http://r6club.de/ind...8...20&start=20 hier hatten wir ja schon angefangen drüber zu reden, aber ich wollte nicht zu viel Off-Topic "produzieren"
Fakt ist man darf 4 Verscheiden Reifen auf dem auto fahren , also 4 verschiedene hersteller. (ich rede nicht von diagonal und radial reifen, oder reifen in verschiedener größe sonder NUR von der marke)
Zusätzlich schreibt die Europäische Richtlinie 92/23/EWG, dass alle an derselben Achse montierten Reifen vom gleichen Reifentyp sein müssen. Das bedeutet, Hersteller, Größenbezeichnung und Verwendungsart der Reifen müssen identisch sein. Diese Anforderung bezieht sich allerdings nur auf die Erstausstattung und die Montage der Reifen durch die jeweiligen Fahrzeughersteller. Später komme es lediglich auf die Einheitlichkeit der Reifenbauart an. Was die üblicherweise praktizierte Mischbereifung betrifft, gibt es demnach also keine rechtlichen Einschränkungen Quelle: KfzTech.de
Das mit der mischbereifung bei Motorrad ist so ne grau zone wo keiner wirklich 100 % bescheid weiß, ich werde aber am dienstag mein TÜV prüfen mal drauf ansprechen ob der was schriftliches hat, weil wenn man §36 der stzo liest, steht nichts zum thema reifenbindung bzw mischbereifung, soll heißen es ist rein rechtlich nicht verboten.
auch die eintragungen im Fahrzeugschein sind mitlerweile nur noch als empfehlung zu verstehen( aussage eines großen reifenkonzerns).
Reifen dürfen aber immer problemlos gemischt werden wenn man dafür eine freigabe hat, die man auf der HP des herstelles runterladen kann, diese sieht dann z.b so aus: http://www.pirelli.c...iteLocale=de/de