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Frage Zum Entdrosseln Und Tüv?


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Eine Antwort in diesem Thema

#1 Micky

Micky

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Geschrieben 21 Mai 2010 - 08:43 Uhr

Hi,

ich habe eine frage ein Bekannter hat sie so einen Rasenmäher (125er) Kreidler Enduro gekauft.
Weiß jetzt nicht ob der Kreidler noch aufm Vorgänger angemeldet ist oder schon abgemeldet ist.
Er hat die 125er aber noch nicht auf sich angemeldet... soviel ist sicher.

Jetzt die Frage wie sieht es aus wenn man das Teil "selbst" entdrosseln will und anschließend zum Tüv und dann Ummelden (anderer Landkreis) ?
Ist es möglich oder darf man überhaupt nicht fahren zum Tüv fahren wenn die drossel ausgebaut hat.




Danke


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Geschrieben 21 Mai 2010 - 08:43 Uhr

Hallo Micky,

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#2 Flibbo

Flibbo

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Geschrieben 21 Mai 2010 - 09:21 Uhr

Würde immer in folgender Reihenfolge vorgehen:
Leistungsänderung bei (neuer) Versicherung angeben, dann Drossel ausbauen und zum TÜV fahren. Mit der Bestätigung vom TÜV dann zur Zulassungsstelle und das Mopped ummelden (dann gleich mit offener Leistung usw.).

Wenn dich dann natürlich auf dem Weg von dir daheim (bzw. von deinem Bekannten) bis zum TÜV die Polizei rauswinkt, ist es besser, beim TÜV einen Termin zu haben! Aber grundsätzlich darf man zum TÜV fahren, wenn das Ding noch nicht auf einen selbst angemeldet ist.