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vivelafrance

Registriert seit 06 Nov 2005
Offline Letzte Aktivität 27.04.2006 - 08:52 Uhr
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Von mir verfasste Beiträge

Im Thema: Was Würdet Ihr Tun?

26 April 2006 - 00:02 Uhr

@ vivelafrance
naja ich nehms mit der rechtschreibung nicht so ernst im forum, und lese auch nicht nach ob alles korekt geschrieben ist. oder hast du bei mir schon mal grosgeschriebene wörter gesehen? das hat keinen anderen grund...

ich schreib ja auch alles klein, aber trotzdem versuche ich, irgendwie die sprache noch zu bewahren... aber echt, junge, überleg dir die sache gut. es sind 2 fragen, die du dir stellen musst:

1. ist die jobsituation in deinem beruf gut genug, dass du selber kündigen kannst und schnell etwas neues findest? dann wäre der punkt, dass du beim selber kündigen später arbeitslosengeld beziehen kannst, nicht so wichtig und du hättest arbeitszeugnismässig eine "saubere weste"

2. bist du wirklich überzeugt, dass du keine schuld an der situation hast, in der du dich befindest? es ist nämlich immer leichter, die schuld bei anderen zu suchen, als bei sich selbst. als angestellter musst du halt gewisse regeln einhalten. wenn du das nicht möchtest, musst du dich selbständig machen. aber ganz so einfach wird auch das nicht werden...

good luck!

Im Thema: Was Würdet Ihr Tun?

25 April 2006 - 21:39 Uhr

würd nicht selber kündigen, dann gibts nämlich keine abfindung ( je nachdem wielange du schon dort angestellt bist).
aus welchem grund wirst du gekündigt ( in bezug auf das angeblich schlechte arbeitszeugnis das dein chef ausstellen will ). hört sich an als wäre dein chef link und die sache nicht ganz sauber. hast du schonmal mit deinem betriebsrat bzw. vertrauensmann/frau in der firma gerredet?

der beni

@beni und rest

bitte lest nochmal meinen post...

moptune ist schweizer, ich hab's euch ja versucht zu erklären:

es gibt in der schweiz keinen betriebsrat, wir haben gegenüber euch einen hundslausigen kündigungsschutz.

wenn moptune kündigt, macht er das unter einhaltung seiner vertraglichen kündigungsfrist und erhält für diese den lohn.

es gibt keine entschädigungen, wenn dir der arbeitgeber kündigt in der schweiz, ausser die lohnzahlung während der vertraglich vereinbarten kündigungsfrist, also i.d.R. 3 monate (wenn er 3 oder mehr jahre dort tätig war).

es wäre besser, moptune würde diese frage seinen schweizer freunden oder bekannten stellen, als in einem deutschen forum, von euch scheint nämlich keiner eine ahnung vom schweizer "obligationenrecht", das gesetzbuch in dem das arbeitsverhältnis eines schweizer arbeitnehmers geregelt wird, zu kennen.

versteht mich nicht falsch, nix gegen euch, es ist auch nur purer zufall, dass ich eure gesetze als schweizer etwas besser kenne, weil ich mal ein deutsches team für eine amerikanische firma mit europa-hauptsitz in england geführt habe.

*klugscheissmodus aus*

sorry jungs und moptune, bitte besprich die sache mit leuten aus der schweiz, die sich in solchen dingen auskennen, ok?

edit: @moptune sorry, aber wenn du nicht mal den namen deines arbeitgebers richtig schreiben kannst, vermute nämlich, dass du die burkhalter gruppe (ohne ck, elektroinstallationen, oder?) meinst, zeugt das auch nicht unbedingt von einem loyalen mitarbeiter, also wird da vermutlich mehr dahinter stecken, als du uns hier mitteilst... :unsicher:

Im Thema: Was Würdet Ihr Tun?

25 April 2006 - 16:49 Uhr

tja, grundsätzlich mal für die deutschen kollegen: in der CH ist der kündigungschutz wesentlich geringer als bei euch.

wenn dir die kündigung ausgesprochen wird, muss der arbeitgeber "nur" für die dauer der kündigungsfrist den lohn weiter bezahlen und die ist laut gesetz zwischen 1 und 3 monaten (abhängig von der dauer des arbeitsverhältnisses). der arbeitgeber kann dich aber auch noch so lange beschäftigen (oder absitzen lassen).

@moptune
ich rate dir, dass du selber kündigst, du hast ja dann ebenfalls eine kündigungsfrist und solange müsste dir der arbeitgeber den lohn auch bezahlen.
der 2. rat lauet: lass das arbeitszeugnis dann von einem personal-fachmann (neutral) überprüfen und mach ggf. bei deinem arbeitgeber einspruch, sollte es unwahrheiten enthalten.

wenn dir gekündigt wird, wird das auch so im arbeitszeugnis stehen und das macht einen sauschlechten eindruck, falls nicht stichhaltige gründe (konkurs des unternehmens, umstrukturierung, etc.) genannt werden.

hab in der schweiz (und auch im ausland) schon einige personen eingestellt (und leider auch welche feuern müssen), kannst mir gerne glauben.

wenn du allerdings wirklich selbst schuld bist - das weisst nur du - dann darfst du auch nicht zuviel erwarten...

Im Thema: Lenkungsdämpfer Für R6 2006

25 April 2006 - 08:32 Uhr

wiso unverantwortlich?

hast du schon mal auf holpriger strecke aufgezogen? oder fährst du 34PS?

das ding zappelt da doch wie wild, das kann's nicht sein, das risiko für lenkerschlagen (und jetzt nicht falsch verstehen, die diskussion hatten wir auch schon: lenkerschlagen heisst, der lenker schlägt von einer begrenzung zur andern) ist m.e. sehr hoch! wenn dir das passiert, wirst du verstehen, wieso ich sage "unverantwortlich"...

Im Thema: Lenkungsdämpfer Für R6 2006

24 April 2006 - 22:46 Uhr

hmm... also von qualitätsproblemen mit öhlins habe ich noch nie was gehört... kann auch ein fehler beim einbau gewesen sein. wenn die schelle zu fest angezogen wird, geht der dämpfer flöten... hatte schon 3 öhlins, da war noch keiner faul...

wenn du was günstigeres suchst, frag mal janny (forumsname: "kraut") nach einem "toby"-LD, er ist überzeugt vom preis-leistungsverhältnis. ein kumpel von mir mit rund 20 jahren (pisten-)erfahrung hat auf der CBR 600 RR einen toby drauf und spricht nur positiv davon.

fakt ist: eine RJ11 ohne LD finde ich persönlich unverantwortlich!