2006 werden erhebliche Änderungen in der HU (Hauptuntersuchung - Technik) und AU (Abgasuntersuchung) vorgenommen:
Die HU und AU werden zusammengefasst, es gibt dann nur noch eine HU, die alles umfasst. Die technische Seite wird auf die gesamte Fahrzeugelektronik erweitert, ABS und andere Sachen werden auch Bestandteil der Prüfung.
Ab 2006 gibt es dann auch eine Abgasuntersuchung für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge, also auch Motorräder und Quads, ausgenommen sind nur nicht-zulassungspflichtige Fahrzeuge (Versicherungskennzeichen) und Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1.1.89 (für diese Fahrzeuge gibt es keine Abgaswerte, da Abgaswerte erst seit 1.1.89
amtlich erfasst werden).
Bei der Abgasuntersuchung wird die Einhaltung der in den Fahrzeug-Papieren feststehenden Werte überprüft. Besteht das Möp den Abgastest nicht, gibt es keine Plakette.
Es gibt dann auch nur noch eine Prüf-Plakette, da die AU Bestandteil der HU ist, die vordere Plakette an PKWs entfällt.
Der erste Abgastest ist nach Inkrafttreten der Verordnung dann bei der HU fällig. Da liegt auch noch der bisher einzige Haken: wann diese Bestimmung im nächsten Jahr in Kraft tritt, ist noch nicht ganz klar, wir sind derzeitig im Wahlkampf, da traut sich keine der Parteien drüber zu reden, könnte ja Stimmen kosten.
Zumindest ist die Vorlage soweit fertig, dass sie innerhalb 2 Monaten nach Abstimmung im Bundestag auch Vorschrift /Verordnung werden kann, sollte der Bundestag diese Verordnung noch bis Ende Oktober "abwinken", dann könnte es schon zum 1.1.06 in Kraft treten, vermutlich aber erst zum 1.4., 1.7., oder 1.9.2006.
Beispiel: sollte die Vorschrift am 1.7.2006 in Kraft treten, dann müssen alle Möp ab 1.7. bei der HU auch den Abgastest bestehen. Fährt man schon im Juni 2006 zur HU, bekommt man zwar auch nur bis Juni 2008 die begehrte TÜV-Plakette, muss aber den Abgastest nicht machen.
Die Kosten der HU werden auch steigen, aber nur weil HU und AU zusammen gemacht werden, somit auch ein Gesamtpreis bei der HU.
Und für die, die vor haben sich nen neuen Topf zu kaufen hier mal nen Auszug aus nem Bericht in der MOTORRAD:
Mit Inkrafttreten der Änderungsrichtlinie 2005/30/EG am 18.Mai 2006 müssen künftig neu zu homologierende Nachrüst-Auspuffanlagen ebenfalls einen Katalysator besitzen, wenn das betreffende Motorrad bereits ab Werk damit ausgerüstet ist. Die bislang angebotenen Nachrüst-Auspuffanlagen ohne Kat behalten ihre EG-BE.