Verzweiflung Pur !
#1
Geschrieben 22 Februar 2017 - 22:16 Uhr
Meine Fragen dazu:
Bin ich dann trotzdem davon betroffen ich mache meine Fahrstunden und Prüfung auf der offenen und im Vertrag mit der Fahrschule steht auch klasse A ich meine gehen die 48 ps hab ich ja nix aber das Ding hat halt mehr als 95 ps Ausgangsleistung
Und die zweite frage ist was wenn die Maschine schon vor dem Erlass gedrosselt war ?
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Geschrieben 22 Februar 2017 - 22:16 Uhr
#2
Geschrieben 22 Februar 2017 - 23:05 Uhr
Hallo erstmal,
also zu deiner zweiten Frage komme ich zuerst.
Erstmal spielt es keine Rolle wann die Maschine gedrosselt wurde. Hier zählt lediglich das Führerscheinsdatum.
Um auf deine erste Frage zu kommen, was mich etwas verwirt ist deine Ausage, du musst nach dem Führerschein 48 PS fahren. Im zweiten Satz heißt es offene Maschine etc?? Da kann was nicht stimmen.
Unter 25 darfst du nur den A2 machen. Ab 25 dürftest du direkt den A Führerschein machen und direkt offen fahren.
Das heißt im klartext, nach dem du deinen Führerschein hast, darfst du nicht mit der R6 fahren da nach der neuen Regelung die Maschine nicht mehr als 96 PS (offene Leistung) haben darf.
So leid es mit tut, aber die R6 muss noch 2 Jahre warten.
Gruß
Fabi
#3
Geschrieben 22 Februar 2017 - 23:06 Uhr
#4
Geschrieben 22 Februar 2017 - 23:08 Uhr
Wenn du momentan 22 Jahre bist und gerade den Führerschein der Klasse A machst, heißt es du bist im besitzt des Führerscheines der Klasse A2. Das bedeutet du bist davon nicht betroffen, weil du ja vor Inkraftsetzung des neuen gesetztes bereits die A2 klasse erworben hattest. Dann darfst du auch drosseln was du willst, vor allem mit dem A Führerschein darfst du alles fahren.
Die neue Regelung ist doch schon beschlossen? Oder irre ich mich jetzt?
#5
Geschrieben 23 Februar 2017 - 00:05 Uhr
er meint den A2 und nicht A (offen) da er ja geschrieben hat 48 ps.
@Onur, wurde alles gesagt, du darfst keine R6 fahren.
Hättest du deinen Führerschein vor Dezember gemacht, wäre alles ok
Tut mir leid, hoffentlich sehen wir dich wieder, wenn du off3n fahren darfst
Gruß Andy
#6
Geschrieben 23 Februar 2017 - 18:32 Uhr
Aber er sagt, dass er in der Fahrschule auf ner offenen Maschine fährt? Bin verwirrt... Soweit ich weiß, muss man den A2 ja auch auf ner Maschine mit max. 48 PS machen?
Vllt hat Onur ja auch vor 2 Jahren den A2 gemacht, und macht jetzt Nachprüfung, um auf den A aufzustufen?
#7
Geschrieben 23 Februar 2017 - 20:19 Uhr
n paar Freunde haben auch den A2 auf offenen Bikes gemacht.
Gruß Andy
#8
Geschrieben 24 Februar 2017 - 01:14 Uhr
Hallo erstmal,
also zu deiner zweiten Frage komme ich zuerst.
Erstmal spielt es keine Rolle wann die Maschine gedrosselt wurde. Hier zählt lediglich das Führerscheinsdatum.
Um auf deine erste Frage zu kommen, was mich etwas verwirt ist deine Ausage, du musst nach dem Führerschein 48 PS fahren. Im zweiten Satz heißt es offene Maschine etc?? Da kann was nicht stimmen.
Unter 25 darfst du nur den A2 machen. Ab 25 dürftest du direkt den A Führerschein machen und direkt offen fahren.
Das heißt im klartext, nach dem du deinen Führerschein hast, darfst du nicht mit der R6 fahren da nach der neuen Regelung die Maschine nicht mehr als 96 PS (offene Leistung) haben darf.
So leid es mit tut, aber die R6 muss noch 2 Jahre warten.
Gruß
Fabi
Die Altersbeschränkung wurde 2014 fürs A Schein (unbeschränkt) auf 24 gesetzt dicka ...zu meinem glück damals
Bearbeitet von CaliKing24, 24 Februar 2017 - 01:14 Uhr.