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Gerade Gepackt Ohne Lappen


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47 Antworten in diesem Thema

#1 Xen@R6

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Geschrieben 12 Mai 2006 - 22:21 Uhr

Hi leutz.War gerade nach der arbeit noch ebend bei Burger King in Duisburg Maxloh was essen und hab dort zwei kollegen getroffen.Diese waren mit Ihren moppets unterwegs und ich mit Auto.Nach dem essen wollte ich aus spaß so tun als ob ich einem meiner kollegen das moppet wegnehme,hab mich aber nur draufgesetz worauf er meinte dass ich das teil beim ersten mal eh abwürgen würde das die kupplung so kaputt ist und der 1 gang sehr ruckelt.Also haben wir es getestet.Ich bin dann nur mal ebend die straße hochgefahren wollte wenden und dann kam auch schon die kelle.Hab das wendenverbotenschild übersehen ....omg.Deswegen wurde da auch kontrolliert weil die da jeden rausgezogen haben der gewendet hat.Nun kam die berühmte frage nach Führerschein und Fahrzeugpapiere. :ohoh: . Toll,dumm gelaufen würde ich sagen.Darf nur 34 ps fahren und die karre war offen.Und verdammt noch mal,jetzt fahr ich immer mit meiner karre gedrosselt,werde nie kontrolliert und dann 1 mal ne andere und direkt gepackt.Ich muss dazu sagen,dass ich immer so nen glück habe.Als ich 16 war wurde ich mit dem roller von nen kumpel gepackt wo ich nur mal ebend zur bude fahren wollte.Also,ich sag euch gez ich hab schon 7 punkte von da wo ich 16 war und die auf 5 jahre bezogen weil es damals auch als verkehrsstraftat galt.Also sind diese heute noch gültig.Wer weiss was mich gez erwartet? *wir haben ja auch einen Polizisten hier im forum,deswegen frag ich*.

(Das das misst war weiss ich selbst,daher brauch ich jetzt net wirklich die antworten die mir das sagen wäre nett wenn ihr mir weiterhelft.)


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Geschrieben 12 Mai 2006 - 22:21 Uhr

Hallo Xen@R6,

schau mal hier: Gerade Gepackt Ohne Lappen. Dort wird jeder fündig!





#2 Heidi

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Geschrieben 12 Mai 2006 - 22:37 Uhr

Das kann man so sagen; dumm gelaufen! Denke mal das zählt als Fahren ohne Führerschein,wenn mich nicht alles Täuscht. Aber hoffen will ich es nicht für Dich :


#3 Xen@R6

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Geschrieben 12 Mai 2006 - 22:38 Uhr

doch,tut es,das weiss ich schon.was mich interessiert ist die strafe die mich erwartet.


#4 Schöni

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Geschrieben 12 Mai 2006 - 22:40 Uhr

Konnteste nit mal fragen ob se en auge zudrücken???
Dat wär ja jetzt scheiße für dich! :verwirrt:


#5 Xen@R6

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Geschrieben 12 Mai 2006 - 22:42 Uhr

hab ich gefragt,mehrfach aber der meinte nur das er dann in knast muss und das deswegen net mach kann...da sag ich nur :::lol:::


#6 Heidi

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Geschrieben 12 Mai 2006 - 22:44 Uhr

doch,tut es,das weiss ich schon.was mich interessiert ist die strafe die mich erwartet.

Was die genaue Strafe dafür ist kann i dir nicht genau sagen. Will jetzt auch nichts falsches sagen hier... SORRY!!!


#7 Schöni

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Geschrieben 12 Mai 2006 - 22:48 Uhr

hab ich gefragt,mehrfach aber der meinte nur das er dann in knast muss und das deswegen net mach kann...da sag ich nur :::lol:::

Im Knast landet! Dat ich nit lache! Merkt kein Mensch wenn der mal en Auge zudrückt! :hmmm:
Sonst machen se doch auch immer irgendwelchen Mist nur weil se es sich leisten können! Is bei uns jedenfalls schon öfter vorgekommen im Bezirk! :evil:


#8 Eastzide

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Geschrieben 12 Mai 2006 - 22:52 Uhr

Tja...das is genau die Situation die schon ma eintritt. Tut mir Leid für dich, aber was musst auch vor den kollegen einen rausreißen wollen... :hihi:

Naja also die Strafe wird sicher net milde sein denke ich mal...trotzdem viel Glück.
Zum Thema "Auge zudrücken"...Straftat is Straftat, da kannste auch noch soviel 34 PS fahren, zu dem Zeitpunkt bist ohne Lappen gefahren. Die sollten viel mehr kontrollieren...zu der allgemeinen Sicherheit, dem Fahrer und der Verkehrsteilnemer gegenüber. :zwinker:


#9 Xen@R6

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Geschrieben 12 Mai 2006 - 22:56 Uhr

hey eastzide,kann das sein das du öfters bei haus Scheppen bist?Ich glaub ich hab dich da mal vor so 2-3 wochen gesehen,weil ich mir gerade mal dein bike angesehen hab.Kann das sein das du recht groß bist und wenn ich mich recht entsinne lange haare hast?


#10 Yamitom

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Geschrieben 12 Mai 2006 - 22:57 Uhr

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,

vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder

vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,

als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder

in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.
------

so oder ähnlich kanns aussehen


#11 Maddin

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Geschrieben 12 Mai 2006 - 22:59 Uhr

Selber schuld. Egal ob 10 meter oder 10.000km. Ich hab da 0 mitleid :schnarsch:


#12 P@rtisan

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Geschrieben 12 Mai 2006 - 23:00 Uhr

tja arschkarte hoch 10 würd ich ma sagen!
die 5 points aus der anderen straftat bleiben bestehen. jetzt kommt ne neue dazu. regelsatz sind 1000eur und 6 points glaub ich. was der richter da macht kann man nicht sagen. es kann auch sein, dass dir die FE entzogen wird ... spricht nicht gerade für dich!

wenn die kollegen pfiffig waren, dann kriegt dein kumpel auch einen aufn "sack" weil er es angeordnet oder zugelassen hat dass du ohne FE rumgurkst! ...

Bearbeitet von P@rtisan, 12 Mai 2006 - 23:04 Uhr.


#13 Xen@R6

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Geschrieben 12 Mai 2006 - 23:16 Uhr

ja,den hat der polizist auch aufgeschirieben.1000€kann schonmal net sein,weil ich schüler bin,da denke ioch eher an die beschissenen sozialstunden.1000€ wären mir aber glaube lieber.Aber meinste echt das die mir den führerschein weg nehemn?und wenn ja wie lange?denkst du ich könnte nen WE jugendarrest bekommen?


#14 P@rtisan

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Geschrieben 12 Mai 2006 - 23:52 Uhr

ich hab keinen plan ... du musst richtig lesen .. habe geschrieben 1000eur ist der regelsatz ... der richter entscheidet über das genaue strafmaß! man kann nicht abschätzen wie es ausfallen wird.


#15 NoFear

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Geschrieben 13 Mai 2006 - 01:32 Uhr

wenn dein lappen bei sowas weg is dann ist er soweit ich weiss auch weg dh nachmachen aber ich weiss es nicht daher ohne gewehr! ;)

sorry aber wenn du so nen "glück" öfters hast, warum machst so ne scheisse immer wieder ? lass es doch einfach ? sorry versteh ich nicht musst doch draus gelernt haben oder ?


#16 R6-Nobby

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Geschrieben 13 Mai 2006 - 08:09 Uhr

Hi, tja irgendwie dumm gelaufen. Aber ich pers. hätte mich in dem Alter auch noch zu dieser Aktion hinreissen lassen. Denn wer will schon gerne als Looser vor seinen Kumpels stehen.
Auf der anderen Seite sollte Mann dann auch schon mal Eier in der Hose haben und darüber stehen, egal was die dann sagen oder sich vor lachen in die Hose machen.

Zur Strafe selber kann ich nix sagen bin kein Jurist, aber ganz billig wirste nicht auch der Sache rauskommen und ich denke mal die nächsten 3Monate ist wohl nur Moppedputzen angesagt.

Hinzu kommt, das du aufgrund deiner Punkte noch nen Test machen darfst, der auch mal eben so um die 400€ kosten wird.

Falls du ne Rechtsschutzvers. hast, würde ich aufjedenfalll mal nen RA aufsuchen und um Rat und Tat bitten.

Nobby


#17 R6Razer

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Geschrieben 13 Mai 2006 - 11:19 Uhr

die geldstrafe fällt ja nach tagessätzen aus, d.h wenn du kein einkommen hast kannst du ja nicht zu tagessätzen verurteilt werden, weil du ja keine hast. also wirste eher mit sozialstunden dabei sein. wenn du das alles so erklärst und der richter dir glaubt dass das ne einmalige sache ist und so dann wirste denke ich mal so mit 30-50 sozialstunden dabei sein..wie alt bist du denn?? wenn du über 21 bist und nicht mehr nach jugendstrafe verurteilt wirst sieht es natürlich anders aus. also bei der jugendgerichtshilfe immer schön jugendlich verhalten ;)

war selber schonmal wegen ner ungedrosselten 125er angezeigt und das ist noch nicht mal vor gericht gegangen..der staatsanwalt hat es weil es mein erstes strafrechtliches erscheinen war einfach eingestellt..da du aber schonmal aufgefallen wirst denke ich mal wird es vor gericht gehen.


#18 P@rtisan

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Geschrieben 13 Mai 2006 - 11:28 Uhr

hehe du bist gut ... einmalige sache wird schwer zu begründen sein, wenn man vorher schon ma mit ner verkehrsstraftat geglänzt hat!


#19 NuB

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Geschrieben 13 Mai 2006 - 11:56 Uhr

Selber schuld. Egal ob 10 meter oder 10.000km. Ich hab da 0 mitleid :schnarsch:

dies ist auch meine auffassung.



zu deinem kumpel : das muss ja ein toller "freund" sein wenn er dein leben so leichtsinnig aufs spiel setzt *daumen hoch , super typ*


#20 P@rtisan

P@rtisan

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Geschrieben 13 Mai 2006 - 11:58 Uhr

wieso fahren ohne versicherungsschutz!?
ich gehe davon aus, dass das fzg. normal angemeldet war und ne pflichtversicherung hatte!

Edit:

nee nee .. das ist anders soweit ich weiß!
was du zitiert hast ist eine vorsätzliche inbetriebnahme eines kfz im övr. obwohl für das fzg. davor keine versicherung bestand!

wenn es zum unfall kommt und der jenige keine gültige od. nicht die erforderliche FE besitzt, dann wird die vers. zahlen und dann den betroffenen in regress nehmen!

in diesen AKB bestimmungen zu jeder versicherung steht drin, dass grundsätzlich erstma immer versicherungsschutz besteht ... ist § 10 AKB oder so ... habs net genau im kopf!

er hat also nur eine straftat nach 21 StVG begangen ... und nicht nach § 6 PflVersG

War da ein Doppelpost :haha:

Bearbeitet von Eastzide, 13 Mai 2006 - 15:35 Uhr.