#1
Geschrieben 11 September 2013 - 16:16 Uhr
Heute bekomme ich per Post eine Rechnung das ich den KVA bezahlen müsse. Die Maschine wurde nicht repariert sondern als Totalschaden gewertet.
Ein Gutachter war auch in der Werkstatt und hat sich den KVA mitgenommen.
Ich meine für was lasse ich den einen KVA erstellen?
Ich sage zu unseren Kunden (Industriebranche) ja auch nicht ich hab einen KVA zudem Teil für euch erstellt den müsst ihr jetzt bezahlen ?
Kennt sich damit jemand aus?
Zweiter Punkt:
Ich hatte einen Reifenwechsel Termin bei der besagten Werkstatt Mittwoch. Dienstags ist der Unfall passiert. Ich habe am Nachmittag auch gleich der Werkstatt Bescheid gegeben das ich den Termin nicht wahrnehmen kann bezüglich des Unfalls. Jetzt steht hier auf der Rechnung noch Stornokosten Reifenbestelltung: 19,90
Wäre super nett wenn mir jemand helfen könnte.
Danke!
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Geschrieben 11 September 2013 - 16:16 Uhr
#2
Geschrieben 11 September 2013 - 16:28 Uhr
Zu den Reifen: Bei einer Stornierung fallen auch einem Händler solche kosten an - die hat er an dich weitergegeben.
Ich finde das zwar nicht unbedingt schön, aber es ist realistisch und vertretbar.
(Ich gehe davon aus, dass du bei diesem Händler noch kein Stammkunde bist/warst)
#3
Geschrieben 11 September 2013 - 16:33 Uhr
UPS da war wohl einer schneller sorry
Bearbeitet von Thomasm, 11 September 2013 - 16:34 Uhr.
#4
Geschrieben 11 September 2013 - 16:36 Uhr
Aber ich kann doch nicht einfach jemanden nicht in Kenntnis darüber setzen und jetzt so eine Rechnung stellen?
Da sind wir doch wieder bei dem springenden Punkt in einer Firma kostet auch den Betrieb selbst Zeit (Mitarbeiter) wenn der einen Kostenvoranschlag erstellt für einen Kunden?
Letztendlich hat doch aber der Kunde zu sagen Ja oder Nein, und jetzt mich abzukassieren da ich nicht Reparieren lasse finde ich eine Frechheit
Bearbeitet von Ceekay, 11 September 2013 - 16:39 Uhr.
#5
Geschrieben 11 September 2013 - 16:38 Uhr
Wenn ich hätte den schaden in der Werkstatt machen lassen, dann hätte die Versicherung das gezahlt andernfalls halt nicht.
Wer hat denn den Auftrag geben, ich nehme an du oder? Somit zahlst du...
Wegen dem reifen... Ja scheiße gelaufen, mein reifen Händler macht Sowas nicht! Wird aber auch daran liegen das ich da schon mehr wie 2000Euro gelassen habe.
Alle waren sie schneller
#6
Geschrieben 11 September 2013 - 16:56 Uhr
das erstellen des KVAs ist schließlich auch eine Dienstleistung die Zeit intensiv ist.
In der Regel wird sowas bei Reparatur nicht in Rechnung gestellt sondern mit verrechnet.
#7
Geschrieben 11 September 2013 - 17:02 Uhr
#8
Geschrieben 11 September 2013 - 17:14 Uhr
Ich meine für 20€ bekomme ich beide Reifen neu aufgezogen...
Da geht man dann einmal hin und nie wieder.
Damals bei meinem Unfall habe ich den KVA nicht bezahlt aber habe bei der gleichen Werkstadt reparieren lassen.
Geh ja bei dir schlecht ^^
Warum Totalschaden? Solange Rahmen, Motor und Fahrwerk ok ist gehts doch.
Bearbeitet von s0nic, 11 September 2013 - 17:18 Uhr.
#9
Geschrieben 11 September 2013 - 17:20 Uhr
edit: die zahlen lagen so dicht zusammen das es sich nicht mehr gelohnt hätte sie zu reparieren.. und dann quasi als "Unfallmotorrad" zu fahren
Bearbeitet von Ceekay, 11 September 2013 - 17:22 Uhr.
#10
Geschrieben 11 September 2013 - 18:43 Uhr
Ein Gutachter war auch in der Werkstatt und hat sich den KVA mitgenommen.
Ich meine für was lasse ich den einen KVA erstellen?
Das ist ja doppelt gemoppelt.. Gutachter bestellt und KVA erstellen lassen- warum? Hast du dich nicht mit der Versicherung abgesprochen? Die legt eigentlich die Vorgehensweise fest, wenn sie zahlen soll.
Aber der Gutachter hat ja direkt geschaltet... KVA abschreiben und dafür Honorar kassieren
Die Stornogebühr für den Reifen ist ärgerlich, aber gerade bei Motorradreifen will jeder einen anderen Reifen haben, der auch nicht zu alt ist- der Händler trägt also das Risiko drauf sitzen zu bleiben. Wenig Kundenfreundlich aber wahrscheinlich hat er schon schlechte Erfahrung gemacht. Hättest ihn vielleicht besser doch genommen und bei ebay oder hier im Club verscherbelt...
#11
Geschrieben 19 September 2013 - 16:16 Uhr
den KVA musst du zahlen, dass hast du in Auftrag gegeben und da steht auch ein gewisser Aufwand hinter. Natürlich solltest du dir den KVA auch aushändigen lassen, wenn du keinen KVA erhälst, fehlt damit auch die Dienstleistung für dich, diese würde ich ohne Erhalt des KVAs nicht zahlen.
Bzgl. der Stornogebühr würde ich den Händler freundlich fragen, auf welcher Rechtsgrundlage dies passiert und wann du darüber informiert wurdest. Wenn diese Stornogebühr nicht auf einem Auftrag ausgewiesen ist, oder du andersweitig nicht informiert wurdest, würde ich diese Zahlung auch ablehnen.
#12
Geschrieben 22 September 2013 - 17:28 Uhr
Habe erst vor kurzem einen Artikel darüber gelesen, selbst beim Friseur können sie Geld verlangen wenn du einen Termin absagst.
Er muss ihn da nicht drüber informieren, da du durch die unterschrift der Auftragsbestätigung die AGB´s unterrschreibst. Entweder hängen die im Laden aus, oder sind auf der Rückseite des Zettels.
Manchmal ist es auch nur eine Klausel die auf der Auftragsbestätigung steht. Musst mal Nachlesen.
Nochmal nett fragen, und wenn er trotzdem geld haben will, kack ihm aufn tresen
Zum KVA: wenn ich einen KVA erstellen soll, dann kostet dass meinen Kunden auch 50euro. Das wird dann später wenn es zu einem auftrag kommt, gutgeschrieben.
Wie schon jemand gesagt hat, ist es für mich auch arbeit und die will ich auch bezahlt haben, um genau diesen "mindestpreis-finden-scheiss" auszugrenzen.
Bearbeitet von marcR6, 22 September 2013 - 17:36 Uhr.
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