War ja länger was still um mich seitdem ich die R6 verkauft habe, aber da bin ich wieder.
Hab leider kein Unterforum gefunden wo´s reinpassen würde, deshalb hier!
Denke hier im Forum werden ja eininge SgT´s rumschwirren oder solche die ihn grade machen.
Vorab was zu meiner Person bzw. zu meiner Vorbildung:
- Fachabitur Elektrotechnik im Jahre 2002
- Wehrdienst als Instler
- Lehre als KfZ-Mechatroniker beendet 2008 (verkürzt auf 2 1/2 Jahre)
- Studium Fahrzeugtechnik begonnen aber krankheitsbedingt nach 4 Semestern beendet
Ich habe folgende Frage bzw. Problem:
Ich würde gerne den Sgt im Bereich Maschinenbau machen, jetzt steht dort als Vorraussetzung das man 1 Jahr Berufserfahrung oder Praktiukum braucht.
Eine Berufserfahrung kann ich aber nicht vorweisen, da ich im Jahre 2007 "schwer" erkrankt bin und meinen Lehrberuf nicht mehr ausüben darf, habe aber die Gesellenprüfung abgelegt und bestanden (ärztliches Gutachten liegt vor). Habe dann begonnen zu studieren was aber aufgrund der Krankheit auch ins Wasser fiel.Mittlerweile bin ich vom Krankheitsverlauf stabil und grössere Fehlzeiten sind nicht zu erwarten.
Ich würde eine Umschulung "bezahlt" bekommen und man hat mir auch definitiv dazu geraten den Sgt zu machen. Da ich ja meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben darf, ist es mir ja auch nicht möglich zum nächsten Starttermin des Sgt die fehlende Berufspraxis nachzuholen.
Kennt sich einer mit der Problematik aus?
Nehmen die "Schulen" das echt so streng mit der Praxis?
Wieso zählt die Lehrzeit nicht als Praxis?
Gibt es eine Möglichkeit evtl. eine Sondergenehmigung zu bekommen den SgT ohne die Berufspraxis zu machen, denn im Endeffekt kann ich ja nichts dafür meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben zu dürfen und das Recht auf Bildung kann man mir doch nicht verwehren oder?!
Fragen über Fragen die mich plagen......
Gruß Jangelmn
P.S. an die Mod´s falls es doch ein Unterforum gibt bitte verschieben!
Bearbeitet von Jangelmn, 17 Oktober 2012 - 17:31 Uhr.