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Angel Eyes Standlichtringe Achtung Fake


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63 Antworten in diesem Thema

#21 Tooom

Tooom

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Geschrieben 08 April 2005 - 17:27 Uhr

Frechheit kommt halt weiter :dummheit:


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Geschrieben 08 April 2005 - 17:27 Uhr

Hallo Tooom,

schau mal hier: Angel Eyes Standlichtringe Achtung Fake. Dort wird jeder fündig!





#22 Eckenwetzer

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Geschrieben 08 April 2005 - 17:28 Uhr

Ist ja echt dreißt von dem Typen :evil:
Aber gibt es wirklich einen Geschmacksmusterschutz!? Und wenn ja was soll das sein, hört sich für mich irgendwie erfunden an :uuh:
Aber der Assi verkauft die Dinger weiter, auch mit dem Bild von Aliu!!!!
Echt frech, Idee klauen ok, Geld damit machen auch ok, aber Bilder von anderen klauen, NICHT ok...


#23 aliu

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Geschrieben 08 April 2005 - 17:58 Uhr

ja mir hat er auch geantwortet :

Ihr Foto stand nicht unter Copyright, da es nicht damit gekennzeichnet war! Da es nicht so war habe ich hiermit die Vollmacht übernommen und nun ist es Copyrightschutz!

was kann ich jetzt tun ?
muß ihc etwar jedes bild von mir copyr. ? oder reicht es wenn ich irgend eins schütze ?


#24 Yamitom

Yamitom

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Geschrieben 08 April 2005 - 17:58 Uhr

Hat sich bei mir gemeldet. Mit einem Satz!

Das Foto muss mit einem Copyright gekennzeichnet sein und das war es defenetiv nicht!


Vielleicht kann ja mal dem guten Mensch jemand erklären, das Bilder automatisch Copyright geschützt sind, sobald der Autor auf den Auflöser drückt.

Seine Addy: powerspacy@freenet.de

http://remus.jura.un...echt/index.html

da soll er mal lesen gehen dann wird er ganz schnell das Bild wieder raus nehmen
den:
b) Inhaber des Rechts

Während der Inhaber des Urheberrechts an einem Lichtbildwerk Urheber ist, bezeichnet das Gesetz denjenigen, der das Recht an einem Lichtbild hat, als Lichtbildner (§ 72 Abs. 2 UrhG). Lichtbildner ist dabei derjenige, der die Herstellung des Lichtbilds veranlasst. Bei automatischen Lichtbildaufnahmen steht das Recht daher demjenigen zu, der den Automaten bei der konkreten Aufnahme bedient. Das ist beim Passbildautomaten in der Regel derjenige, der sich abbilden lässt (siehe Fall "Namen und Fotos des Lehrstuhl-Teams" m.w.N.). Der Arbeit- oder Auftraggeber eines Fotografen wird nicht originär Inhaber der Rechte, er muss sich vielmehr die erforderlichen Nutzungsrechte einräumen lassen. Das gilt beispielsweise für den Kunden, der in einem Fotostudio Bilder bestellt.
Urheber ist gemäß § 7 UrhG der Schöpfer des Werkes.


#25 Maddin

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Geschrieben 08 April 2005 - 18:00 Uhr

Ihr Foto stand nicht unter Copyright, da es nicht damit gekennzeichnet war! Da es nicht so war habe ich hiermit die Vollmacht übernommen und nun ist es Copyrightschutz!

das is genauso ein schwachsinn, wie das mim geschmacksmuster :lol: :grins:

also wenn jmd mit so nem käse daher kommt, dann muss man richtig schwere geschütze auffahren! :daumen:
und wie man sieht ist das ja keine einmalige auktion, sondern der benuttz das ja öfters.

Frag ihn mal, wie dick die stäbe sind, die er verwendet! höchstwahrscheinlich weicht ja auch die stärke der plexiglasstange dann von dem bild ab. Außerdem war ja die oberfläche deiner ae anders bearbeitet, wie die, die er anbietet.
Ist das dann nicht auch noch betrug? man bekommt andere teile, wie auf dem bild gezeigt :hihi:

Zeig ihn an :daumen:


#26 Tooom

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Geschrieben 08 April 2005 - 18:06 Uhr

In Diskothekeneingängen sind ja auch Hinweise angebracht das man sobald man die Disko betritt sämtliche Copyrights von eigenen Bildern abgibt. Glaube so ähnlich war das geschrieben.


#27 aliu

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Geschrieben 08 April 2005 - 18:13 Uhr

ja und was heißt das jetzt für mich ?


#28 Yamitom

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Geschrieben 08 April 2005 - 18:29 Uhr

ja und was heißt das jetzt für mich ?

Rechtsanwalt, wäre am Effektivsten damit solche Typen es merken


#29 Gast-redone_*

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Geschrieben 08 April 2005 - 18:55 Uhr

geht zu ner polizeidienststelle und schildere den fall!
dann kannst du auch anzeige erstatten!
der typ will es so, an deiner stelle würde ich mir das nicht gefallen lassen!

betrug ist das nicht gleich!


#30 Maddin

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Geschrieben 08 April 2005 - 20:56 Uhr

musst aber bei der polizei auch sagen, dass du das mopped nur auf abgesperrtem gelände mit deinen angel eyes vorgeführt hast und dass du es danach wieder auf den anhänger verladen hast, weil die dinger ja net erlaubt sind :lol:

ja mach schon, er bettelt ja drum :daumen:


#31 derKosta

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Geschrieben 08 April 2005 - 21:02 Uhr

aliu hast du eine rechtschutz? dann würde ich mal deinen anwalt des vertrauens bitten eine abmahnung an den guten herren zu schicken! du darfst sogar schadensersatz fordern.


#32 Gast-redone_*

Gast-redone_*
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Geschrieben 09 April 2005 - 18:40 Uhr

hier mal was ausm gesetz:

§22 S.1 KunstUrhG

-->"...Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden..."

das ist ja dien bike und es steht in deinem Eigentum (gem §§ 932,935, 1006 BGB)


#33 derKosta

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Geschrieben 09 April 2005 - 19:00 Uhr

hier mal was ausm gesetz:

§22 S.1 KunstUrhG

-->"...Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden..."

das ist ja dien bike und es steht in deinem Eigentum (gem §§ 932,935, 1006 BGB)

Das ist aber auch Personenfotos bezogen ;)

Wobei ja eine R6 auch eine Persönlichkeit hat.


#34 Gast-redone_*

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Geschrieben 09 April 2005 - 19:20 Uhr

ja schon, aber auch ablichtungen die in deinem besitz stehen kann man nicht einfach veröffentlichen ohne deine erlaubnis!
das geht ned einfach so!
wenn ich das nicht will kann ich einklagen!


#35 IrReSpOnSiBlE

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Geschrieben 09 April 2005 - 23:30 Uhr

und zeugen gibt's hier auch genug, die bestätigen können, dass das bild von aliu ist.


#36 Gast-redone_*

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Geschrieben 10 April 2005 - 10:23 Uhr

jo falls du dich nicht mehr erinnern kannst aliu, du hast mir damals ne email geschrieben als du se gerade in ebay reingestellt hast-->zeuge!!


#37 aliu

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Geschrieben 10 April 2005 - 17:11 Uhr

so habe ihn noch mal geschrieben :

tach

ansonsten gehts noch ja

wie kommst du dazu anderen leuten zu erzahlen das es dein motorrad ist ? vonwegen deine !

und du hast die angeblich selber gemacht dir ringe für die r6

nix da das ist und bleibt mein motorrad das kannst du voll vergessen ich werde rechtliche schritte einleiten da

ich das bild geschossen habe und es mein motorrad ist habe ich die uhrheber recht auf dem bild

hier kanst dich ja mal informieren

http://remus.jura.un...echt/index.html

da wirste lesen das ich die uhrheber rechte auf das bild habe ! ich habe ja schließlich noch das orginal sowohl foto als auch den umbau und ein ganzen haufen zeugen die es beglaubigen können das es mein bild und mein motorrad und mein umbau ist

Während der Inhaber des Urheberrechts an einem Lichtbildwerk Urheber ist, bezeichnet das Gesetz denjenigen, der das Recht an einem Lichtbild hat, als Lichtbildner (§ 72 Abs. 2 UrhG). Lichtbildner ist dabei derjenige, der die Herstellung des Lichtbilds veranlasst. Bei automatischen Lichtbildaufnahmen steht das Recht daher demjenigen zu, der den Automaten bei der konkreten Aufnahme bedient. Das ist beim Passbildautomaten in der Regel derjenige, der sich abbilden lässt (siehe Fall "Namen und Fotos des Lehrstuhl-Teams" m.w.N.). Der Arbeit- oder Auftraggeber eines Fotografen wird nicht originär Inhaber der Rechte, er muss sich vielmehr die erforderlichen Nutzungsrechte einräumen lassen. Das gilt beispielsweise für den Kunden, der in einem Fotostudio Bilder bestellt.
Urheber ist gemäß § 7 UrhG der Schöpfer des Werkes.

daher mochte ich dich nochmals bitten sämtliche bilder von meiner grünen r6 aus deinen auktionen rauszunehmen !


#38 Gast-redone_*

Gast-redone_*
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Geschrieben 10 April 2005 - 17:26 Uhr

setzte ihm doch eine frist von 12std falls er die nicht einhält gehst wie angesprochen zum rechtsanwalt!?


#39 nordschleifler

nordschleifler

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Geschrieben 10 April 2005 - 18:00 Uhr

:wut: :bullerei: richtig so, da muss man mit aller härte durchgreifen. ist ja schon blöd wenn man sich mit fremden federn schmücken muss und dann sich auch noch die bilder ohne einwilligung zu nutzen macht


#40 Tooom

Tooom

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Geschrieben 10 April 2005 - 18:15 Uhr

zu spät der powerspacken hat schon nen paar Lichtringe verkauft und auf das erste Angebot folgten 3 Gebote. Also seine ersten €s hat er schon mit dein Bild gemacht. :ne: