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Betriebserlaubnis Erloschen!


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50 Antworten in diesem Thema

#1 OnkelHotte

OnkelHotte

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Geschrieben 15 April 2006 - 02:48 Uhr

Hallo Forum! :grins:


So, folgendes hat sich gestern zugetragen:

Ich war gestern fast den ganzen Tag mit einem Kollegen unterwegs - wir haben eine ausgiebige Tour gemacht. Er fährt eine R1. So gegen 22 Uhr sind wir dann wieder Richtung Heimat gefahren. Kurz davor haben wir nochmal auf einem Parkplatz angehalten und eine kleine Pause gemacht. Es war der Parkplatz von einem Marktkauf - komplett leer. Eben kurz telefoniert mit Freunden.
Kurze Zeit später kam ein Polizei-Bulli auf den Parkplatz gefahren. 2 Polizisten. Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte! Wir haben die Sachen abgegeben. Der eine ist kurz in den Bulli, der andere lief um unsere Maschinen und begutachtete diese.
Ich habe meine Maschine jetzt ca. 3 Wochen. Es ist noch alles original, bis auf die Sturzpads. Die wurden aber auch gar nicht bemerkt. Naja, alles in Ordnung. Weiter gings mit der Maschine vom Kollegen. Er hat die Maschine vor 2 Monaten gekauft - gebraucht - mit ein paar kleinen Umbauten, aber eigentlich überhaupt nichts wildes. Halt das "Standardprogramm": Soziusabdeckung, Kennzeichenhalter, Racing-Scheibe, Beifahrerfußrasten entfernt und Solo-Auspuffhalter. Und dann hat er noch ein Rücklicht mit intigrierten Blinkern.
Dann haben die Polizisten sich seine Maschine nochmal beide angeguckt. Nach kurzer Beratung haben sie meinem Kollegen gesagt, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen sei.

Aus folgenden Gründen:
- originale Kennzeichenhalterung ersetzt durch Eigenbau-Kennzeichenhalter ohne ABE
- Soziusabdeckung ohne ABE (original-Yamaha-Teil)
- die Maschine hat laut Fahrzeugschein 2 Sitzplätze, aber durch den Abbau der Soziusrasten und durch die Soziusabdeckung ist es nicht mehr möglich eine 2. Person mitzunehmen

Jetzt läuft es folgendermaßen:

Er wurde nun aufgefordert auf dem direktem Weg nach Hause zu fahren und die Sachen in Ordnung zu bringen. Und dann muß er die Maschine beim TÜV vorführen. Er wird dazu in den nächsten Tagen auch noch Post erhalten.


Jetzt meine Frage:

Geht das mit rechten Dingen zu?

Ich meine, ich habe NOCH NIE gehört, dass man für einen Kennzeichenhalter eine ABE braucht, oder dass man den eintragen lassen muß!

Und eine ABE für die original-Yamaha Sozius-Abdeckung gibt es doch auch nicht, oder?

Und wie ist das mit der Anzahl der Sitzplätze? Ich mein, es gibt doch soviele hier, die eine Sozius-Abdeckung haben und keine Beifahrer-Fußrasten. Habt ihr das denn alle eingetragen, oder hattet ihr deswegen schonmal Probleme? Der Polizist meinte, es müsse dann folgendermaßen eingetragen werden: "Anzahl der Sitzplätze: 2/wahlweise1"


Was sagt ihr zu der Sache??


mfg

Andy


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Geschrieben 15 April 2006 - 02:48 Uhr

Hallo OnkelHotte,

schau mal hier: Betriebserlaubnis Erloschen!. Dort wird jeder fündig!





#2 MopTune

MopTune

    Niemalsbremser

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Geschrieben 15 April 2006 - 02:56 Uhr

also hier in der schweiz darfst du auf 1man umbauen auch wen im schein 2man steht. allerdings darfst du nicht mit 1man vorführen und eintragen und dan auf 2man fahren


#3 derKosta

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    4Motek Racing

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Geschrieben 15 April 2006 - 03:19 Uhr

also hier in der schweiz darfst du auf 1man umbauen auch wen im schein 2man steht. allerdings darfst du nicht mit 1man vorführen und eintragen und dan auf 2man fahren

hat garnichts mit dem thema zu tun, aber egal.

wenn die soziusabdeckung ein original ist, dann steht auf der innenseite garantiert eine yamaha-teile nummer. die hätter der bullerei reichen müssen. das mit dem kennzeichenhalter ist so eine sache. im grunde brauchst du ja für jeden eigenbau eine abe oder tüv-abnahme, aber so lange da kein stacheldraht verbaut wurden ist, keine spitzen, scharfen und übertriebenen kanten dran sind, sollte das auch kein problem darstellen.

allerdings hätte ich es verstanden wenn die beiden staatsdiener das rücklicht mit den blinkern beanstandet hätten, denn das hat bestimmt keine e-nummer oder abe, brauch es aber zwingend.

warten wir mal ab wie das unser forenpolizist zieht :hihi:


#4 OnkelHotte

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Geschrieben 15 April 2006 - 03:29 Uhr

allerdings hätte ich es verstanden wenn die beiden staatsdiener das rücklicht mit den blinkern beanstandet hätten, denn das hat bestimmt keine e-nummer oder abe, brauch es aber zwingend.

Ja, richtig! Das war auch das einzige an seiner Maschine, was nicht legal ist - eigentlich.
Das wusste er auch, und ich hatte ihm auch schon geraten das lieber wieder umzubauen und normale Miniblinker an den Kennzeichenhalter zu pappen. Weil das fällt eigentlich als erstes auf.
Naja, aber das haben die Polizisten üüüberhapt nicht bemerkt, dass keine Blinker dran waren hinten.

Und mit der Sozi-Abdeckung - wir haben denen gesagt, dass es ein Original-Teil von Yamaha ist mit Nummer. Es müsse dann aber trotzdem eingetragen werden, auf jedenfall wegen der Sitzplätze!


Andy


#5 Sir-Winston

Sir-Winston

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Geschrieben 15 April 2006 - 07:13 Uhr

Es gibt tatsächlich so einen gesetzlichen Passus der besagt das es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt wenn man aus "2 Sitzflächen beim Krad eine" macht.
Wie gesagt Owi. Laut Beispielkatalog BMV. Dies ist gemeint für Krad mit einer langen Sitzbank für 2 Personen. Bei Supersportlern ist es legal.
Anderer KZ-Halter benötigt Bauartgenehmigung.

Fahr doch einfach mal zur HU (Tüv oder Dekra) und frag so einen a.a.S.o.P
die sind doch eigentlich ganz nett dort und haben ein enormes Fachwissen.

Den Blinker im Rücklicht solltest Du aber umbauen, das ist mit Sicherheit in D nicht erlaubt wegen Abständen.

Viel Glück
Sir-Winston


#6 The Real Johnny

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Geschrieben 15 April 2006 - 09:32 Uhr

da seid ihr ja an 2 klappstühle geraten :grins:

ich fahr die gleichen gimmicks spazieren und noch eine nicht-legale mehr. gab noch nie probleme beim tüv. der meinte nur mal zu meinem werkstattmenschen, ich sollte den halter etwas nach unten biegen, aber der hatte da auch fast 45 grad


#7 Yamitom

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Geschrieben 15 April 2006 - 09:39 Uhr

Nach kurzer Beratung haben sie meinem Kollegen gesagt, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen sei.

Aus folgenden Gründen:
- originale Kennzeichenhalterung ersetzt durch Eigenbau-Kennzeichenhalter ohne ABE
- Soziusabdeckung ohne ABE (original-Yamaha-Teil)
- die Maschine hat laut Fahrzeugschein 2 Sitzplätze, aber durch den Abbau der Soziusrasten und durch die Soziusabdeckung ist es nicht mehr möglich eine 2. Person mitzunehmen

Jetzt läuft es folgendermaßen:

Er wurde nun aufgefordert auf dem direktem Weg nach Hause zu fahren und die Sachen in Ordnung zu bringen.

Also die sagen Betriebserlaubniss erlöschen und lassen ihn dann weiterfahren?
des is ja nen Witz.
Kennzeichenhalter haben keine ABE und selbst die Bauartgenehmigung findet man auf keinem Eingestanzt
Soziusabdeckungen haben ebenfalls keine ABE sondern nur eine Yamaha -typische Teilenummer
wie das mit der Anzahl der Sitze bei entfernen der Rasten zu sehen ist, hatte ich schon mal in einem Fred mit der Sitzbankabdeckung geschrieben, ohne Antwort


#8 Haizer

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Geschrieben 15 April 2006 - 10:28 Uhr

@ Yamitom, hier im Osten wird sowas auch praktiziert. Du musst Dich innerhalb von 14 Tagen bei der Polizei mit Nachweis das alle aufgezählte Mängel behoben sind, melden.
Finde ich besser als Plakette abrubbeln oder was die da machen, keine Ahnung. Kommt ne Stilllegung des Nutzers dazwischen wandert die Mitteilung von der Polizei zum Straßenverkehrsamt und ohne Wisch von einer Werkst., gibt es keine Zulassung.
In dem o.g. Beispiel handelt sich es wahrscheinlich um reine Schickane. Da kannste eh nix machen.


#9 P@rtisan

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Geschrieben 15 April 2006 - 10:34 Uhr

Eine Stilllegung vor Ort kommt nur bei erheblichen Mängeln in Betrach und ist hier in dem Fall in keiner Weise zu begründen!
IdR hat man für die Beseitigung der Mängel 7 Tage. Danach wird eine Owi geschrieben!


#10 Yamitom

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Geschrieben 15 April 2006 - 11:49 Uhr

Finde ich besser als Plakette abrubbeln oder was die da machen, keine Ahnung.

sinnvoll finde ich es auch alle male, nur erinnere ich mich die tage noch an den film von wegen auspuff demontiert weil keine ABE und nix war mit weiterfahren.
nun kommts wieder was sind mängel, ein auspuff ohne abe oder 3 wie hier geschilderte fehlende ABEs?
@partisan
was sagst du den zu der Aktion?
ABE für Soziusblende?
ABE für Kennzeichenhalter?
Demontage von Fußrasten? :unsicher:


#11 P@rtisan

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Geschrieben 15 April 2006 - 16:33 Uhr

ABE für Soziusblende?
ABE für Kennzeichenhalter?
Demontage von Fußrasten?

meines wissens fast alles rechtens ... hart aber gerecht quasi ...

ABE für Soziusblende? -> originalteil ... ergo keine ABE!
ABE für Kennzeichenhalter?-> eigenbau, ABE od. Abnahme!
Demontage von Fußrasten? -> von 2 auf 1 -Sitzer -> Abnahme mein ich!

man muss die Tüvies fragen ... genaues hab ich dazu nicht!


#12 MopTune

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Geschrieben 15 April 2006 - 16:40 Uhr

kanst du mir sagen wiso es nicht erlaubt sein sol von 2 auf einsitzer zu machen? umgekehrt verstehe ich es ja, das schon rein aleine wegen der versicherung,


#13 lui#68

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Geschrieben 15 April 2006 - 20:07 Uhr

braucht amn jetz für nen kzh ne abe??????


#14 P@rtisan

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Geschrieben 15 April 2006 - 20:57 Uhr

kanst du mir sagen wiso es nicht erlaubt sein sol von 2 auf einsitzer zu machen? umgekehrt verstehe ich es ja, das schon rein aleine wegen der versicherung,

hat doch keiner gesagt dass es verboten ist. aber IMHO muss man es dann eintragen!
bin mir aber net 100% sicher ... daher am besten tüv fragen!


#15 Gast-Suddl_*

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Geschrieben 16 April 2006 - 01:36 Uhr

ob man jetzt für ne kzh ne abe braucht weiß ich auch nicht, aber bei meinem roller hatte die :bullerei: gesagt, dass es einen max. abstand zwischen kennzeichen und reifen gibt. der muss eingehalten werden. ich glaube bei meinem roller durfte der nicht größer als 15cm oder so sein. aber die wollten mich glaube ich auch mehr fertig machen. aber kann ich mir eigentlich auch nicht vorstellen, weil es ja so viele verschiedene modelle gibt und man da keine einheitsnorm festlegen kann oder?


#16 crazyjoda

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Geschrieben 16 April 2006 - 01:50 Uhr

Ich find das immer wieder zum :kotz: das wegen solchen Kleinigkeiten wie z.B. abgebaute Sozifußrasten u.s.w. ein solcher Aufwand betrieben wird :verwirrt: .
Kommt mir ein bisschen vor wie Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Man kanns auch übertreiben (typisch Deutschland). :ne:


#17 ernie

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Geschrieben 16 April 2006 - 08:57 Uhr

ha, da waren wieder 2 lustige gesellen dabei wa?

hätt ich ja verstanden wenn statt 1 Fußrastenpaar "3" drangewesen wären.

Ich habe auch noch nie gehört, dass in meinem Waagen (ein 5 Sitzer) ich einen auf den Sack kriege geschweigedenn die Betriebserlaubnis erlischt, wenn ich alleine fahre und die sitze ausbau! :dummheit:


fah mal ne Yami-Werkstatt an und frag aber ich glaub die schmunzeln auch nur! :yeah:


#18 Tobse

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Geschrieben 16 April 2006 - 09:39 Uhr

wenn man im auto die rückbank ausnaut, muss man das glaub auch abnehmen lassen. ist leider so in deutschland.


#19 ernie

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Geschrieben 16 April 2006 - 09:50 Uhr

ich meine grundsätzlich kann mir doch keiner vorschreiben mit wieviel personen ich ein fahrzeug besteige hauptsache nicht mehr als eingetragen oder?! :verwirrt:


#20 Tobse

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Geschrieben 16 April 2006 - 10:16 Uhr

OT: du darfst sogar mehr leute mitnehmen als eingetragen (zumindest im auto), solange du das zulässige gesamtgewicht nicht überschreitest.