Die Fahrt Zum Tüv
#1
Geschrieben 09 Dezember 2013 - 18:44 Uhr
Habe mal ne frage:
Und zwar hab ich mir ne R6 gekauft, die offen ist und auch so eingetragen.
Da ich noch gedrosselt fahren muss, hab ich mir ne 35kw drossel zugelegt und verbaut.
Nun meine eigentliche Frage:
Ist es erlaubt mit der Maschine, die mit 117Ps zugelassen ist, aber gedrosselt wurde den DIREKTEN weg zum TÜV zu fahren, um diese "Eintragen" zu lassen?
Würde ja beim TÜV selbst anrufen, aber die haben leider schon zu.
Hänger organisieren ist eben doch mit mehr Aufwand und weniger Spaß verbunden.
PS:
Maschine würde ich vorher natürlich zulassen und auch der Versicherung das Vorhaben schildern.
Hoffe ihr könnt mir helfen.
Danke schonmal, timo
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Geschrieben 09 Dezember 2013 - 18:44 Uhr
#2
Geschrieben 09 Dezember 2013 - 18:49 Uhr
am besten vorher noch nen termin beim tüv machen, so bist du abgesichert. wenn was passiert kannst du so belegen das du wirklich zum tüv wolltest
Bearbeitet von koppnuzz, 09 Dezember 2013 - 18:50 Uhr.
#3
Geschrieben 09 Dezember 2013 - 19:18 Uhr
PS:
Maschine würde ich vorher natürlich zulassen und auch der Versicherung das Vorhaben schildern.
ist die maschine denn abgemeldet?
-wenn ja, wär es aber quatsch erst anzumelden, dann die abnahme der drossel und dann bei der zulassungstelle wieder die änderung der papiere. da bezahlste ja doppelt aufm amt.
#4
Geschrieben 09 Dezember 2013 - 19:24 Uhr
Hänger 10€
Eintragung und neuer Schein 11,40€ - 20,70€
Außerdem bekommst du mit Hänger oder Transporter keine Probleme
Außer das DIng hat keinen Tüv mehr, dann hat sich das ganze eh erledigt, weil dann kannst du dein Bike nicht mehr anmelden
gruß Andy
#5
Geschrieben 09 Dezember 2013 - 19:24 Uhr
Ansonsten meldest du sie an, fährst zum Tüv und brauchst einen Tag später schon wieder neue Papiere, was ja auch Geld kostet....
#6
Geschrieben 09 Dezember 2013 - 20:25 Uhr
#7
Geschrieben 09 Dezember 2013 - 20:43 Uhr
Eintragung und neuer Schein 11,40€ - 20,70€
da sich die leistung ändert wird aber nicht nur ein neuer schein, sondern auch ein neuer brief ausgestellt, ist also teurer!
#8
Geschrieben 09 Dezember 2013 - 23:11 Uhr
Werde morgen mal mit'm tüv telefonieren, um genaueres herauszufinden.
Mal von der Anmeldung der Maschine abgesehen, was für kosten kommen noch auf mich zu für die umeldung inkl. Erstellung eines neuen fhzg Scheins &brief?
Für mich wär es einfacher zum TÜV zu fahren und den Gang der Zulassungsstelle zwei mal auf mich zu nehmen, als mit'm Hänger zum TÜV..zudem will ich fahren(was wahrscheinlich der größere Grund ist)
Schönen Abend, Lg Timo
#9
Geschrieben 09 Dezember 2013 - 23:45 Uhr
#10
Geschrieben 10 Dezember 2013 - 11:52 Uhr
Kurzzeitkennzeichen sind eher für Überführungen etc..
#11
Geschrieben 10 Dezember 2013 - 12:00 Uhr
#12
Geschrieben 10 Dezember 2013 - 12:32 Uhr
#13
Geschrieben 10 Dezember 2013 - 21:04 Uhr
Karre nehmen, altes Kennzeichen dran( ja auch abgekratzte Nummern) dann Versicherung informieren und ganz legal zum Tüv düsen.
Früher gabs diese Abmeldebescheinigungen.. Dort stands auf der Rückseite noch drauf.. Heute gibts die Bescheinigungen nicht mehr, dennoch darf man es so handhaben.
Also alte Pappe druff, Versicherung anrufen.. Los.
Dann mit den Papieren auf direktem Wege zum Straßenverkehrsamt und anmelden.
Fertig.
Bearbeitet von Engel182, 10 Dezember 2013 - 21:05 Uhr.
#14
Geschrieben 10 Dezember 2013 - 21:28 Uhr
#15
Geschrieben 10 Dezember 2013 - 21:31 Uhr
Das alte Kennzeichen kann schon längst jemand anderem Zugeteilt sein. Die Fahrt muss dem Amt gemeldet werden- ggf muss schon das neue Schild ungestempelt montiert werden
Ich habe einen Polizisten gefragt. Dieser würde bei einer Kontrolle beim Amt nachfragen (wie das außerhalb der Öffnungszeiten aussieht, konnte mir aber keiner sagen...)
#16
Geschrieben 10 Dezember 2013 - 22:06 Uhr
#17
Geschrieben 11 Dezember 2013 - 00:55 Uhr
#18
Geschrieben 11 Dezember 2013 - 01:46 Uhr
#19
Geschrieben 11 Dezember 2013 - 16:34 Uhr
Zumindest hat er dann die Miete fürn Hänger etc gespart.
#20
Geschrieben 11 Dezember 2013 - 18:21 Uhr
Erstmal danke für die vielen Antworten.
Habe vorhin mit meiner TÜV Süd Stelle telefoniert und folgende Aussage erhalten:
Der Direkte weg zum TÜV und wieder nach Hause ist dann möglich, wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß angemeldet und dementsprechend auch versichert ist.
Es ist zu empfehlen die Strecke, Datum und ungefähre Uhrzeit der Versicherung mittzuteilen, um im Falle des Falles etwas in der Hand zuhaben, da es sich mehr oder weniger um eine Rechtliche Grauzone handelt.
In wie weit die Aussage korrekt sind, kann ich nicht beurteilen, da es aber ein Mitarbeiter des Tüvs war, geh ich davon aus, das es halbwegs stimmt.
Ich habe für mich entschieden bis nächstes Jahr Frühjahr zu warten, dann zur Zulassungszelle zu fahren, das Fahrzeug Anzumelden, dann mit dem Motorrad zum TÜV und wieder Heim.
Danach Fahrzeugschein und Brief umschreiben lassen, fertig.
Bei meiner Versicherung habe ich auch nachgefragt, er meinte das ihm das Modell etc. Für die evb Nummer genügt, Daten wie Motorleistung, Max. Geschw. Etc. Kann ich nachträglich einreichen.
Werde mich falls ich es nicht vergesse hierzu auch im Frühjahr nochmal melden, wenn es soweit ist.
In diesem Sinne einen schönen Abend;)