Reflektor über Dem Kennzeichen?
#41
Geschrieben 14 April 2010 - 20:57 Uhr
Bestanden ohne Mängel
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Geschrieben 14 April 2010 - 20:57 Uhr
#42
Geschrieben 14 April 2010 - 21:55 Uhr
Haste Dich nach ner Seife bücken müssen oder hatte der TÜVer nen Blindenhund ?Meine ist ohne Rückstrahler und ohne die vorderen Blinker (da ohne Verkleidung) zum TÜV gegangen.
Bestanden ohne Mängel
Wenn ein Blinker nicht funktioniert, OK... aber beide vorderen Blinker nicht dran,
da darf beim runterfahren von TÜVHof die Bullerei dich nicht anhalten... der TÜVer darf sich dann nen neuen Job suchen !?
#43
Geschrieben 14 April 2010 - 22:08 Uhr
Und da vom alten KZH noch das dritte Loch im Blech ist, musste der gute Mann dann ja auch davon ausgehen, dass mit der Verkleidung auch der Rückstrahler wieder montiert wird
#44
Geschrieben 14 April 2010 - 22:41 Uhr
#45
Geschrieben 14 April 2010 - 22:57 Uhr
na toll und ich flieg durch denn tüv als ich meine entdrosselt habe weil ich die papiere von der drossel nicht habe (die ich austragen wollte bei der hu)
drosselpapiere --vergessen/verloren/verkauft/gegessen-------- erheblicher mangel
#46
Geschrieben 15 April 2010 - 08:57 Uhr
Mach den Reflektor an der vorgesehenen Stelle vom KZH dran- und lass ihn durch das Kennzeichen verdeckt.
Sollte der TÜV einen fehlenden Reflektor bemängeln, könnest du unter Umständen heraushandeln, dass er dir ein Gutachten schreibt, welches besagt, dass du bauartbedingt ein kleineres Kennzeichen brauchst-die Problematik ist ja offensichtlich (Allerdings könnte er argumentieren, dass du den originalen KZH verbauen könntest)
Wenn er sich nicht darauf einlässt, würde ich längere Blinker nehmen.
das hatte ich mir auch schon überlegt aber bin mir da ein wenig unsicher
#47
Geschrieben 15 April 2010 - 09:21 Uhr
dadurch darf er jetzt MAX ein 20 x 20 schild haben ^^
#48
Geschrieben 15 April 2010 - 10:07 Uhr
sehr interessantes thema, da ich auch schon lange damit kämpfe. bin das gesamte letzte jahr ohne rückstrahler gefahren. nun muß ich aber dieses jahr zum tüv. weiß jemand, wo ich wirklich das absolute minimum an größe kaufen kann? er sollte auch schon nach etwas aussehen, soweit man das bei einem rückstrahler haben kann. alles was ich so bei ebay oder fahrradläden finde ist ziemlich groß und häßlich.
vielen dank schonmal
#49
Geschrieben 15 April 2010 - 11:29 Uhr
Tüv hat nix gesagt...
Ist nur einmal ne Runde gefahren und hatte nen Grinsen im Gesicht...zack Plakette drauf
Alles in Allem ne Sache von 5 Minuten
#50
Geschrieben 15 April 2010 - 12:17 Uhr
#51
Geschrieben 16 April 2010 - 06:33 Uhr
Mach den Reflektor an der vorgesehenen Stelle vom KZH dran- und lass ihn durch das Kennzeichen verdeckt.
Sollte der TÜV einen fehlenden Reflektor bemängeln, könnest du unter Umständen heraushandeln, dass er dir ein Gutachten schreibt, welches besagt, dass du bauartbedingt ein kleineres Kennzeichen brauchst-die Problematik ist ja offensichtlich (Allerdings könnte er argumentieren, dass du den originalen KZH verbauen könntest)
Wenn er sich nicht darauf einlässt, würde ich längere Blinker nehmen.
das hatte ich mir auch schon überlegt aber bin mir da ein wenig unsicher
marci, ein versuch ist es wert!!!!!!
willste etwa kampflos untergehen???
ich würde mir das nicht gefallen lassen.
#52
Geschrieben 17 April 2010 - 20:47 Uhr
und der prüfer von den ich gefragt habe lässt motorräder die keinen reflektor drann haben durchfallen. ist ein erheblicher mangel. hatte ihn auch gesagt das was hier schon einige geschrieben haben wonach manche prüfer das nicht so eng sehen mit den reflektor. muß vieleicht dazu sagen das der prüfer den ich gefragt haben auch unfallgutachter ist und schon so einiges gesehen hat an toten biker und anderen verkehrsteilnehmer und deshalb vieleicht ein wenig sensibeler an das thema rangeht als andere. aber trotzdem muß es ja irgendwo geschrieben stehen das es ein erheblicher mangel ist sonst dürfte er die plakette nicht verweigern