Verfolgungsjagd
#21
Geschrieben 21 Oktober 2012 - 02:01 Uhr
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Geschrieben 21 Oktober 2012 - 02:01 Uhr
#22
Geschrieben 21 Oktober 2012 - 19:18 Uhr
lg:)
#23
Geschrieben 08 April 2013 - 21:37 Uhr
#24
Geschrieben 24 April 2013 - 23:48 Uhr
#25
Geschrieben 26 Januar 2015 - 01:26 Uhr
Falls das hier jemand noch jemand lesen sollte bzw interessiert: einige Monate später bekam er dann Post - Fallen gelassen , keine Strafe , kein Fahrtenbuch , nichts^^
#26
Geschrieben 26 Januar 2015 - 10:08 Uhr
Gab's einen Grund dafür warum es fallen gelassen worden ist? Denn auch wenn er kein Fahrzeug besitzt kann er ja dennoch Punkte etc bekommen.
Ich gehe hier eher von einem Verfahrensfehler und nicht eingehaltenen Fristen aus. Nicht das noch jemand das hier falsch aufschnappt..
Bearbeitet von xwollex, 26 Januar 2015 - 10:15 Uhr.
#27
Geschrieben 26 Januar 2015 - 11:57 Uhr
hätte da mal was ähnliches. hab ne zivilstreife im Überholverbot deutlich zu schnell überholt. die sind mir natürlich mit Blaulicht hinterher, was ich aber nichtmal bemerkt habe. bin dann aber doch "entkommen" und Ende vom Lied war dann dass sie bei mir vor der Türe standen ne Strafe hab ich dann aber nur für überholen im Überholverbot bekommen, weil sie weder nachweisen konnten dass ich absichtlich abgehauen bin, noch konnten sie mir die Geschwindigkeit nachweisen.
#28
Geschrieben 26 Januar 2015 - 14:17 Uhr
Dennoch wollen wir hier keinen ermutigen oder gar zu einer Straftat anstiften
Sondern lediglich das er in einer Scheiß Situation, obwohl er Scheiße reagiert hat, am Ende großes Glück hatte.
Sie können dir nämlich auch schnell eine erhöhte Verkehrsgefährdung vorwerfen oder plötzlich war da noche in Fußgänger/Radfahrer den man "übersehen" hat.
Wegen eines fehlenden DB-Eater ist noch keiner in Knast gekommen, wegen eines missglückten Fahrerflucht mit Unfall schon
Drosseln haben schon ihren Sinn, auch wenn der Reiz da ist
#29
Geschrieben 04 Februar 2015 - 13:48 Uhr
Ist wohl auch besser das er sie verkauft hat...
#30
Geschrieben 08 Februar 2015 - 14:23 Uhr
Achtung wenn die Jungs hinterherfahren (mit gleichbleibenden Abstand) dann ist deren Tachowert minus 20% verwertbar auch wenn dies "nur" eine Owi ist.
Wenn man etwas fahren kann und anhält ist man bei den derzeitigen Gesetzen ein Idiot.
Die Polizei muss den Fahrer eindeutig identifizieren, ein bloßer Verdacht reicht nicht. Ihr müsst keine Erklärungen abgeben - ihr habt sogar das Recht die Aussage zu verweigern. Wenn ein Fahrtenbuch( 3-maximal 12 Monate )auferlegt wird einfach den Halter wechseln schon ist das Ding weg. (Geht nur Halterbezogen, nicht Fahrerbezogen)Wer nur gelegentlich fährt und eine R6 nicht artgerecht bewegen kann - lasst es und haltet an. Unterschätzt keinen 530 von der Autobahnpolizei oder Polizisten auf einem Motorrad.
Und jetzt bitte keine Predigten von wegen steht zu euren Fehlern bla bla ..... Wenn ich auf der Landstraße 250 fahren will dann mach ich das.....
Übrigens, Halterhaftung gibt es in D nur im ruhenden Verkehr (parkverstöße ect)
#31
Geschrieben 08 Februar 2015 - 15:17 Uhr
Wenn ich auf der Landstraße 250 fahren will dann mach ich das.....
Du bist mein Held. Genau wegen solcher Zeitgenossen wie Dir stecken wir alle immer mit drinn.
#32
Geschrieben 08 Februar 2015 - 15:48 Uhr