Leute hab ma ne frage.
In Deu haben wir ja ne max. Begränzung von 93DB, richtig?
Nun ist ja ne Komplettanklage deutlich lauter, oder? Wie funktioniert das denn wenn die Polizei meint die Lautstärke zu messen?? Bekomm ich sozusagen ne Ausnahmebescheinigung, dass ich sone laute Anlage verbaut haben darf, wenn ich TÜV bekomme? Oder krieg ich da gleich Ärger?
Beim SlipOn ist das ja sowieso Scheisse, wenn der zu laut ist (mit oder ohne Eater) bist du am Arsch. Und bei einer Komplettanlage?
Will mir eine zulegen, aber das Thema verunsichert mich dennoch Habt ihr da ne Ahnung?
Schau mal rechts unter deinem Gasgriff an den Rahmen,
da steht ein Typenschild wo schon 96 o. 98 dB draufstehen
Selbst dein Originalpott wenn er durch ist, kann den Bullen zu laut sein!