Drossel-einbau Und Eintragung Kann Ich Die Drossel Selbst Einbauen?
#1
Geschrieben 03 Oktober 2011 - 16:42 Uhr
Bei mir steht wohl in naher Zukunft der Motorradkauf bevor. Da ich erst im Sommer meinen Führerschein gemacht habe und auch noch nicht 25 bin, muss ich sie dann wohl drosseln.
Den Einbau der Drossel traue ich mir selbst zu, das ist soweit kein Problem.
Allerdings muss die Drossel ja danach beim Tüv eingetragen werden und hier kommt jetzt mein Problem:
Laut mehrerer Freunde wird es beim Tüv Schwierigkeiten geben, wenn der Einbau der Drossel eingenständig und nicht von einer Fachwerkstatt erfolgt ist.
Allerdings habe ich nicht wirklich lust, 200 Euro für eine Arbeit zu zahlen, die ich selbst durchführen kann.
Jetzt die Frage an euch: Wer hat von euch Erfahrung mit dieser Problematik und kann mir helfen?
Danke im Vorraus
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Geschrieben 03 Oktober 2011 - 16:42 Uhr
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#2
Geschrieben 03 Oktober 2011 - 16:55 Uhr
2. Problem ja, weil der Tüv dein Moped nicht zerlegt um zu schauen ob du das Teil auch richtig verbaut hast... die wollen von dem Händler eine bestätigung
Einfach einen Händler suchen, wo du meinst das der ok ist bzw. mal fragen wohin die anderen aus deiner Gegend gehen.
Dann mit dem vorher reden, das du die einbaust und dann bei ihm Tüv machen lässt, die Dekra Typen klappern ja die Händler ab, dann gibts kein Problem wenn du die selber einbaust (habe ich auch so gemacht)
Bearbeitet von s0nic, 03 Oktober 2011 - 16:57 Uhr.
#3
Geschrieben 03 Oktober 2011 - 20:22 Uhr
drossel eingebaut! zum tüv der wollte mir die drossel nicht anerkennen weil auf diesem gelbem heft "drosselbescheinigung" kein stempel vom händler war!
er hats mir dann mit viel gemurre doch eingetragen!
mein tipp: drossel einbauen n händer in der umgebung suchen und hinten auf dem gelben heft wo dransteht: unterschrift händler einfach name reinschreiben und selber unterschreiben...
juckt eh kein schwein^^
#4
Geschrieben 15 Januar 2012 - 14:47 Uhr
hatte genau das selbe problem
drossel eingebaut! zum tüv der wollte mir die drossel nicht anerkennen weil auf diesem gelbem heft "drosselbescheinigung" kein stempel vom händler war!
er hats mir dann mit viel gemurre doch eingetragen!
mein tipp: drossel einbauen n händer in der umgebung suchen und hinten auf dem gelben heft wo dransteht: unterschrift händler einfach name reinschreiben und selber unterschreiben...
juckt eh kein schwein^^
Wie jetzt haste den namen des händlers eingetragen und mit deiner unterschrift unterschrieben ?
#5
Geschrieben 16 Januar 2012 - 05:39 Uhr
Geht das wirklich nicht? :/
#6
Geschrieben 16 Januar 2012 - 08:08 Uhr
#7
Geschrieben 16 Januar 2012 - 11:14 Uhr
gruß
#8
Geschrieben 16 Januar 2012 - 12:46 Uhr
bei den sätzen die lediglich nen gaswegbegrenzer beinhalten könnt ihr dem prüfer den anschlag ja direkt zeigen, also sollte es kein problem sein. desweiteren merkt mans ja am gasanschlag. was er bemängeln könnte ist, das er die teilenummer auf dem winkel nich sehen kann, aber bei mir war z.b. gar keine drauf.
#9
Geschrieben 16 Januar 2012 - 13:03 Uhr
#10
Geschrieben 16 Januar 2012 - 13:49 Uhr
im notfall machste bilder beim einbau und zeigst sie ihm, oder machst eben die paar schrauben mal raus und zeigst es dem das sie drinne ist.
selbst beim ausbau wollten die von mir einen werkstattbescheid.
hab dem dann einen vogel gezeigt und gesagt ich bezahl doch nicht offene leistung wenn noch ne drossel drinne ist. da hat er geschmunzelt und die drossel ausgetragen.
#11
Geschrieben 16 Januar 2012 - 14:01 Uhr
die kurze testfahrt darf aber nicht jeder machen, da dein fahrzeug bauartbedingt mehr wie 130km/h fährt. brauchst du dafür einen extra prüfer, das ist der der in der regel auch die einzelabnahmen macht.
na wir wollen doch mal stark davon ausgehen das die beim tüv auch die entsprechenden führerscheinklassen haben
#12
Geschrieben 16 Januar 2012 - 15:48 Uhr
Das scheint wirklich von der Dienststelle abzuhängen. Habe hier in Saarbrücken keinen Tüv gefunden, der ohne eine Einbaubescheinigung der Werkstatt das ganze abnnehmen wollte. Also seine Aussage war: Sie können die Drossel gerne einbauen, jedoch möchten wir auch einen Nachweis einer Fachwerkstatt, dass die Drossel korrekt verbaut wurde."
Ganz anders bei der DEKRA in Saarbrücken.. Hab das motorrad aufm Hänger hingefahren.. er hat sich die Bilder angeshaut, die Einbauanleitung (und allein schon an dem kurzen Gasweg) hat er dann erkannt dass die Drossel drin ist.. gab dabei absolut keine Probleme.. Gekostet hat michd as ganze ca 43 Euro.. Danach dann noch zur Zulassungsstelle und alles in die Papieren eingetragen bekommen..
#13
Geschrieben 16 Januar 2012 - 21:06 Uhr
hey, habe selbst vor 2 wochen in meine rj15 die drossel eingebaut.. beim Einbau hab ich Bilder gemacht ( so dass auch die Kennziffer auf den Teilen zu sehen war) und habe diese mitgenommen..
Das scheint wirklich von der Dienststelle abzuhängen. Habe hier in Saarbrücken keinen Tüv gefunden, der ohne eine Einbaubescheinigung der Werkstatt das ganze abnnehmen wollte. Also seine Aussage war: Sie können die Drossel gerne einbauen, jedoch möchten wir auch einen Nachweis einer Fachwerkstatt, dass die Drossel korrekt verbaut wurde."
Ganz anders bei der DEKRA in Saarbrücken.. Hab das motorrad aufm Hänger hingefahren.. er hat sich die Bilder angeshaut, die Einbauanleitung (und allein schon an dem kurzen Gasweg) hat er dann erkannt dass die Drossel drin ist.. gab dabei absolut keine Probleme.. Gekostet hat michd as ganze ca 43 Euro.. Danach dann noch zur Zulassungsstelle und alles in die Papieren eingetragen bekommen..
haste das mit einer gebrauchten drossel drossel gemacht oder mit einer komplett neuen ?!
#14
Geschrieben 17 Januar 2012 - 09:27 Uhr
#15
Geschrieben 17 Januar 2012 - 15:49 Uhr
die kurze testfahrt darf aber nicht jeder machen, da dein fahrzeug bauartbedingt mehr wie 130km/h fährt. brauchst du dafür einen extra prüfer, das ist der der in der regel auch die einzelabnahmen macht.
na wir wollen doch mal stark davon ausgehen das die beim tüv auch die entsprechenden führerscheinklassen haben
das hat nichts mit den führerscheinklassen zu tun, nur prüfer mit spezieller prüfung dürfen einzelabnahmen und testfahrten machen. in hessen darf zb. keine testfahrt mehr auf öffentlichen straßen gemacht werden.
deswegen wollen die den händlerbescheid oder sehen wie es verbaut wurde.
#16
Geschrieben 17 Januar 2012 - 18:59 Uhr
ich werde es bei dem tüv einfach mal probieren ..
#17
Geschrieben 17 Januar 2012 - 21:40 Uhr
#18
Geschrieben 17 Januar 2012 - 22:28 Uhr
aber was soll an einer gebrauchten drossel schlecht sein? solange das gutachten mit dabei ist sehe ich kein problem..
Die frage ist nur obs dem tüv wegen der fahrgestellnummer vom gutachten und der meiner r6 juckt (fahrgestellnummerbindung die eigentlich nicht mehr nötig ist laut der stvzo)
#19
Geschrieben 17 Januar 2012 - 22:30 Uhr
#20
Geschrieben 17 Januar 2012 - 22:48 Uhr
..., nur prüfer mit spezieller prüfung dürfen einzelabnahmen und testfahrten machen....
Ohne Probefahrt gibt es noch nichtmal eine normale Hauptuntersuchung. Da ein Motorrad nicht auf einen handelsüblichen Bremsenprüfstand passt, die Bremsen jedoch überprüft werden müssen, macht man auch eine "Bremsprobe im Fahrversuch" (so steht´s auch im Prüfbericht)