zeigen oder erklären!Dann bist du auf der sicheren Seite


#3 Eastzide

Eastzide

    Schauinslandfahrer

  • Bounce
  • PipPipPipPipPipPipPipPip
  • 6,085 posts
  • Gender:Male
  • Bike:R6 RJ15 schwarz
  • PLZ:00000

Posted 20 April 2005 - 12:58 Uhr

Kannste knicken, wirste nicht dirch kriegen... Sieht bestimmt gut aus im Scheinwerfer...


#4 Trin

Trin

    Yellow Riderin

  • Members
  • PipPipPipPipPipPipPip
  • 502 posts
  • Gender:Female
  • Location:Garbsen
  • Interests:Computer, Faulenzen Fotografieren, und das wichtigste zum Schluss *g Motorrad fahren und auch bißchen basteln !
  • Bike:YZF-R6 RJ05 Gelb
  • PLZ:30827

Posted 20 April 2005 - 13:05 Uhr

jap, vorne im Scheinwerfer und hinten im Rücklicht die Blinker...das wär mal goil :-P

Aber man darf ja nix :-(


#5 BlueSky

BlueSky

    Stützradfahrer

  • Members
  • PipPipPip
  • 98 posts
  • Location:Düsseldorf
  • Interests:Alles was Spass macht.....
  • Bike:YZF-R6
  • PLZ:40627

Posted 20 April 2005 - 13:12 Uhr

ja, sowas zum Beispiel: http://cgi.ebay.de/w...7968627556&rd=1

coole Sache.


#6 P@rtisan

P@rtisan

    Rechtsverdreher ...

  • Members
  • PipPipPipPipPipPipPipPip
  • 1,617 posts
  • Location:Bielefeld
  • Interests:Bikes: R6 RJ05<br />Sports: Muay Thai, Fitness, Volleyball, MTB, Klettern etc<br />Fun: Clubbing, Paintball, Kartfahren etc.
  • Bike:YZF R6 RJ05
  • PLZ:33609

Posted 20 April 2005 - 13:29 Uhr

den weg zum tüv kannste sparen. selbst wenn nen prüfer es mit connections einträgt ist es nicht legal!


#7 Gast-redone_*

Gast-redone_*
  • Guests

Posted 20 April 2005 - 14:33 Uhr

ja, leider ned legal, sonst häte ich es schon lange :grins:
hab vor längerem schon mit dem gedanken gespielt mir mein bike auf diese zwei blinkereinheiten umzurichten, jedoch bringt es nichts--> nur ärger in deutschland!!!
leider ist das hier so!!!


#8 Jan

Jan

    Lehrling

  • Members
  • PipPip
  • 40 posts
  • Location:Schmalfeld - bei Hamburg
  • Interests:Folgende Aktivitäten rauben mir meine Freizeit:<br><br>- Motorrad fahren<br>- Trainieren<br><br>Zudem gehe ich gerne zur Arbeit. Kann also mal vorkommen, dass ich auch dort längere Zeit verbringe :-)<br><br>Am Wochenden gehe ich gerne mal los auf Piste *grins*<br><br>Im Grunde tue ich vieles, was mir einfach Spaß bringt!!
  • Bike:Yamaha R6 (Bj 2001) - modifiziert
  • PLZ:24640

Posted 20 April 2005 - 19:04 Uhr

Ich konnte folgende allgemeine Informationen im Web finden:

Quelle:
BUNDESVERBAND DEUTSCHER MOTO RVETERANEN-CLUBS e. V.


Vorderer Blinker:

Vordere Blinker müssen mindestens 17 cm von der Fahrzeugmittenachse entfernt sein und der Abstand vom Scheinwerferrand muß mindestens 10 cm betragen.

Hintere Blinker:

Hintere Blinker müssen mindestens 12 cm von der Fahrzeugmittenachse entfernt sein.

Allgemeines:

Der untere Rand der Blinkleuchte muß mindestens 35 cm über der Fahrbahn liegen.

Interessantes:

Motorräder, die vor dem 1. Januar 1962 erstmals in den Verkehr kamen (Tag der
Erstzulassung), brauchen keine Blinker tragen. Motorradblinker waren und sind in aller Regel gelb. Dies ist auch so vorgeschrieben. Allerdings sind bei Fahrzeugen, die vor dem 1. Januar 1970 erstmals in den Verkehr kamen, hinten auch Blinker für rotes Licht zulässig.
Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor (Mopeds) sowie an einachsigen Anhängern hinter Krafträdern.

Weitere Webseiten:

Fahrzeuge müssen mit Blinker ausgerüstet sein, die das Anzeigen der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhälnissen von anderen Verkehrsteilnehmern deutlich zu erkennen sind.

---------------------------------------------------------------------

Ich hoffe, Ihr könnt damit etwas anfangen.

Grüße,
Jan


#9 Yamitom

Yamitom

    Prototyp

  • Members
  • PipPipPipPipPipPipPipPip
  • 6,256 posts
  • Gender:Male
  • Location:Bielefeld
  • Interests:mein Möpi, Rennrad und andern auf den Geist gehen
  • Bike:Black Betty, Farbe egal, hauptsache schwarz
  • PLZ:00000

Posted 20 April 2005 - 21:00 Uhr

Hintere Blinker:

Hintere Blinker müssen mindestens 12 cm von der Fahrzeugmittenachse entfernt sein.

hmm wär nen versuch wert die Blinker so anzuordnen das sie den Maßen entsprechen


#10 Gast-grizzly24k_*

Gast-grizzly24k_*
  • Guests

Posted 21 April 2005 - 12:35 Uhr

Tja hab mir schon gedacht, dass es nichts daraus wird :abgelehnt: :wut: . Egal dank euch.