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Totalschaden Nach Auffahrunfall...


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16 Antworten in diesem Thema

#1 Notbadman

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Geschrieben 09 September 2011 - 21:20 Uhr

Hey Leute :hilfe: ,

ich hätte ja nicht gedacht das es mich und meine Sexy so schnell ereilt aber was passiert ist ist nun mal passiert.

Ich musste vor einer roten Ampel bei welcher ich das Lichtsignal nicht rechtzeitig erkannt habe recht stark bremsen. Meinem Hintermann schien das ähnlich zu gehen und er hat mir einen nicht sonderlich kräftigen aber bestimmten Schuppser verpasst. Ich hab dann logischerweise das Gleichgewicht verloren und abgestiegen. Meine Sexy ist dann auf die rechte Seite gekracht. Der Unfallgegner hat seine Schuld direkt der Versicherung gemeldet.

Normale Prozedur -> Der beide Seiten der Versicherung melden. Schadensnummer hab ich vom Gegner bekommen und die Sexy zum Gutachter gebracht. 4200€ Schaden dran, Rahmen noch nicht vermessen (will ich noch machen lassen). Bei einer Laufleistung von 19880 km wäre es unbeschädigt, so der Gutachter, noch zw. 3000 und 3400€ wert. Ist also ein wirtschaftlicher Totalschaden. Der Gutachter hat mir gleich, noch bevor er den Schaden berechnet hatte, zu einem Anwalt geraten.

So, jetzt zu meinen Fragen:

Soll ich einen Anwalt nehmen ohne zu wissen was die gegnerische Versicherung sagt?

Was hab ich von der gegnerischen Versicherung zu bekommen/erwarten? (DEVK)?

Bekomme ich den momentanen Wert eines gleichwertigen Bikes ohne Schaden oder bekomme ich den Wert eines unbeschätigten Bikes abzüglich des Werts meines demolierten Bikes?

Sorry wenn ich ein wenig doof Frage aber ich kenne mich mit Unfällen nicht aus. Ist mein erster und es bereitet mir mehr seeliche Schmerzen als andere Schmerzen :abschied:

Vielen Dank für euren Rat!

Gruß

Notbadman


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Geschrieben 09 September 2011 - 21:20 Uhr

Hallo Notbadman,

schau mal hier: Totalschaden Nach Auffahrunfall.... Dort wird jeder fündig!





#2 buzzerbeater

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Geschrieben 09 September 2011 - 21:36 Uhr

"den Wert eines unbeschätigten Bikes abzüglich des Werts meines demolierten Bikes"

Das wirst du bekommen und wenn du Rechtsschutz hast ist der Anwalt immer erste Wahl, wenn nicht dann kümmer dich selbst drum.

War Polizei da beim Unfall? Hoffe ich mal, denn wenn nicht, dann wird ein Anwalt unerlässlich, meistens.

Die Versicherung wird dir bei den geringen Sachwerten das zahlen was der Gutachter angibt. (Ja 3500€ sind nichts. ;) )


#3 Zeusis

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Geschrieben 09 September 2011 - 21:40 Uhr

Find ich Persönlich ne Frechheit!!


#4 Notbadman

Notbadman

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Geschrieben 09 September 2011 - 21:45 Uhr

Okay, das heißt also ich bleibe auf dem Schaden sitzen... Es ist ja nicht gesagt das ich das Motorrad wirklich zum dem Preis los bekommen den der Sachverstänige mir als Rstwert gekannt hat.

Nein, keine Polizei, keine Zeugen und auch keine Rechtschutz :-( Ich wäre im Moment froh wenn ich trotzunschuld nichts zahlen muss! Im Schreiben der ggn Versicherung steht das sie den Schaden begleichen aber das ich den Anwalt laut Sachverstänigen nehmen soll bevor ich den Schaden kenne?! Er hatte natürlich auch schon die Visitenkarte des Anwalts zur hand welcher 5 oder 6 Häuser weiter sein Büro hat. Zahlt einen Anwalt nicht auch die ggn. Versicherung?


#5 gidi

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Geschrieben 09 September 2011 - 21:46 Uhr

ich kann eigentlich bei sowas immer nur zum anwalt raten...
aber mit 3500€ bekommste eig die karre wieder super hin und hast vll noch nen 1000er über wenne nicht die teile von yamaha nimst ... aber ich weiss ja nicht wie sehr sie kaputt ist ...
naja alles gute schon mal ...


#6 Alfredo

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Geschrieben 09 September 2011 - 21:48 Uhr

Nach meinen Erfahrungen in Sachen Schadensregulierung empfehle ich grundsätzlich, einen Anwalt einzuschalten. Wenn die Schuldfrage relativ klar ist muss auch die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten tragen. Dumm ist bloß ohne Rechtsschutz und wenn möglicherweise eine Teilschuld zu erwarten ist - dann kommen nämlich anteilig auch die Kosten für Gutachter und Anwalt auf Dich zu. Mache Versicherungen reiten erst mal auf "20% Mitschuld wegen besonderer Betriebsgefahr bei Motorrädern" - da geht dann im Prinzip ohne Anwalt gar nichts mehr.

Wenn Du im ADAC bist kannst Du eine Rechtsauskunft bei deren Vertragsanwalt kostenlos einholen.


#7 Zeusis

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Geschrieben 09 September 2011 - 21:57 Uhr

Nach meinen Erfahrungen in Sachen Schadensregulierung empfehle ich grundsätzlich, einen Anwalt einzuschalten. Wenn die Schuldfrage relativ klar ist muss auch die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten tragen. Dumm ist bloß ohne Rechtsschutz und wenn möglicherweise eine Teilschuld zu erwarten ist - dann kommen nämlich anteilig auch die Kosten für Gutachter und Anwalt auf Dich zu. Mache Versicherungen reiten erst mal auf "20% Mitschuld wegen besonderer Betriebsgefahr bei Motorrädern" - da geht dann im Prinzip ohne Anwalt gar nichts mehr.

Wenn Du im ADAC bist kannst Du eine Rechtsauskunft bei deren Vertragsanwalt kostenlos einholen.


Wie kann der Mitschuld sein wenn der im hinten rein kracht?


#8 R6Rico

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Geschrieben 09 September 2011 - 22:13 Uhr

Was wollt ihr denn immer gleich mit dem Anwalt...


Nein du bleibst definitiv nicht auf den Kosten sitzen sondern wirst mit dem aktuellen Wiederbeschaffungswert ausbezahlt.
Es sei denn du willst das Motorrad behalten, dann bekommst du nur den Wiederbeschaffungswert-Restwert (warum auch mehr? macht ja wenig Sinn..)

Wenn du das Motorrad behältst und dann über dem Restwert verkauft kriegst (was nicht allzu selten funktioniert), hast du sogar noch Gewinn gemacht...



Wo ist nun das Problem und was soll der Anwalt tun wenn die Schuldfrage geklärt ist?


#9 Notbadman

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Geschrieben 09 September 2011 - 22:26 Uhr

Was wollt ihr denn immer gleich mit dem Anwalt...


Nein du bleibst definitiv nicht auf den Kosten sitzen sondern wirst mit dem aktuellen Wiederbeschaffungswert ausbezahlt.
Es sei denn du willst das Motorrad behalten, dann bekommst du nur den Wiederbeschaffungswert-Restwert (warum auch mehr? macht ja wenig Sinn..)

Wenn du das Motorrad behältst und dann über dem Restwert verkauft kriegst (was nicht allzu selten funktioniert), hast du sogar noch Gewinn gemacht...



Wo ist nun das Problem und was soll der Anwalt tun wenn die Schuldfrage geklärt ist?


Eben so sehe ich das auch. ich hab aber jetzt schon von vielen gehört das man einenen Anwalt nehmen soll. Alleine um zu zeigen das die Versicherung nicht mit mir spielen kann. Ich würds auch tun, da ich mir keiner schuld bewusst bin, wenn die Kosten gezahlt werden.


Die Sache mit dem aktuellen Wiederbeschafungswert hat mir meine Schwester auch gesagt. sie hat schon zwei mal ihr Auto kaputt gefahren bekommen. Da ist es auch so gelaufen, auch ohne Anwalt.


#10 buzzerbeater

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Geschrieben 09 September 2011 - 22:31 Uhr

Nein du bleibst definitiv nicht auf den Kosten sitzen sondern wirst mit dem aktuellen Wiederbeschaffungswert ausbezahlt.


Nö,

du behälst das Motorrad ja, nur weil du einen Unfall hattest, wird das Motorrad nicht aufeinmal jemand anderem gehören. (Ausgenommen echter total Schaden, nicht wirtschaftlicher. dh Restwert 0€)

Habe damals auch mit meinem Anwalt darüber geredet, weil ich kein Bock auf den Stress hatte das Ding selbst zu verkaufen. Nein war die klare Anwort, hab das Ding selbst verkauft und das doppelte vom kalkulierten Restwert rausbekommen.

Anwalt brauch er in der Tat keinen, da der Unfallverursacher ja scheinbar schon angegeben hat, dass er Schuld hatte. Was die Versicherung macht bleibt abzusehen.

Bearbeitet von buzzerbeater, 09 September 2011 - 22:32 Uhr.


#11 R6Rico

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Geschrieben 09 September 2011 - 22:46 Uhr

Nein du bleibst definitiv nicht auf den Kosten sitzen sondern wirst mit dem aktuellen Wiederbeschaffungswert ausbezahlt.


Nö,

du behälst das Motorrad ja, nur weil du einen Unfall hattest, wird das Motorrad nicht aufeinmal jemand anderem gehören. (Ausgenommen echter total Schaden, nicht wirtschaftlicher. dh Restwert 0€)

Habe damals auch mit meinem Anwalt darüber geredet, weil ich kein Bock auf den Stress hatte das Ding selbst zu verkaufen. Nein war die klare Anwort, hab das Ding selbst verkauft und das doppelte vom kalkulierten Restwert rausbekommen.

Anwalt brauch er in der Tat keinen, da der Unfallverursacher ja scheinbar schon angegeben hat, dass er Schuld hatte. Was die Versicherung macht bleibt abzusehen.


Die Gegnerische Versicherung versteigert i.d.R. das KFZ über eine Restwertbörse um einen höheren Restwert zu erzielen. Dieses Angebot kann er einfach annehmen, dann bekommt er den kalkulierten Wiederbeschaffungswert ausbezahlt.
Wenn man das Motorrad behalten will (was meistens Sinn macht da man am Markt über einen Privatverkauf fast immer einen höheren Preis erzielen kann), sollte man am besten möglichst schnell nach Gutachten abrechnen um einen höheren (durch die Restwertbörse ermittelten) Restwert zu umgehen...


#12 US1111

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Geschrieben 11 September 2011 - 14:02 Uhr

.... Mache Versicherungen reiten erst mal auf "20% Mitschuld wegen besonderer Betriebsgefahr bei Motorrädern....


Wie kann der Mitschuld sein wenn der im hinten rein kracht?


Das scheint leider immer mehr zur Masche der Versicherungen zu werden...Hab ich jetzt schon öfters gehört.
Alleine die Tatsache, dass man mit dem Motorrad fährt zählt für die schon zur Teilschuld, weil man mit einem PKW sicherer unterwegs ist (besser gesehen wird, nicht so schnell umkippt usw...) Man hätte sowieso den Schaden verhindern können, indem man zuhause bleibt.
Hier sieht man mal wieder, dass Motorradfahrer in Sachen Verkehhrssicherheit und Verkehrsrecht eine unterdrückte Minderheit sind.


#13 Notbadman

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Geschrieben 18 September 2011 - 23:11 Uhr

Also ich hab das Gutachten jetzt bekommen... 4200€ schaden am Motorrad und auch ohne Rechtschutzversicherung hab ich jetzt mal nen Anwalt genommen. Dieser hat mich auch gleich aufgeklärt was wie die chancen stehen das Kostenfrei aus der Sachen zu kommen. Es sieht wohl so aus das man, wenn man am Straßenverkehr teil nimmt, eine Mitschuld von 25% zu gesprochen bekommen. Das scheint so ne Art Risokofaktor zu sein wenn die Schuld nicht zu 100% geklärt ist. Sachen wie erwischt werden wenn einer über Rot fährt, rechts vor Links missachten oder Auffahrunfälle unterliegen dieser 25% Mitschuld in der Regel nicht also hab ich einfach mal als nichtrechtschutz versichert mal in den sauenapfel gebissen und hab nen Anwalt genommen. Der Anwalt hat das Gutachten jetzt an die Versicherung geschickt und nun heißt es warten...

Ich werde weiter berichten wie es aussieht... Drückt mir die Daumen!


#14 freestyleflo

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Geschrieben 19 September 2011 - 17:27 Uhr

würde mal glatt behaupten, das die versicherung den kürzeren zieht.
Vergiss nicht, das du auch Nutzungsausfall erhälst schließlich ist es ein wirt. Totalschaden.

Das holt dein Anwalt alles raus. Der der Drauffährt hat Schuld, du hast ja gebremst an der Roten Ampel. Da wird dir sicherlich jeder Richter recht geben, aber soweit wird es nie und nimmer gehen.

Gruß Flo


#15 Notbadman

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Geschrieben 17 Oktober 2011 - 23:43 Uhr

Okay, es ist überstanden... Die versicherung hat ohne Murren gezahlt.

2780€ hab ich bekommen

650€ Restwert wurde geschätzt
-------

3400€ alles in allem

Dafür das ich vor eineinhalbjahren 3500€ gezahlt hab und 5000km drauf gefahren hab kannich mit einem Wertverlust von 100€ gut leben.

Jetzt gehts nur noch um den Nutzenausfall. Bekomme ich laut Anwalt nur wenn ich keine andere Fahrmöglichkeit hab. Offizell habe ich ja auch kein Auto ;-)

Mal sehen wie ich weitermache. Aufbauen soweit wie möglich oder ne neue sexy zulegen. Ich weiß ja noch gar nicht wie lange ich mir zeit lassen kann und dann noch Nutzenausfall einfordern. Wenn der Nutzenausfall stimmt leg ich mir ne neue zu :) Schade um die süsse :(

Naja, das wars erst mal von mir. Ich werde mich erst mal in den Biete und Suche nach Teilenrubrik begeben. Vielleicht hat ja noch wer ne hinterradfelge, ne achse etc. rum fliegen :) see you there


#16 Engel182

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Geschrieben 18 Oktober 2011 - 01:06 Uhr

Schön, das es so gut für dich gelaufen ist.
Nutzungsausfall ist nicht mehr sooo viel...und bekommst auch nur noch für die Tage, wo das Fahrzeug in der Werkstatt steht :(
Da du sie ja denk ich mal selbst wieder aufbaust, bekommste nichts oder einen Kulanzbetrag (bis 200Euro wars mein ich)

hatte das damals , als mir einer am Auto den Spiegel abgefahren hat und der Spiegel in die Fahrerscheibe geschlagen ist.


Geld raus schlagen kannst nur noch mit Schmerzensgeld, wobei das heutzutage auch nicht mehr viel ist.


#17 freestyleflo

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Geschrieben 19 Oktober 2011 - 16:32 Uhr

nööö stimmt nicht,

da sein fahrzeug schrott ist, und er vorhat sich eine neue zu kaufen, nachdem die versicherung reguliert hat, so wie ich es gemacht hätte

würde er für die komplette zeit der reparatur oder der neuanschaffung über privat oder händler markt, meist mit 14-21 Tage angegeben, ca 45 € am tag kassieren.