das heiß, das du jede fahrt mit fahrer, uhrzeit und kilometer eintragen musst. und wenn du das nächste mal ärger hast, kannst du ja anhand des fahrtenbuch nachweisen wer gefahren ist.
ist aber glaub ich halter gebunden. wenn du dein motorrad jetzt zum beispiel über deine mama anmeldest, dann ist das fahrtenbuch weg.
gruß
nene, dass ist ja zu einfach
das fahrtenbuch ist fahrzeug gebunden, damit man beim nächsten verstoß mit dem KFZ im buch nach schaun kann wer gefahren ist .
also viel spaß mit dem buch
lästige sache und kann sehr teuer werden, wenn sie dich ohne erwischen.
das kann ja nicht sein.
wenn es fahrzeuggebunden ist und ich es verkaufe, dann hat der neue besitzer ja mein fahrtenbuch.
da das ja ziemlich doof wäre, wird das fahrtenbuch auf ein weiteres fahrzeug von dir gelegt. haste keins, bekommste ergo auch kein fahrtenbuch.
wenn du das fahrzeug ummeldest auf deinen vater, oder sonst irgendeine person bist es los.
edit:
meine aussage bekräftigt durch den §31a stvzo
"§ 31a Fahrtenbuch.
Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen.
(2) Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt
1. vor deren Beginn
a) Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers,
b) amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,
c) Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und
2. nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift einzutragen.
(3) Der Fahrzeughalter hat
a) der das Fahrtenbuch anordnenden oder der von ihr bestimmten Stelle oder
b) sonst zuständigen Personen
das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen und es sechs Monate nach Ablauf der Zeit, für die es gerührt werden muss, aufzubewahren. "
ergo kein fahrzeug, kein fahrtenbuch
Bearbeitet von fl0rian, 08 Juli 2010 - 18:21 Uhr.