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Maximalwinkel Kennzeichenhalter ?!


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24 Antworten in diesem Thema

#1 Driveshaft

Driveshaft

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Geschrieben 26 Januar 2008 - 20:10 Uhr

Hallo,

der Rizoma Kennzeichenhalter ist ja im Winkel verstellbar. Ich möchte das Kennzeichen auch schön schräg stehen haben, allerdings mit dem Segen der StVZO. Es gibt doch bestimmt Vorgaben zu dem maximalen Stellwinkel eines Kennzeichens oder? Sonst wird ja auch fast nichts in unserem Land dem Zufall überlassen :dummheit:

Wär klasse wenn mir dazu jemand was sagen kann, möchte nicht ständig von der "Rennleitung" :bullerei: angehalten werden wegen so einer Lappalie...


Gruß David


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Geschrieben 26 Januar 2008 - 20:10 Uhr

Hallo Driveshaft,

schau mal hier: Maximalwinkel Kennzeichenhalter ?!. Dort wird jeder fündig!





#2 BlAck BuDDaFlY

BlAck BuDDaFlY

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Geschrieben 26 Januar 2008 - 20:15 Uhr

Hey.. also ich hab hier nen riiiesen dickes rotes Buch wo Straßenverkehrsrecht drauf steht.. da is alles drin was der Fahrlehrer so braucht... auch die Zulassungsordnung und so Sachen...
aber lange Rede gar kein Sinn

ich glaub wenn du so GANZ spezielle Fragen hast wie nen neigungswinkel vom KZ-Halter rufste am besten mal beim TÜV an.. da stehn nämlich auch nur ich sag ma Standart Sachen drin..

und das is ja jetzt schon was sehr sehr spezielles..

Greetz


#3 Drake

Drake

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Geschrieben 26 Januar 2008 - 20:17 Uhr

Darüber wurde schon mal diskutiert ...
Wenn ich mich nicht irre darf das Kennzeichen maximal 30 Grad Vertikalwinkel haben...
Probier mal Google... Google ist dein Freund... :grins:

Bearbeitet von Drake, 26 Januar 2008 - 20:18 Uhr.


#4 Tobilein

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Geschrieben 26 Januar 2008 - 21:20 Uhr

jopp richtig :-P maximal 30°

mfg


#5 R6 Stefan

R6 Stefan

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Geschrieben 26 Januar 2008 - 21:29 Uhr

ich befürworte da eher 30° Horizontalwinkel... :grins:


#6 Yamitom

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Geschrieben 26 Januar 2008 - 22:59 Uhr

hei hei Wiki


#7 acecat

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Geschrieben 26 Januar 2008 - 23:16 Uhr

ich befürworte da eher 30° Horizontalwinkel... :grins:


Muss das Kennzeichen dann links oder rechts tiefer sein? :ne: :lol:
Vertikal ist richtig. :zwinker:


#8 R6 Stefan

R6 Stefan

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Geschrieben 27 Januar 2008 - 01:24 Uhr

Oh man , was hab ich denn da geschrieben. :dummheit:
Schon klar, 30° sind erlaubt, aber steiler sieht halt besser aus. :zwinker:


#9 Tobilein

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Geschrieben 27 Januar 2008 - 01:56 Uhr

naja^^ steil is schon gut :-P aber wenn man seine pizza drauf ablegen kann ohne das die runterfällt is vllt ein ticken ZU steil :-P :-P :-P
aber ich hab auhc so hmm geschätzte 45°^^


#10 Gast-Adam_*

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Geschrieben 28 Januar 2008 - 11:14 Uhr

im sommer hatte ich mal so einen schönen ratsch mit nem zollbeamten an der Deutsch-Tschechischen grenze... :bullerei: :applaus:

der war ganz nett und hatte zu meiner überraschung doch etwas ahnung vom bike...

er hat mir irgendwas von maximal 45° gesagt.. ist ihm an meinem bike aufgefallen..

hat dann aber gefragt wie lang ich das bike hab etc.. letztendlich wars ihm egal, db-killer war drin, reifen ok,.. und hat gemeint bis zum TÜV muss ich das ändern, weil die lassens nicht durchgehen..

greetz,
Adam

Edit: Kennzeichen muss aus 10 Metern entfernung klar und deutlich lesbar sein.. augenhöhe = kennzeichenhöhe

Bearbeitet von Adam, 28 Januar 2008 - 11:15 Uhr.


#11 Michii

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Geschrieben 28 Januar 2008 - 22:03 Uhr

ich befürworte da eher 30° Horizontalwinkel... :grins:

Die meisten Männer denken eh Horizontal :applaus:


#12 iooh.casper

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Geschrieben 29 Januar 2008 - 17:53 Uhr

Die meisten Männer denken eh Horizontal :applaus:

:grins: lol


#13 Gast-Xecutor_*

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Geschrieben 19 Februar 2008 - 19:04 Uhr

was kommt auf einen zu wenn man mit einem zu flachen kennzeichen erwirscht wird?

siehe --> Eingefügtes Bild

Eingefügtes Bild


#14 Weizenbier

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Geschrieben 19 Februar 2008 - 19:09 Uhr

in dem winkel wie oben auf dem bild hängt meins auch.. den 10er strafe nehm ich in kauf, wenn se mich mal anhalten sollten. dafür wirds beim blitzen net so schlimm :) für den fall der fälle :)


#15 Kallemero

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Geschrieben 19 Februar 2008 - 19:10 Uhr

gibt das nur n 10er?

Bearbeitet von Kallemero, 19 Februar 2008 - 19:11 Uhr.


#16 Chris007

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Geschrieben 19 Februar 2008 - 20:49 Uhr

Wenn es wirklich nur ein 10er ist - na für was dann die Aufregung.....

STELLT DIE KENNZEICHEN STEIL !!!!


#17 Gast-Xecutor_*

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Geschrieben 19 Februar 2008 - 23:03 Uhr

ich würde das mit dem 10 lieber erst schwarz auf weiß sehen, bevor es ärger gibt ;)


#18 Iggi

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Geschrieben 19 Februar 2008 - 23:10 Uhr

ich denke auch das dieser Winkel von den :bullerei: schon als Mutwillig betrachtet wird und dann wirds wohl teuer! "Vorsatz" oder so... aber da fragst am besten mal P@rtisan!


Außerdem.. wenn nicht geblitzt werden willst, dann solltest es eher inne andere richtung klicken ;-)


#19 Gast-Xecutor_*

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Geschrieben 19 Februar 2008 - 23:34 Uhr

ich denke auch das dieser Winkel von den :bullerei: schon als Mutwillig betrachtet wird und dann wirds wohl teuer! "Vorsatz" oder so... aber da fragst am besten mal P@rtisan!
Außerdem.. wenn nicht geblitzt werden willst, dann solltest es eher inne andere richtung klicken ;-)



das nicht erkennen war nicht mein ziel ;)
hab mich nur beim winkel ausmessen vertan und da ich den kennzeichenhalter nicht verbiegen kann, muss ich mir wohl nen neuen machen lassen müssen :(


#20 Gast-Carsten83_*

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Geschrieben 06 Juni 2013 - 21:21 Uhr

Hi,
weiß einer was man für ein zu steiles Kennzeichen jetzt genau bekommt?
Ist es nur ein Verwarngeld?

Gruß
Carsten