Reicht Eine Unbedenklichkeitserklärung Mit Abe
#1
Geschrieben 06 Juni 2011 - 16:43 Uhr
ich hab mir für meine RJ15 Stahlflexleitungen gekauft, jetzt sind sie bei mir angekommen mit einer ABE für die RJ11.
Jetzt hab ich heute bei der Firma angerufen und die haben mir gesagt sie schicken mir noch eine Unbedenklichkeitserklärung, mit der dann die Polizei eigentlich keinen Stress machen dürfte stimmt das oder nicht?
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Geschrieben 06 Juni 2011 - 16:43 Uhr
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#2
Geschrieben 06 Juni 2011 - 18:24 Uhr
Greetz
#3
Geschrieben 06 Juni 2011 - 19:13 Uhr
einfach nur mitführen ist in dem fall nicht drin, auch wenn dir der verkäufer bestimmt was andres sagen wird.
du kannst es natürlich trotzdem machen, aber ich wär lieber auf der sicheren seite
Bearbeitet von RideR6, 06 Juni 2011 - 19:14 Uhr.
#4
Geschrieben 06 Juni 2011 - 21:51 Uhr
ja hast recht ist genauso!!! hab grad mit den vom tüv telefoniert ... danke trozdem!
#5
Geschrieben 06 Juni 2011 - 23:56 Uhr
@patschy
ja hast recht ist genauso!!! hab grad mit den vom tüv telefoniert ... danke trozdem!
kannst du das nochmal genauer erklären, mit was er recht haben soll?
schließlich ist das beim lkd ein teilegutachten und ne unbedenklichkeitserklärung, da muss man so oder so zu tüv, bei dir ist der fall etwas anders!
#6
Geschrieben 07 Juni 2011 - 12:00 Uhr
§ 19 Abs. 3 StVZO:
Abweichend von Absatz 2 Satz 2 (s.o.) erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
1. für diese Teile
a) eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt
worden ist
(Gemäß § 22 StVZO bedarf es bei Anbauteilen von Fahrzeugen einer Abnahme von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (TÜV) [...])
oder
b) der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines
Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 ( ABE ) oder § 21 genehmigt worden ist [...]
Unbedenklichkeitsbescheinigung => keine ABE
Somit Eintragung bzw. Prüfung beim TÜV erforderlich. Durch die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller kann der TÜV (§22) schneller entscheiden bzw die Abnahme machen
Bearbeitet von naunka, 07 Juni 2011 - 12:01 Uhr.
#7
Geschrieben 07 Juni 2011 - 13:45 Uhr
ich hab mir für meine RJ15 Stahlflexleitungen gekauft, jetzt sind sie bei mir angekommen mit einer ABE für die RJ11.
Unbedenklichkeitsbescheinigung => keine ABE
Er hat doch ne ABE... wieso muss er denn dann irgendwas eintragen ???
#8
Geschrieben 07 Juni 2011 - 16:41 Uhr
ich hab mir für meine RJ15 Stahlflexleitungen gekauft, jetzt sind sie bei mir angekommen mit einer ABE für die RJ11.
Unbedenklichkeitsbescheinigung => keine ABE
Er hat doch ne ABE... wieso muss er denn dann irgendwas eintragen ???
...für die RJ11. Aber nicht für seine RJ15. Die ABE gilt nur für den in der Teile-ABE spezifizierten Fahrzeugtyp.
Eine ABE muss vom Hersteller gekauft werden. Um Geld zu sparen kann man dann nur einen Typ "kaufen" und bei dem Rest eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" mitliefern. Die müssen dann jedoch eingetragen werden.
#9
Geschrieben 07 Juni 2011 - 16:53 Uhr
Dann nehm ich alles zurück und bestreite mich je eingemischt zu haben