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Rj03 Ritzelmutter Rückrufaktion Hilfe


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7 Antworten in diesem Thema

#1 TheLloyd92

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Geschrieben 28 September 2011 - 12:09 Uhr

Hallo,

leider hat es mich nun auch erwischt. Mir ist bei 104 Km/h die Ritzelmutter ab und hat die Halterung für die Ritzelabdeckung abgerissen und somit ein Loch in den Motor geschlitzt.

Nun ist es so, dass die Sache vor den Anwalt geht, da ich die Maschine von einem Händler gekauft habe und dieser sich weigert dafür aufzukommen.

Ich habe mich schon ein wenig erkundigt und rausgefunden, dass es zur Ritzelmutter eine Rückrufaktion gegeben hat. Weiß jemand was genaueres oder kann mir sagen an welchem Tag diese genau war?

Meine R6 ist leider im Moment ein wirtschaftlicher Totalschaden =( =( und ich sehe nicht ein für die Reparationskosten selber aufzukommen.

Der Händler hat mir praktisch wissentlich eine Maschine mit diesem Defekt verkauft.

Vielen Dank schonmal im Vorraus.

Thelloyd92

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Geschrieben 28 September 2011 - 12:09 Uhr

Hallo TheLloyd92,

schau mal hier: Rj03 Ritzelmutter Rückrufaktion Hilfe. Dort wird jeder fündig!





#2 freestyleflo

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Geschrieben 28 September 2011 - 12:27 Uhr

Ja richtig scheisse gelaufen,

Der Händler muss dafür aufkommen / da Garantie und Unverschuldeter Schaden, falls du eine Rechtschutz hast gehst du selbst wenn es hart auf Hart kommt mit plus minus null aus der sache raus.

Yamaha kommt seit ende 2010 nicht mehr dafür auf,
Ich habe mich bei Yamaha erkundigt, die Rückrufaktion wurde bei meiner Nachträglich 2010 durchgeführt.
Evtl hast du Glück das Yamaha das auf Kulanz regelt.
Ruf einfachmal mal an , die sind sehr Nett !

Also :
Ich habe gelesen das wenn ein Profi schweißt das es dann passt. Also es gibt leute die auch den Motor schweißen, das wäre die absolut günstigste Lösung für dich.
Informiere dich über die Rechtslage bezüglich der Ritzelmutter Rückrufaktion,
Im Prinzip ist ein Händler / dazu verpflichtet für den Schaden aufzukommen, da er das Fahrzeug ja Verkauft hat als Händler und den nicht überprüft hat das die Rückrufaktionen gemacht wurden.
Checkheft vorhanden ?
er kann dir halt nur den Vorwurf machen das es Nachträgliche Änderungen gegeben haben muss.

Ggf Ein Gutachten erstellt werden muss das es sich zum Kaufzeitpunkt schon um einen Mangel handelte.

Was evtl schwer nachzuweisen wird.

Ich wünsche dir in diesem Sinne viel Glück. Sprich mit Yamaha.


#3 b0r4

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Geschrieben 28 September 2011 - 14:54 Uhr

Yamaha kommt seit ende 2010 nicht mehr dafür auf,
Ich habe mich bei Yamaha erkundigt, die Rückrufaktion wurde bei meiner Nachträglich 2010 durchgeführt.
Evtl hast du Glück das Yamaha das auf Kulanz regelt.
Ruf einfachmal mal an , die sind sehr Nett !


Kann ich so nicht bestätigen, bin im Juli diesen Jahres bei Yamaha gewesen und es wurden alle angefallenen Kosten anstandslos übernommen.


#4 OmaR6atR6Friedhof

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Geschrieben 28 September 2011 - 15:03 Uhr

ALso!
ICh hatte das selbe Problem vor knapp 2 Monaten!
Wenn du eine Deutsche Maschine mit Checkheft hast, hast du gute Chancen das per Kulanz über Yamaha machen zu lassen!
Bei mir ging es nicht, da meine Maschine aus Italien kommt und deshalb zum Administrierungsbereich Italien gehört.
Sonst hättem die es gemacht!
Hinsichtlich der Rückrufaktion. . . Diese ist wirklich ab 2010 ausgelaufen, Yamaha repariert aber noch auf Kulanz!

MfG Die Oma


#5 TheLloyd92

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Geschrieben 28 September 2011 - 18:04 Uhr

Hallo,

also erstmal vielen Dank für die Antworten. Meine Maschine ist auch aus Italien.

Werde es nochmal bei Yamaha versuchen und gerichtlich gegen den Händlern vorgehen. Der hat leider nicht nur das verkackt.

Hatte bei ihm noch eine Extragarantie für 150€ abgeschloßen, die ER nie abgeschlossen hat und den Abschluss dieser Garantie jetzt abstreitet.

Naja, werds mal weiterhin versuchen.

Vielen Dank an alle trotzdem.


#6 Engel182

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Geschrieben 28 September 2011 - 21:18 Uhr

Yamaha kommt seit ende 2010 nicht mehr dafür auf,
Ich habe mich bei Yamaha erkundigt, die Rückrufaktion wurde bei meiner Nachträglich 2010 durchgeführt.
Evtl hast du Glück das Yamaha das auf Kulanz regelt.
Ruf einfachmal mal an , die sind sehr Nett !


Stimmt! Seid 31.Dez. 2010 übernimmt Yamaha keine Schäden mehr!
Bei dir hätten die es aber so oder so nicht gemacht, weils keine Deutsche ist :(

ABER ein kleiner Lichtblick für dich ist ja, das der Händler es verkackt hat danach zu schauen!
Also ab zum Anwalt und gut iss.

Für den Motor besteht noch Hofnung ;) das kann ein Aluschweißer sicher. Da gibts verschiedene firmen, die das anbieten!
Jedoch muss der Motor dafür komplett zerlegt werden!

Warte da aber erst mal ab, was das mit dem Händler ergibt, sonst haste nacher noch das Nachsehen weil du dran rumgefummelt hast. :(

Die Saison ist doch eh fast gelaufen.

Viel Erfolg !


#7 TheLloyd92

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Geschrieben 28 September 2011 - 21:21 Uhr

Ja, werd da überhaupt nix dran machen. Hab ja noch meine Kawa =)

Zum Anwalt geh ich morgen. Der hat mir gesagt, dass es kein Problem damit geben dürfte.

Naja, wie gesagt nochmal vielen Dank.


Werde euch sagen was sich so ergeben hat.

Schönen Abend =)

Stephan


#8 TheLloyd92

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Geschrieben 06 November 2013 - 01:09 Uhr

Hallo,

sorry für die lange Abwesenheit und dass ich nicht vom Ausgang berichtet habe. Wurde nur daran erinnert, da mich 2 Forenmitglieder angeschrieben hatten.

Aaalso, hatte ja gegen den Verkäufer geklagt. Problem war dass die gesetzliche Gewährleistung zum Geschehenszeitpunkt leider um 3 Tage vergangen war. Also war ich in der Beweispflicht und musste beweisen, dass das Motorrad bei Kauf schon diesen Mangel hatte.
Da ich die alte Mutter und das Sicherungsblatt noch hatte und mir dazu noch die neue besorgt hatte, hatte der Gutachter (vom Gericht bestellt) keine Probleme zu bestätigen, dass die alte Mutter noch verbaut war.
Klage habe ich gewonnen, jedoch blieb ich da ich keine Rechtschutzversicherung habe auf 1000€ Anwaltskosten sitzen. Der Verkäufer musste Maschine zum gesamten damaligen Verkaufspreis zurücknehmen. Mitlerweile habe ich die neuere RJ05 und habe natürlich gleich vorsorglich das neue Ritzel Kit verbaut.