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Unfall


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21 Antworten in diesem Thema

#1 R6-Onkel

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Geschrieben 20 März 2006 - 16:52 Uhr

Es geht um vollgendes,ein Freund von mir hatte am Montag letzte Woche ein Unfall bei dem ihm einer vors Motorrad gerannt ist.Die person hat auch der Polizei gesagt das er nicht geschaut habe und nach einem Alkohol Test der Person war dann alles klar 1,..Promille.Jetzt hat mein Freund seinen Anwalt eigeschaltet der natürlich gleich bei der Person angerufen hat.Die Person ist Arbeitslos und auch nicht versichert oder sowas.
Daher meine Frage zahlt jetzt die Vollkasko meinens Freundes(Motorrad Und Schutzkleidung) oder muss er dann klagen bis er irgenderwas erreicht?


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Geschrieben 20 März 2006 - 16:52 Uhr

Hallo R6-Onkel,

schau mal hier: Unfall. Dort wird jeder fündig!





#2 Gast-Richi706_*

Gast-Richi706_*
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Geschrieben 20 März 2006 - 17:19 Uhr

Ich denke der hat die Arschkarte.
Wo nix is kann man nichts holen.Ausser vielleicht kleine Raten.


#3 Haizer

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Geschrieben 20 März 2006 - 17:24 Uhr

Wenn Dein Freund eine Vollkasko hat wird die schon zahlen, so lese ich das aus Deinem Beitrag heraus. Wenn der Fußgänger eine private Haftpflicht hat, müsste die auch zahlen. Hat er nix, bekommste auch nix.


#4 R6-Onkel

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Geschrieben 20 März 2006 - 17:25 Uhr

Des hab ich ihm auch gesagt,aber übernimmt die Versicherung von ihm was?(die von meinem Freund, Ja er hat Vollkasko)


#5 Gast-Richi706_*

Gast-Richi706_*
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Geschrieben 20 März 2006 - 17:34 Uhr

Warum sollte die zahlen es gibt ja nen Schuldigen der bezahlen muss.
Also wissen tu ich das nicht,aber ist mein Gedanke.
Du kennst ja Versicherungen.
Aber er kann ja mal anfragen


#6 R6-Onkel

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Geschrieben 20 März 2006 - 17:39 Uhr

Ja ich weis wie Versicherungen sind.Mein Freund ist eben zu mir gekommen und er hat gesagt,dass es auf jedenfall vor Gericht geht.


#7 nordschleifler

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Geschrieben 20 März 2006 - 17:41 Uhr

die volkasko von deinem freund wird wohl den schaden bezahlen, aber das geld natürlich vom schuldigen zurückfordern.


#8 R6-Onkel

R6-Onkel

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Geschrieben 20 März 2006 - 17:43 Uhr

Des ist doch mal eine gute Nachricht.


#9 Quarck

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Geschrieben 20 März 2006 - 19:16 Uhr

schön und gut... aber dein freund kommt sicherlich nich ungestraft aus der sache raus... ne teilschuld wird ihm sicherlich auch zugesprochen (so unfair es is), denn er hat das stärkere gefährt ... und der paragraph 1 wird ihm da sowieso zum verhängnis...

aber vollkasko wird zahlen....


#10 Tobse

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Geschrieben 20 März 2006 - 21:34 Uhr

die volkasko von deinem freund wird wohl den schaden bezahlen, aber das geld natürlich vom schuldigen zurückfordern.

so seh ich das auch


#11 officerkill

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Geschrieben 21 März 2006 - 00:23 Uhr

Die Vollkasko zahlt schon aber wird ihn dann hochstufen. Für solche Fälle wird eigentlich die Haftpflicht vom Unfallgegner einspringen. Aber er hat ja nix. Somit pech. Muss dein Kumpel eben ausrechnen ob es sich rentiert seine Kasko zu beanspruchen.

Hinsichtlich der Teilschuld: Muss nicht sein. Habe auch schon nen Unfall erlebt, wo jemand einfach über die Straße gerannt ist. Da war auch der Fußgänger Schuld. Das Fahrzeug konnte eben nicht mehr rechtzeitig bremsen.

Wo steht bitte im Art. 1 StVO was von stärkeren Verkehrsteilnehmer?

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Ein Fußgänger gilt auch als Verkehrsteilnehmer. Somit hat er sich auch so zu verhalten, dass niemand geschädigt wird. Somit ist der Fußgänger schuld. Hinzu kommt, dass er 1,.... Promille im Gesicht hängen gehabt hat. Spricht nicht gerade für seine Unschuld.

In diesem Sinne Adios


#12 Quarck

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Geschrieben 21 März 2006 - 01:05 Uhr

Wo steht bitte im Art. 1 StVO was von stärkeren Verkehrsteilnehmer?

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

das bezog sich einzig und allein auf die gegenseitige vorsicht und rücksichtnahme....


und mit der teilschuld, abwarten und tee trinken


#13 yellow toto

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Geschrieben 21 März 2006 - 11:25 Uhr

Wo steht bitte im Art. 1 StVO was von stärkeren Verkehrsteilnehmer?

§2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

(3) Fahrzeuge, die in der Längsrichtung einer Schienenbahn verkehren, müssen diese, soweit möglich, durchfahren lassen.

(3a) Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, müssen sich die Führer kennzeichnungspflichtiger Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern so verhalten, daß eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist; wenn nötig, ist der nächste geeignete Platz zum Parken aufzusuchen. Gleiches gilt bei Schneeglätte oder Glatteis.

(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden.

(5) Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.



Da geht es um die sogenannten Verkehrsschwachen Personen. Ältere, Behinderte, Kinder und Betrunkene. Kommt immer auf den Richter an. Werde diesen Fall mal im Kreise der Fahrlehrer ansprechen.


#14 Quarck

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Geschrieben 21 März 2006 - 14:54 Uhr

SACH ICH JA ............ :applaus: :applaus:


#15 R6-Onkel

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Geschrieben 21 März 2006 - 15:15 Uhr

Ich denke das er keine Teilschuld bekommt,da er nicht mehr genügend weg hatte zum Anhalten.Bremsweg und schleifspur vom Motorrad haben die :bullerei: Vermessen und sind zu dem Entschluss gekommen,dass er genau 50 drauf hatte.


#16 Quarck

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Geschrieben 21 März 2006 - 15:30 Uhr

das er genau 50 gefahren is, is löblich, aber leider kein freibrief. du bist verpflichtet, deinen geschwindigkeit so anzupassen, entweder an die witterung oder, dass es dir ermöglicht in einer gefahrensituation auszuweichen oder anzuhalten.... wie yellow toto schon sagte, pech wenn er da an einen richter gerät, der nichts von moppedfahrern hält... :hmmm: :hmmm: moralisch gesehen, würde ich ihm da auch recht geben... nur stimmt das leider nich immer mit der deutschen rechtssprechung überein... :evil:


#17 R6-Onkel

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Geschrieben 21 März 2006 - 15:47 Uhr

Natürlich ist dies kein Freibrief,aber ich kann doch nicht auf einer Strase auf der man 50 fahren kann und man für jeden schon 100m vorher sichtbar ist,nur 30 fahren.Wenn ein Fussgänger zu Besoffen ist um nach links zu schauen(Mittags um 1Uhr)und 10m vor ihm auf die Strasse läuft da kann keiner mehr irgend was machen ausser Bremsen.


#18 Quarck

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Geschrieben 21 März 2006 - 15:59 Uhr

stimmt schon, nur leider interessiert das die richter recht wenig...... ich find das ebenso hohl, nur so isses nunmal... als fußgänger zählt er in 100m oder 10m Entfernung zu den Verkehrsschwachen Personen.. :dummheit:


#19 officerkill

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Geschrieben 21 März 2006 - 16:57 Uhr

Ich denke es ist ein schmarn da rumzustreiten welche Entfernung und ob er da noch bremsen hätte können. Das ist eine Problematik über die sich auch Juristen streiten. Die haben in diesem Gebiet mehr Ahnung.

Aber Fakt ist, dass die Rechtsprechung auch den schwächeren Vekehrsteilnehmern die Schuld gibt, wenn für den anderen ein Bremsen gar unmöglich ist.


#20 R6-Onkel

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Geschrieben 08 Juli 2006 - 15:50 Uhr

Also die Einzige Strafe die mein Kumpel zahlen musste waren ein paar Euro für den Polizei Einsatz.
Sein Motorrad und seine Schutzkleidung hat er von der Vollkasko bezahlt bekommen.Also Glück gehabt.Das einzige schlimme ist,dass er bis heute kein Motorrad mehr fährt und seine Maschine jetzt auch verkaufen will.