bekam heute Post aus Österreich. Soll angeblich außerhalb einer geschlossen Ortschaft 20 km/h zu schnell gefahren sein (nach Abzug der Toleranz). Und dafür 50 Euro abdrücken.
Am besten ist aber der folgende Satz in dem schreiben:
Gegen eine Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel, also weder Berufung noch Einspruch möglich. Eine schriftliche oder telefonische Kontaktaufnahme ist daher nicht erforderlich.
Kann jemand dazu was sagen? Was habe ich für Möglichkeiten? Finde die Sache schon sehr komisch.
Gruß,
NoOne