Ein Sachverständiger KANN das.
Wenn es der SACHVERSTÄNDIGE NICHT WILL, fragt ihr eben den NÄCHSTEN.
Aufwendige Fahrtests sind zum Beispiel bei Beibringung von
Datenblättern KEINE Notwendigkeit.
Genau genommen braucht man nicht mal die , weil jeder Reifen der E-zertifiziert ist
in seinen maximalen Ausmaßen gem. ETRTO standartisiert ist.
Das dies nicht immer stimmt , hören wir ja ständig....
NOCHMAL
PRÜFER = Stino mit Prüferlaubnis
SACHVERSTÄNDIGER = in der Regel Dipl.Ingenieur der §19.2 StvZo machen kann
ACHTUNG Prüfhoheit beachten:
In den ehemaligen Ostländern zuständig NUR Dekra
In den ehemaligen Westländern zuständig NUR TÜV