Bußgeld Ohne Messung Usw.
#21
Geschrieben 10 Mai 2006 - 22:08 Uhr
mfg
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Geschrieben 10 Mai 2006 - 22:08 Uhr
#22
Geschrieben 10 Mai 2006 - 22:16 Uhr
warum schreibst das nicht gleich am anfag dabei?
#23
Geschrieben 10 Mai 2006 - 22:22 Uhr
#24
Geschrieben 10 Mai 2006 - 23:06 Uhr
na natürlich sind mir die grünen entgegengekommen und haben gedreht.
wollte dann in meiner garage parken und fragten mich ob ich kurz zeit hätte.
klar kein problem
na er meinte ich wäre zu schnell gewesen aber er könnte mir nicht beweißen und
würde es darauf belassen.
@p@rtisan irgenwie kannst du nie tipps geben sehr komisch bist du sicher das du dich nicht lieber im polizeiforum anmelden solltest
@error dann hätten sie dir wohl eher ein verwahngeld gegeben wegen ruhestörung oder sogar straßenabnutzungsgebühr sowas gibt es auch
#25
Geschrieben 11 Mai 2006 - 07:48 Uhr
darauf wollte ich hinaus!naja, ich stand und hab dann aufgedreht.. schätze es waren so 60 inner 30 zone..
tom ich denke du weißt was ich nun meine! das sieht sogar nen blinder mitm krückstock dass man dort die geschw. überschreitet ohne zu wissen wieviel genau!
kein cop würde ein VG anbieten, wenn er sich unsicher wäre .. im zweifel eben für den betroffenen. für die ist es unnötige arbeit ... die dann wahrscheinl. für die katz ist.
also trennt euch von dem gedanken, des geldeintreibers in uniform!
die ursachen setzt der bürger immer noch selbst!
@andreas ... wie soll ich das denn verstehen? nenn mir einen guten grund warum ich hier tipps geben sollte? damit die leute demnächst vorsätzlich gegen gesetze verstoßen oder was?
#26
Geschrieben 11 Mai 2006 - 09:13 Uhr
also ich kann es nicht unterscheiden ob einer in der 30er Zone 30 oder 40 oder eben schneller als 30 fährt. Weil wenn dann würd ich ja schätzen müssen ob es schneller, viel schneller oder wie auch immer ist. Weil es wird mir keiner sagen könenn, er weiss wie schnell 30Km aussieht, denn das muss man dann ja um beurteilen zu können ob schneller oder nicht.darauf wollte ich hinaus!naja, ich stand und hab dann aufgedreht.. schätze es waren so 60 inner 30 zone..
tom ich denke du weißt was ich nun meine! das sieht sogar nen blinder mitm krückstock dass man dort die geschw. überschreitet ohne zu wissen wieviel genau!
kein cop würde ein VG anbieten, wenn er sich unsicher wäre .. im zweifel eben für den betroffenen. für die ist es unnötige arbeit ... die dann wahrscheinl. für die katz ist.
also trennt euch von dem gedanken, des geldeintreibers in uniform!
die ursachen setzt der bürger immer noch selbst!
@andreas ... wie soll ich das denn verstehen? nenn mir einen guten grund warum ich hier tipps geben sollte? damit die leute demnächst vorsätzlich gegen gesetze verstoßen oder was?
Wenn andere behaupten das sie das Können, Respekt. Ich würd es immer bezweifeln
hast noch nicht auf meine frage drauf geantwortet:
sagen wir mal 30 ist erlaubt, was ist dann "nicht angemessen"?
#27
Geschrieben 11 Mai 2006 - 16:40 Uhr
es muss dort also ne verkehrssituation gegeben haben, in der man zB hätte mit 10km/h vorbeifahren müssen oder was weiß ich!
#28
Geschrieben 27 Juni 2006 - 17:57 Uhr
Überholen obwohl durch Zeichen 276 verboten und ich soll Stellung dazu beziehen.
Was passiert denn wenn ich unten ankreuze "Verkehrsverstoß wird nicht zugegeben" mti dem Grund kann mich nicht erinnern?
Ab wann zählen die Punkte denn, ab dem Zeitpunkt der mutmaßlichen Tat oder dann wenn der Tatbestand geklärt ist?
#29
Geschrieben 27 Juni 2006 - 19:09 Uhr
hi markusHab heute auch einen Wisch bekommen: Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
Überholen obwohl durch Zeichen 276 verboten und ich soll Stellung dazu beziehen.
Was passiert denn wenn ich unten ankreuze "Verkehrsverstoß wird nicht zugegeben" mti dem Grund kann mich nicht erinnern?
Ab wann zählen die Punkte denn, ab dem Zeitpunkt der mutmaßlichen Tat oder dann wenn der Tatbestand geklärt ist?
so hab ich mir auch nen punkt schon eingehandelt aber bereits verfallen
da muss man unterscheiden. du musst den verstoß nicht zugeben .. das bußgeld können sie dir auch so aufdrücken. "nicht mehr erinnern" ist eine äußerung deinerseits ... wenn du jedoch komplett widerspruch einlegst dann kommts zum verfahren, was du sowieso verlieren wirst! beim überholen ist die sachlage sowieso eindeutig!
punkte gelten ab dem bußgeldbescheid .. also wenn die richtige höhe des bußgeldes festgesetzt wird!