Motorrad Auf Auto Gestürzt (Geparkt Auf Gehweg)
#1
Geschrieben 30 September 2016 - 16:23 Uhr
ich hatte im August mein Motorrad wie immer auf einer großen Fläche (gehört noch zum Gehweg, aber stört niemanden dort) stehen. Dann hat wohl nachts einer dagegen getreten und die arme Maschine ist auf einem parkendem Auto gelandet. Die Polizei hat sich dann gemeldet und mit mir den Schaden begutachtet, wobei von beiden Seiten klargestellt wurde, dass ich das Motorrad sicher abgestellt habe und es mutwill umgetreten wurde.
Jetzt kam aber ein Brief des Fahrzeughalters mit der Forderung nach 1.194,46€ für den Schaden (siehe Bilder)
Meine Frage lautet: stimmt die Aussage, dass wenn mein Motorrad unberechtigterweise auf dem Gehweg steht, meine Versicherung dafür aufkommen muss bzw. ich?
Beste Grüße,
Daniel
Andy241: Anschreiben entfernt, wegen unangemessener Inhalte
Anzeige
Geschrieben 30 September 2016 - 16:23 Uhr
schau mal hier: Motorrad Auf Auto Gestürzt (Geparkt Auf Gehweg). Dort wird jeder fündig!
#2 Gast-Gummigiggel_*
Geschrieben 30 September 2016 - 16:34 Uhr
Hallo,falls du eine rechtschutzversicherung hast,wende dich an einen fachanwalt für verkehrsrecht.bloss nicht vorher bezahlen oder evtl.die forderung schriftlich anerkennen.viel glück!!!!!!!!!!!!!
#3
Geschrieben 30 September 2016 - 17:00 Uhr
deine versicherung muss sowieso dafür aufkommen, da dein fahrzeug den schaden am gegnerischen fahrzeug verursacht hat. egal ob durch fremdeinwirkung oder nicht
#4
Geschrieben 30 September 2016 - 17:38 Uhr
die Haftpflicht des Motorrad Halters muss den Schaden begleichen.
Ob du dann eine neue SF Einstufung bekommst, kommt auf die Versicherung an. Hier wäre ein Rechtsanwalt nicht schlecht.
Hast du denn schon Anzeige gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung gestellt?
Gruß Andy
#5 Gast-Ghost Rider_*
Geschrieben 30 September 2016 - 17:51 Uhr
So ein schwein war neidisch auf dein moped und dann macht der so was.
Ich drück dir die Daumen
Bearbeitet von Ghost Rider, 30 September 2016 - 17:54 Uhr.
#6 Gast-waxy_*
Geschrieben 30 September 2016 - 18:26 Uhr
und ich würde jetzt erstmal schnell das schreiben hier rausnehmen oder die persönliche daten wie name,adresse,kennzeichen,bankverbindung...schwärzen.vielleicht kann das ja auch ein mod machen.allerdings verstehe ich auch nicht,warum du es nicht gleich deiner versicherung gemeldet hast?Auf was genau wolltest du da warten,das einer kommt und sagt:ja ich habe es umgetreten und zahle jetzt den schaden?
#7
Geschrieben 30 September 2016 - 23:39 Uhr
Dem würde ich nicht zustimmen...deine versicherung muss sowieso dafür aufkommen, da dein fahrzeug den schaden am gegnerischen fahrzeug verursacht hat. egal ob durch fremdeinwirkung oder nicht
Schau mal in den Link
http://www.google.de...N7xd9t6OESeI40g
Wenn die Beschädigung mutwillig herbei geführt wurde, wie du sagst, bleibt deine Versicherung außen vor. Dein Motorrad war hier lediglich das Tatmittel. Der Eigentümer des VW kann hier nur darauf hoffen, dass durch die Polizei der Verursacher ermittelt wird. Aus meiner Sicht heraus, würde ich auch vielmehr von einer Sachbeschädigung gem. Paragraf 303 StGB als von einem Verkehrsunfall ausgehen.
Solltest du einen Anwalt mit der Wahrnehmung deiner Interessen beauftragen, wäre es wichtig bei der sachbearbeitenden Polizeidienststelle Akteneinsicht zu beantragen. Erstmal ist es wichtig zu wissen, als was der Vorgang aufgenommen wurde
#8
Geschrieben 01 Oktober 2016 - 10:06 Uhr
1200€ für so n kotflügel ist schon gerechtfertigt.
Original neuteil,lackierung,ggf beilackieren der benachbarten teile,arbeitszeit für ein und ausbau...