Gerade Gepackt Ohne Lappen
#1
Geschrieben 12 Mai 2006 - 22:21 Uhr
(Das das misst war weiss ich selbst,daher brauch ich jetzt net wirklich die antworten die mir das sagen wäre nett wenn ihr mir weiterhelft.)
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Geschrieben 12 Mai 2006 - 22:21 Uhr
#2
Geschrieben 12 Mai 2006 - 22:37 Uhr
#3
Geschrieben 12 Mai 2006 - 22:38 Uhr
#4
Geschrieben 12 Mai 2006 - 22:40 Uhr
Dat wär ja jetzt scheiße für dich!
#5
Geschrieben 12 Mai 2006 - 22:42 Uhr
#6
Geschrieben 12 Mai 2006 - 22:44 Uhr
Was die genaue Strafe dafür ist kann i dir nicht genau sagen. Will jetzt auch nichts falsches sagen hier... SORRY!!!doch,tut es,das weiss ich schon.was mich interessiert ist die strafe die mich erwartet.
#7
Geschrieben 12 Mai 2006 - 22:48 Uhr
Im Knast landet! Dat ich nit lache! Merkt kein Mensch wenn der mal en Auge zudrückt!hab ich gefragt,mehrfach aber der meinte nur das er dann in knast muss und das deswegen net mach kann...da sag ich nur ::::
Sonst machen se doch auch immer irgendwelchen Mist nur weil se es sich leisten können! Is bei uns jedenfalls schon öfter vorgekommen im Bezirk!
#8
Geschrieben 12 Mai 2006 - 22:52 Uhr
Naja also die Strafe wird sicher net milde sein denke ich mal...trotzdem viel Glück.
Zum Thema "Auge zudrücken"...Straftat is Straftat, da kannste auch noch soviel 34 PS fahren, zu dem Zeitpunkt bist ohne Lappen gefahren. Die sollten viel mehr kontrollieren...zu der allgemeinen Sicherheit, dem Fahrer und der Verkehrsteilnemer gegenüber.
#9
Geschrieben 12 Mai 2006 - 22:56 Uhr
#10
Geschrieben 12 Mai 2006 - 22:57 Uhr
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.
------
so oder ähnlich kanns aussehen
#11
Geschrieben 12 Mai 2006 - 22:59 Uhr
#12
Geschrieben 12 Mai 2006 - 23:00 Uhr
die 5 points aus der anderen straftat bleiben bestehen. jetzt kommt ne neue dazu. regelsatz sind 1000eur und 6 points glaub ich. was der richter da macht kann man nicht sagen. es kann auch sein, dass dir die FE entzogen wird ... spricht nicht gerade für dich!
wenn die kollegen pfiffig waren, dann kriegt dein kumpel auch einen aufn "sack" weil er es angeordnet oder zugelassen hat dass du ohne FE rumgurkst! ...
Bearbeitet von P@rtisan, 12 Mai 2006 - 23:04 Uhr.
#13
Geschrieben 12 Mai 2006 - 23:16 Uhr
#14
Geschrieben 12 Mai 2006 - 23:52 Uhr
#15
Geschrieben 13 Mai 2006 - 01:32 Uhr
sorry aber wenn du so nen "glück" öfters hast, warum machst so ne scheisse immer wieder ? lass es doch einfach ? sorry versteh ich nicht musst doch draus gelernt haben oder ?
#16
Geschrieben 13 Mai 2006 - 08:09 Uhr
Auf der anderen Seite sollte Mann dann auch schon mal Eier in der Hose haben und darüber stehen, egal was die dann sagen oder sich vor lachen in die Hose machen.
Zur Strafe selber kann ich nix sagen bin kein Jurist, aber ganz billig wirste nicht auch der Sache rauskommen und ich denke mal die nächsten 3Monate ist wohl nur Moppedputzen angesagt.
Hinzu kommt, das du aufgrund deiner Punkte noch nen Test machen darfst, der auch mal eben so um die 400€ kosten wird.
Falls du ne Rechtsschutzvers. hast, würde ich aufjedenfalll mal nen RA aufsuchen und um Rat und Tat bitten.
Nobby
#17
Geschrieben 13 Mai 2006 - 11:19 Uhr
war selber schonmal wegen ner ungedrosselten 125er angezeigt und das ist noch nicht mal vor gericht gegangen..der staatsanwalt hat es weil es mein erstes strafrechtliches erscheinen war einfach eingestellt..da du aber schonmal aufgefallen wirst denke ich mal wird es vor gericht gehen.
#18
Geschrieben 13 Mai 2006 - 11:28 Uhr
#19
Geschrieben 13 Mai 2006 - 11:56 Uhr
dies ist auch meine auffassung.Selber schuld. Egal ob 10 meter oder 10.000km. Ich hab da 0 mitleid
zu deinem kumpel : das muss ja ein toller "freund" sein wenn er dein leben so leichtsinnig aufs spiel setzt *daumen hoch , super typ*
#20
Geschrieben 13 Mai 2006 - 11:58 Uhr
ich gehe davon aus, dass das fzg. normal angemeldet war und ne pflichtversicherung hatte!
Edit:
nee nee .. das ist anders soweit ich weiß!
was du zitiert hast ist eine vorsätzliche inbetriebnahme eines kfz im övr. obwohl für das fzg. davor keine versicherung bestand!
wenn es zum unfall kommt und der jenige keine gültige od. nicht die erforderliche FE besitzt, dann wird die vers. zahlen und dann den betroffenen in regress nehmen!
in diesen AKB bestimmungen zu jeder versicherung steht drin, dass grundsätzlich erstma immer versicherungsschutz besteht ... ist § 10 AKB oder so ... habs net genau im kopf!
er hat also nur eine straftat nach 21 StVG begangen ... und nicht nach § 6 PflVersG
War da ein Doppelpost
Bearbeitet von Eastzide, 13 Mai 2006 - 15:35 Uhr.