Angel Eyes Standlichtringe Achtung Fake
#21
Geschrieben 08 April 2005 - 17:27 Uhr
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Geschrieben 08 April 2005 - 17:27 Uhr
#22
Geschrieben 08 April 2005 - 17:28 Uhr
Aber gibt es wirklich einen Geschmacksmusterschutz!? Und wenn ja was soll das sein, hört sich für mich irgendwie erfunden an
Aber der Assi verkauft die Dinger weiter, auch mit dem Bild von Aliu!!!!
Echt frech, Idee klauen ok, Geld damit machen auch ok, aber Bilder von anderen klauen, NICHT ok...
#23
Geschrieben 08 April 2005 - 17:58 Uhr
Ihr Foto stand nicht unter Copyright, da es nicht damit gekennzeichnet war! Da es nicht so war habe ich hiermit die Vollmacht übernommen und nun ist es Copyrightschutz!
was kann ich jetzt tun ?
muß ihc etwar jedes bild von mir copyr. ? oder reicht es wenn ich irgend eins schütze ?
#24
Geschrieben 08 April 2005 - 17:58 Uhr
http://remus.jura.un...echt/index.htmlHat sich bei mir gemeldet. Mit einem Satz!
Das Foto muss mit einem Copyright gekennzeichnet sein und das war es defenetiv nicht!
Vielleicht kann ja mal dem guten Mensch jemand erklären, das Bilder automatisch Copyright geschützt sind, sobald der Autor auf den Auflöser drückt.
Seine Addy: powerspacy@freenet.de
da soll er mal lesen gehen dann wird er ganz schnell das Bild wieder raus nehmen
den:
b) Inhaber des Rechts
Während der Inhaber des Urheberrechts an einem Lichtbildwerk Urheber ist, bezeichnet das Gesetz denjenigen, der das Recht an einem Lichtbild hat, als Lichtbildner (§ 72 Abs. 2 UrhG). Lichtbildner ist dabei derjenige, der die Herstellung des Lichtbilds veranlasst. Bei automatischen Lichtbildaufnahmen steht das Recht daher demjenigen zu, der den Automaten bei der konkreten Aufnahme bedient. Das ist beim Passbildautomaten in der Regel derjenige, der sich abbilden lässt (siehe Fall "Namen und Fotos des Lehrstuhl-Teams" m.w.N.). Der Arbeit- oder Auftraggeber eines Fotografen wird nicht originär Inhaber der Rechte, er muss sich vielmehr die erforderlichen Nutzungsrechte einräumen lassen. Das gilt beispielsweise für den Kunden, der in einem Fotostudio Bilder bestellt.
Urheber ist gemäß § 7 UrhG der Schöpfer des Werkes.
#25
Geschrieben 08 April 2005 - 18:00 Uhr
das is genauso ein schwachsinn, wie das mim geschmacksmusterIhr Foto stand nicht unter Copyright, da es nicht damit gekennzeichnet war! Da es nicht so war habe ich hiermit die Vollmacht übernommen und nun ist es Copyrightschutz!
also wenn jmd mit so nem käse daher kommt, dann muss man richtig schwere geschütze auffahren!
und wie man sieht ist das ja keine einmalige auktion, sondern der benuttz das ja öfters.
Frag ihn mal, wie dick die stäbe sind, die er verwendet! höchstwahrscheinlich weicht ja auch die stärke der plexiglasstange dann von dem bild ab. Außerdem war ja die oberfläche deiner ae anders bearbeitet, wie die, die er anbietet.
Ist das dann nicht auch noch betrug? man bekommt andere teile, wie auf dem bild gezeigt
Zeig ihn an
#26
Geschrieben 08 April 2005 - 18:06 Uhr
#27
Geschrieben 08 April 2005 - 18:13 Uhr
#28
Geschrieben 08 April 2005 - 18:29 Uhr
Rechtsanwalt, wäre am Effektivsten damit solche Typen es merkenja und was heißt das jetzt für mich ?
#29 Gast-redone_*
Geschrieben 08 April 2005 - 18:55 Uhr
dann kannst du auch anzeige erstatten!
der typ will es so, an deiner stelle würde ich mir das nicht gefallen lassen!
betrug ist das nicht gleich!
#30
Geschrieben 08 April 2005 - 20:56 Uhr
ja mach schon, er bettelt ja drum
#31
Geschrieben 08 April 2005 - 21:02 Uhr
#32 Gast-redone_*
Geschrieben 09 April 2005 - 18:40 Uhr
§22 S.1 KunstUrhG
-->"...Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden..."
das ist ja dien bike und es steht in deinem Eigentum (gem §§ 932,935, 1006 BGB)
#33
Geschrieben 09 April 2005 - 19:00 Uhr
Das ist aber auch Personenfotos bezogenhier mal was ausm gesetz:
§22 S.1 KunstUrhG
-->"...Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden..."
das ist ja dien bike und es steht in deinem Eigentum (gem §§ 932,935, 1006 BGB)
Wobei ja eine R6 auch eine Persönlichkeit hat.
#34 Gast-redone_*
Geschrieben 09 April 2005 - 19:20 Uhr
das geht ned einfach so!
wenn ich das nicht will kann ich einklagen!
#35
Geschrieben 09 April 2005 - 23:30 Uhr
#36 Gast-redone_*
Geschrieben 10 April 2005 - 10:23 Uhr
#37
Geschrieben 10 April 2005 - 17:11 Uhr
tach
ansonsten gehts noch ja
wie kommst du dazu anderen leuten zu erzahlen das es dein motorrad ist ? vonwegen deine !
und du hast die angeblich selber gemacht dir ringe für die r6
nix da das ist und bleibt mein motorrad das kannst du voll vergessen ich werde rechtliche schritte einleiten da
ich das bild geschossen habe und es mein motorrad ist habe ich die uhrheber recht auf dem bild
hier kanst dich ja mal informieren
http://remus.jura.un...echt/index.html
da wirste lesen das ich die uhrheber rechte auf das bild habe ! ich habe ja schließlich noch das orginal sowohl foto als auch den umbau und ein ganzen haufen zeugen die es beglaubigen können das es mein bild und mein motorrad und mein umbau ist
Während der Inhaber des Urheberrechts an einem Lichtbildwerk Urheber ist, bezeichnet das Gesetz denjenigen, der das Recht an einem Lichtbild hat, als Lichtbildner (§ 72 Abs. 2 UrhG). Lichtbildner ist dabei derjenige, der die Herstellung des Lichtbilds veranlasst. Bei automatischen Lichtbildaufnahmen steht das Recht daher demjenigen zu, der den Automaten bei der konkreten Aufnahme bedient. Das ist beim Passbildautomaten in der Regel derjenige, der sich abbilden lässt (siehe Fall "Namen und Fotos des Lehrstuhl-Teams" m.w.N.). Der Arbeit- oder Auftraggeber eines Fotografen wird nicht originär Inhaber der Rechte, er muss sich vielmehr die erforderlichen Nutzungsrechte einräumen lassen. Das gilt beispielsweise für den Kunden, der in einem Fotostudio Bilder bestellt.
Urheber ist gemäß § 7 UrhG der Schöpfer des Werkes.
daher mochte ich dich nochmals bitten sämtliche bilder von meiner grünen r6 aus deinen auktionen rauszunehmen !
#38 Gast-redone_*
Geschrieben 10 April 2005 - 17:26 Uhr
#39
Geschrieben 10 April 2005 - 18:00 Uhr
#40
Geschrieben 10 April 2005 - 18:15 Uhr