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Versteckter Mängel Entdeckt , Rückgaberecht?


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33 Antworten in diesem Thema

#1 Staytuned02

Staytuned02

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Geschrieben 11 April 2011 - 21:24 Uhr

Guten tag,

habe mir gestern eine R6 von Privat mit Getriebeschaden geholt. Das ist auch im Kaufvertrag so festgehalten.

Nun habe ich festgestellt, dass im Tank ein Loch ist und das am Heckrahmen "rumgeschnitten" wurde.

Habe ich noch das Recht , dass Motorrad zurück zu geben und den Kaufpreis wieder zu bekommen?


Bitte um schnelle Antwort, da dringend.


Vielen Dank


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Geschrieben 11 April 2011 - 21:24 Uhr

Hallo Staytuned02,

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#2 jetliner

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Geschrieben 11 April 2011 - 21:37 Uhr

rechtschutzversicherung?? dann ab zum anwalt.wenn der verkäufer von dem mangel wusste isses vorsätzlicher betrug, nur es zubeweisen ist es schwer.

aber zuerst würde ich den verkäufer mit dem mangel konfrontieren und schauen ob du den verkauf wieder rückgängig machen kannst


#3 Chris181

Chris181

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Geschrieben 11 April 2011 - 21:39 Uhr

ich glaub du darfst sogar bis 2 wochen nach dem kauf vom kauf zurücktreten wenn ich mich nicht irre.


#4 R6CarteLLo

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Geschrieben 11 April 2011 - 21:47 Uhr

wenn im kaufvertrag steht wie besichtigt und probegefahren und aufgrund des getriebeschadens wird es sowieso nicht als schadenfrei verkauft worden sein. würde mich wundern, wenn er die maschine dann noch wirklich zurücknehmen muss.

aber am besten du sprichst mit nen anwalt

Bearbeitet von R6CarteLLo, 11 April 2011 - 21:48 Uhr.


#5 Staytuned02

Staytuned02

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Geschrieben 11 April 2011 - 21:47 Uhr

War gestern mit einem Kumpel da, falls das hilft.
Leider bin ich nicht Rechtschutzversichert, da ich noch Azubi bin und mir das nicht leisten kann, vll greift ja noch die von meinem Eltern .

Morgen wird direkt mit dem Verkäufer gesprochen.

Vielen Dank für eure schnelle Hilfe


#6 Menios

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Geschrieben 11 April 2011 - 21:53 Uhr

glaube auch, dass du nur was machen kannst wenn er von den mängeln wusste (und du es beweisen kannst).
und meines wissens ist das mit den 14tagen rückgaberecht nur bei haustürgeschäften und wenn man was im internet bestellt.

Ich würde erst freundlich mit ihm reden wenn es nichts bringt sagen, dass du zur not die sache über den anwalt klärst (musst ja nicht sagen, dass du dir nichtmal sicher bist dass deine chancen gut stehen).

ich wünsch dir viel glück dabei und hoffe, dass ich dir helfen konnte


#7 jetliner

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Geschrieben 11 April 2011 - 21:55 Uhr

wenn im kaufvertrag steht wie besichtigt und probegefahren und aufgrund des getriebeschadens wird es sowieso nicht als schadenfrei verkauft worden sein. würde mich wundern, wenn er die maschine dann noch wirklich zurücknehmen muss.

aber am besten du sprichst mit nen anwalt


der eine "mangel" wurde sowie ich des jetzt verstanden hab im vertrag festgehalten, dass heisst aber noch lange nicht das wenn ein weiterer mangel auftritt der einfach so akzeptiert bzw hingenommen werden muss.


#8 Craky

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Geschrieben 11 April 2011 - 22:00 Uhr

wenn im vertrag steht gekauft wie gesehn dann haste keine chancen sonst schon...
viel glück


#9 Staytuned02

Staytuned02

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Geschrieben 11 April 2011 - 22:02 Uhr

Ich kann euch mal den "wasserfesten" Vertrag schildern bzw. alles aufschreiben

:


Hiermit verkaufe ich xxxxxxxxx die Yamaha R6 ( Fahrgestellnr ) ( mit Getriebeschaden) (2. Gang klemmt) an xxxx für xxxx Euro




Das wäre es auch gewesen wir haben noch unsere Adressen mit aufgeführt und fertig. Nix von wegen gekauft wie Gesehen oder unter auschluss jeglicher Garantie.



Ich würde auch echt nichts dagegen sagen, aber so ein Tank ist ja auch nicht gerade günstig und Jemanden finden der einen undichten Tank repariert und garantiert, dass er wieder dicht ist, wird bestimmt nicht einfach.




Trotzdem danke, einfach mal mit dem Verkäufer reden, vielleicht gibt er mir ja auch einen Teil des Kaufpreises wieder um den Tank zu ersetzen.

Greets :D


#10 jetliner

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Geschrieben 11 April 2011 - 22:06 Uhr

"gekauft wie gesehen " das gibt es nicht mehr..


#11 Cymode

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Geschrieben 11 April 2011 - 23:10 Uhr

Gekauft wie gesehen heißt "sichtbare Mängel".
Ruf ihn an. Wenn er von dem Schaden was wusste dann muss er es zurück nehmen. Wenn er keine Ahnung hatte dann hast du pech gehabt.

Wenn du es zurück geben willst dann musst du beweisen können das er vom schaden etwas wusste. Wenn du ihn also anrufst stell deine Fragen so das er nicht ausweichen kann oder auf dumm spielt.

Cheers
Cymode


#12 AddictedToRide

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Geschrieben 12 April 2011 - 07:26 Uhr

wenn der verkäufer nicht so weit weg wohnt, dann fahr hin!
im gesichtsausdruck kannste öfter erkennen, ob er dir was vorspielt oder die wahrheit sagen.

ansonsten kannste es echt nur über konkrete fragen per telefon klären.
wünsch dir viel erfolg!


#13 waldibaer

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Geschrieben 12 April 2011 - 07:40 Uhr

Wenn in dem Kaufvertrag die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, dann hast du ein Recht auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz.
Ansonsten sieht es wohl nicht so gut aus.
Hoffe ihr könnt euch einigen.


#14 R6CarteLLo

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Geschrieben 12 April 2011 - 08:54 Uhr

ich würd mal sagen zumindest das rumschnitten am heckrahmen klingt nach etwas was dem verkäufer bekannt sein sollte :P

dein kv klingt doch ziemlich unprofessionel, vl hast ja nochmal glück. aber wenn du vom getriebeschaden wusstest und die maschine trotzdem gekauft hast, hast du sie bestimmt zu nem sehr guten preis gekriegt, wär ne überlegung wert dann einfach auf ebay oder hier nen gebrauchten tank zu kaufen ;)


#15 fjen

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Geschrieben 12 April 2011 - 09:12 Uhr

Warum soll er über (evtl verschwiegene) Mängel absichtlich hinwegsehen?
Mal davon abgesehn dass er dann gleich ein intaktes Bike hätte kaufen können.


#16 FrontPlayer

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Geschrieben 12 April 2011 - 10:04 Uhr

Wandel wird zunächst erstmal nicht ohne weiteres möglich sein. Ich würde versuchen mich auf eine Minderung zu einigen, mit der beide Seiten leben können und du dir nen gebrauchten Tank und Heckrahmen holen kannst.


#17 Engel182

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Geschrieben 12 April 2011 - 17:57 Uhr

"gekauft wie gesehen " das gibt es nicht mehr..

Rechtlich gesehen gabs das nie. War halt immer so ne Floskel, wo sich jeder drauf eingelassen hat, aber eine rechtliche Handhabe hat man als Verkäufer nicht.
Außerdem wurde ja schon oben gesagt, das man wenn ein Schaden vermerkt wurde, nicht gleich 4 in Kauf nehmen muss.
Also ab zum Anwalt..ein "nettes" Briefchen kostet in der Regel auch nur <50Euro und bewirkt oft schon Wunder ;)


#18 federballer

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Geschrieben 12 April 2011 - 18:56 Uhr

Und das Ergebnis des Telefonats; nimmt der Verkäufer das Bike zurück bzw. gibt dir nen Preisnachlass?


#19 1977

1977

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Geschrieben 12 April 2011 - 19:12 Uhr

sprech ihn aufjedenfall darauf an und droh ihm mit dem anwalt .. ;)


#20 Staytuned02

Staytuned02

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Geschrieben 12 April 2011 - 19:23 Uhr

Vielen Dank für die vielen Antworten

Mal das Ergebnis,


er sagt, dass er 200 Euro vom Preis runter gehen würde oder das Bike zurücknimmt.

Nun ist es allerdings eine Überlegung wert, da ich das Motorrad echt günstig bekommen habe.

Also ich überlege noch.


Wie gesagt , vielen Dank an euch alle !