Unfall
#1
Geschrieben 20 März 2006 - 16:52 Uhr
Daher meine Frage zahlt jetzt die Vollkasko meinens Freundes(Motorrad Und Schutzkleidung) oder muss er dann klagen bis er irgenderwas erreicht?
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Geschrieben 20 März 2006 - 16:52 Uhr
#2 Gast-Richi706_*
Geschrieben 20 März 2006 - 17:19 Uhr
Wo nix is kann man nichts holen.Ausser vielleicht kleine Raten.
#3
Geschrieben 20 März 2006 - 17:24 Uhr
#4
Geschrieben 20 März 2006 - 17:25 Uhr
#5 Gast-Richi706_*
Geschrieben 20 März 2006 - 17:34 Uhr
Also wissen tu ich das nicht,aber ist mein Gedanke.
Du kennst ja Versicherungen.
Aber er kann ja mal anfragen
#6
Geschrieben 20 März 2006 - 17:39 Uhr
#7
Geschrieben 20 März 2006 - 17:41 Uhr
#8
Geschrieben 20 März 2006 - 17:43 Uhr
#9
Geschrieben 20 März 2006 - 19:16 Uhr
aber vollkasko wird zahlen....
#10
Geschrieben 20 März 2006 - 21:34 Uhr
so seh ich das auchdie volkasko von deinem freund wird wohl den schaden bezahlen, aber das geld natürlich vom schuldigen zurückfordern.
#11
Geschrieben 21 März 2006 - 00:23 Uhr
Hinsichtlich der Teilschuld: Muss nicht sein. Habe auch schon nen Unfall erlebt, wo jemand einfach über die Straße gerannt ist. Da war auch der Fußgänger Schuld. Das Fahrzeug konnte eben nicht mehr rechtzeitig bremsen.
Wo steht bitte im Art. 1 StVO was von stärkeren Verkehrsteilnehmer?
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Ein Fußgänger gilt auch als Verkehrsteilnehmer. Somit hat er sich auch so zu verhalten, dass niemand geschädigt wird. Somit ist der Fußgänger schuld. Hinzu kommt, dass er 1,.... Promille im Gesicht hängen gehabt hat. Spricht nicht gerade für seine Unschuld.
In diesem Sinne Adios
#12
Geschrieben 21 März 2006 - 01:05 Uhr
das bezog sich einzig und allein auf die gegenseitige vorsicht und rücksichtnahme....Wo steht bitte im Art. 1 StVO was von stärkeren Verkehrsteilnehmer?
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
und mit der teilschuld, abwarten und tee trinken
#13
Geschrieben 21 März 2006 - 11:25 Uhr
§2 Straßenbenutzung durch FahrzeugeWo steht bitte im Art. 1 StVO was von stärkeren Verkehrsteilnehmer?
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
(3) Fahrzeuge, die in der Längsrichtung einer Schienenbahn verkehren, müssen diese, soweit möglich, durchfahren lassen.
(3a) Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, müssen sich die Führer kennzeichnungspflichtiger Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern so verhalten, daß eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist; wenn nötig, ist der nächste geeignete Platz zum Parken aufzusuchen. Gleiches gilt bei Schneeglätte oder Glatteis.
(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden.
(5) Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.
Da geht es um die sogenannten Verkehrsschwachen Personen. Ältere, Behinderte, Kinder und Betrunkene. Kommt immer auf den Richter an. Werde diesen Fall mal im Kreise der Fahrlehrer ansprechen.
#14
Geschrieben 21 März 2006 - 14:54 Uhr
#15
Geschrieben 21 März 2006 - 15:15 Uhr
#16
Geschrieben 21 März 2006 - 15:30 Uhr
#17
Geschrieben 21 März 2006 - 15:47 Uhr
#18
Geschrieben 21 März 2006 - 15:59 Uhr
#19
Geschrieben 21 März 2006 - 16:57 Uhr
Aber Fakt ist, dass die Rechtsprechung auch den schwächeren Vekehrsteilnehmern die Schuld gibt, wenn für den anderen ein Bremsen gar unmöglich ist.
#20
Geschrieben 08 Juli 2006 - 15:50 Uhr
Sein Motorrad und seine Schutzkleidung hat er von der Vollkasko bezahlt bekommen.Also Glück gehabt.Das einzige schlimme ist,dass er bis heute kein Motorrad mehr fährt und seine Maschine jetzt auch verkaufen will.