Anonymverfügung Aus Österreich
#1
Geschrieben 13 Juli 2009 - 18:28 Uhr
bekam heute Post aus Österreich. Soll angeblich außerhalb einer geschlossen Ortschaft 20 km/h zu schnell gefahren sein (nach Abzug der Toleranz). Und dafür 50 Euro abdrücken.
Am besten ist aber der folgende Satz in dem schreiben:
Gegen eine Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel, also weder Berufung noch Einspruch möglich. Eine schriftliche oder telefonische Kontaktaufnahme ist daher nicht erforderlich.
Kann jemand dazu was sagen? Was habe ich für Möglichkeiten? Finde die Sache schon sehr komisch.
Gruß,
NoOne
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Geschrieben 13 Juli 2009 - 18:28 Uhr
#2
Geschrieben 13 Juli 2009 - 18:50 Uhr
Hi,
bekam heute Post aus Österreich. Soll angeblich außerhalb einer geschlossen Ortschaft 20 km/h zu schnell gefahren sein (nach Abzug der Toleranz). Und dafür 50 Euro abdrücken.
Am besten ist aber der folgende Satz in dem schreiben:
Gegen eine Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel, also weder Berufung noch Einspruch möglich. Eine schriftliche oder telefonische Kontaktaufnahme ist daher nicht erforderlich.
Kann jemand dazu was sagen? Was habe ich für Möglichkeiten? Finde die Sache schon sehr komisch.
Gruß,
NoOne
Welches Bundesland?
#3
Geschrieben 13 Juli 2009 - 19:23 Uhr
Da könnt ja sonst jeder kommen...
#4
Geschrieben 13 Juli 2009 - 20:06 Uhr
Hi,
bekam heute Post aus Österreich. Soll angeblich außerhalb einer geschlossen Ortschaft 20 km/h zu schnell gefahren sein (nach Abzug der Toleranz). Und dafür 50 Euro abdrücken.
Am besten ist aber der folgende Satz in dem schreiben:
Gegen eine Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel, also weder Berufung noch Einspruch möglich. Eine schriftliche oder telefonische Kontaktaufnahme ist daher nicht erforderlich.
Kann jemand dazu was sagen? Was habe ich für Möglichkeiten? Finde die Sache schon sehr komisch.
Gruß,
NoOne
Welches Bundesland?
Ist von Lienz, also Bundesland Tirol.
#5
Geschrieben 13 Juli 2009 - 23:36 Uhr
#6
Geschrieben 14 Juli 2009 - 17:24 Uhr
Die denken wohl auch: "Mund halten - zahlen - wir kassieren jeden ab". Das sind schon freche Methoden!
#7
Geschrieben 14 Juli 2009 - 18:21 Uhr
Dass du nichts gemerkt hast ist klar, es blitzt von Hinten. Wenn du nicht zahlst, kommt es zur Anzeige, dann wird es wesentlich teurer.
Ob du zahlst oder nicht bleibt dir überlassen, müssen tust net, aber es kann bei der nächsten Polizeikontrolle in Ö passieren, dass das Geld nachgefordert wird.
Bearbeitet von ACOSBG, 14 Juli 2009 - 18:23 Uhr.
#8
Geschrieben 14 Juli 2009 - 19:36 Uhr
#9
Geschrieben 14 Juli 2009 - 19:42 Uhr
#10
Geschrieben 14 Juli 2009 - 19:49 Uhr
#11
Geschrieben 14 Juli 2009 - 20:16 Uhr
du weisst schon das Österreich und Deutschland ein Vollstreckungsabkommen haben ?
Ja weiss ich. Ich würde gerne Beweise dafür sehen, dass ich zu schnell gefahren bin. Finds wie gesagt komisch 4 Leute einen erwischt es.... Weiss jemand genau was nach der Frist geschieht?
#12 Gast-Vio04_*
Geschrieben 16 Juli 2009 - 00:01 Uhr
#13
Geschrieben 16 Juli 2009 - 09:57 Uhr
Ich würde auch sagen, Beweis, da kann ja jeder dann einfach so abkassiert werden.
#14
Geschrieben 16 Juli 2009 - 10:18 Uhr
Ich fahr im August auch mim Möpi nach österreich mal sehn ob ich auch nen liebsbrief bekomm
Und ich würd auch erstmal warten was passiert
#15
Geschrieben 16 Juli 2009 - 20:15 Uhr
http://www.autobahn-...sabstandes.html
zum Thema Anonymverfügung:
http://www.adac.de/R...rcePageID=10280
#16
Geschrieben 17 Juli 2009 - 23:17 Uhr