Hey leute, hab nen mega problem und zwar, war ich gestern kurz mit dem bike meines schützlings unterwegs eine
yamaha r125, just for fun. er hat auf seinem möpi nen leo verbaut! gestern hat mich dann die polizei angehalten und die papiere kontroliert. die nummer auf dem auspuff übereinstimmt nicht mit denen auf den papieren. aber ich weiß 100% das ding ist erlaubt! steht auch überal im net. jetzt muss er die papiere mit der übereinstimmenden nummer vorzeigen. was soll ich machen???
E- Prüfzeichen Stimmt Nicht überein!
Erstellt von yamaharc, 03.10.2008 - 12:01 Uhr
3 Antworten in diesem Thema
#1
Geschrieben 03 Oktober 2008 - 12:01 Uhr
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Geschrieben 03 Oktober 2008 - 12:01 Uhr
#2
Geschrieben 03 Oktober 2008 - 12:51 Uhr
an den hersteller wenden... evtl. ist die betreffende abe auch auf der homepage...
#3
Geschrieben 03 Oktober 2008 - 16:10 Uhr
Die Nummer auf dem Auspuff (E-Nummer) als Legitimation reicht völlig.Das Mitführen der Papiere ist unnötig und wie man sieht mal wieder verwirrend.Was du machen sollst ? Den "Bütteln des Staates" das geben was sie wollen , denn sie LERNEN ES NIE und wie wissen IMMER wie sie dich ficken können
#4
Geschrieben 06 Oktober 2008 - 17:51 Uhr
Die E-Prüfnummer besagt nur: Das Zübehör im europäischen Verkehrsraum ( jedes Land hat dazu noch eigene Bestimmungen) zugelassen, aber nicht an welchem Vehikel es betrieben werden darf! Sonst könnte ich mir auch den Endtopf vom LKW an eine Mofa schrauben, hat auch ne E-Nummer!
Es handelt sich bei einem Esd nicht um Verkleidungsanbauteile oder Blinker ( und auch diese müssen eine durch die Bauart genehmigungspflichtige Nr. für Motorräder haben), sondern unter den besten Umständen um eine leistunssteigernde Krawalltüte. Dies erfordert nach wie vor eine Herstellerfreigabe für das jeweilige Motorfahrzeug oder einer Abnahme (die möglich ist, wenn der Austauschendtopf den Herstellerangaben vom Original entspricht) durch TÜV, DEKRA o.ä.
Es handelt sich bei einem Esd nicht um Verkleidungsanbauteile oder Blinker ( und auch diese müssen eine durch die Bauart genehmigungspflichtige Nr. für Motorräder haben), sondern unter den besten Umständen um eine leistunssteigernde Krawalltüte. Dies erfordert nach wie vor eine Herstellerfreigabe für das jeweilige Motorfahrzeug oder einer Abnahme (die möglich ist, wenn der Austauschendtopf den Herstellerangaben vom Original entspricht) durch TÜV, DEKRA o.ä.