Zum Inhalt wechseln


Foto

Bitte Löschen


  • Bitte melde dich an um zu Antworten
4 Antworten in diesem Thema

#1 R6Bonn

R6Bonn

    Pistensau

  • Members
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 338 Beiträge
  • Gender:Male
  • Bike:Dreirad
  • PLZ:00000

Geschrieben 12 Juni 2013 - 11:58 Uhr

.......................

Bearbeitet von R6Bonn, 20 Juni 2013 - 14:30 Uhr.


Anzeige

Geschrieben 12 Juni 2013 - 11:58 Uhr

Hallo R6Bonn,

schau mal hier: Bitte Löschen. Dort wird jeder fündig!





#2 Andy241

Andy241

    R6club Franken

  • Moderatoren
  • PIPPIPPIPPIPPIPPIPPIPPIP
  • 4.132 Beiträge
  • Gender:Male
  • Location:Nürnberg
  • Bike:R6 2003(verkauft), R1 2004 (verkauft), ne 79' XS400 (verkauft), wieder ne 2003 R6, XBR500 '87
  • PLZ:00000

Geschrieben 12 Juni 2013 - 12:42 Uhr

Ganz einfach, da schauste mal in den AGBs dez Shops nach, die hast du nämlich bestätigt ;)
Außerdem denk ich dass der Händler nur sicher gehn, dass die Handschuhe nicht kaputt sind mit dem "neuwertig" ;)

Gruß Andy


#3 88R655

88R655

    Niemalsbremser

  • Members
  • PIPPIPPIPPIPPIPPIPPIPPIP
  • 786 Beiträge
  • Gender:Male
  • Location:Karlsruhe/Heilbronn
  • Bike:R6S RJ095
  • PLZ:76131

Geschrieben 13 Juni 2013 - 11:36 Uhr

Du hast einen Fernabsatz Kauf getätigt.

http://de.wikipedia....ernabsatzgesetz

14 Tage Widerrufsrecht

http://de.wikipedia..../Widerrufsrecht

Der Verkäufer darf nachbessern.

http://de.wikipedia....i/Nacherfüllung



Aber in deinem Fall ist es ja so das er keine gleiche Ware mehr hat. Deshalb darf er bis 3 mal nachbessern bevor du dein Geld oder Neuware haben darfst.
Hättest du Ihm gesagt: Ich möchte gerne den Vertrag widerrufen wäre alles tutti gewesen ;)
Falls du Ihm gesagt hast das du mit denen 100km gefahren bist haste Arschkarte :) nix da mit widerrufen...da geht dann nur nachbessern.

Viel Glück


#4 DopeZone

DopeZone

    Lehrling

  • Members
  • PIPPIP
  • 29 Beiträge
  • Bike:R6 2002
  • PLZ:00000

Geschrieben 14 Juni 2013 - 19:57 Uhr

Der Händler hat nicht umbedingt das Recht nachzubessern. Da der Defekt in der Gewährleistungszeit aufgetreten ist kannst du wählen ob reparatur oder neu. Wenn der Händler nicht nachliefern kann kannst du dir die Handschuhe woanders bestellen und den möglicherweise durch einen höheren Kaufpreis entstandenen Schaden geltend machen.

Quellen: §§ 437, 439 BGB


#5 Fallenangel

Fallenangel

    "Schleicher aus Leidenschaft"

  • Members
  • PIPPIPPIPPIPPIPPIPPIPPIP
  • 933 Beiträge
  • Gender:Male
  • Location:Freudenstadt
  • Interests:Bikes, E-Gitarre, PC, many more
  • Bike:R6 2007, KTM 640 SM 2005, Z750R
  • PLZ:00007

Geschrieben 15 Juni 2013 - 09:49 Uhr

Ich hatte mir den Zusatzakku für die Gopro BE gekauft und beim ersten Test bemerkt das der Akku summt (als ob er einen Kurzschluss innen hat und zu kochen anfängt). War deutlich zu hören leider auch auf der Aufnahme. Ich also zu Louis und der Tante das vorgeführt. Sie kam dann auch ala ich werd den mal an die Fachabteilung einschicken die sollen den durchtesten so in 2-3 Wochen haben sie dann nen anderen. Hab ihr dann klargemacht ich hätte lieber gerne einen Sofortaustausch da hat sie angefangen rumzuzicken. Gute 15 Minuten später lies ich halt immer noch nicht locker und sie meinte schon "jetzt wird es ja wohl langsam unverschämt" - ich beharrte nur ganz normal auf mein recht zum Austausch, war nich beleidigend oder so - naja kurz bevor ich sie dann wohl gleich leise erschlagen und hinter der Theke verscharrt hätte bekam ich dann gleich einen neuen Akku im Tausch.
Hab auch diverse Seiten dazu dann im Netz bemüht und wenn es gleich in den ersten 6 Monaten ein Problem gibt hast Du das Recht auf sofortigen Austausch sofern die Ware noch am Markt existiert also nicht schon nirgends mehr verfügbar ist.
Problem ist halt nur wenn der Händler sagt er hat selber keine Ware mehr und die kommt erst August. Kommt sie da weil er selber dann erst wieder bestellt oder weil es Lieferschwierigkeiten gibt? Sprich wie willst Du das auf die schnelle nachweisen woran es hängt?
Selbst wenn Du im Recht bist must Du es erst mal durchsetzen. Und das ist oft das Problem: Jetzt nen Anwalt mit Auskunftsrecht beauftragen der sich dem ganzen annimmt und rausfindet was wie wo?

Ich würd Ihm § 437 BGB wie im Link posten und Ihm klar schreiben das DU keine Nachbesserung willst sondern Austausch da Du eben nicht warten möchtest.Vordere die Rückerstattung des Kaufpreises an. Gebt er nicht drauf ein kauf erst mal neue Handschuhe und teile ihm mit das Du notfalls rechtliche Schritte einleiten wirst.


http://www.anwalt-se...l/sec1/221.html :

Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB. Die Nacherfüllung ist dabei das vorrangige Recht. Sie ist zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch, oder technisch: Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (bspw. Reparatur, technisch: Nachbesserung) möglich. Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich.