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Pappe Und Bike Weg.


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74 Antworten in diesem Thema

#21 Grillmeister

Grillmeister

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Geschrieben 11 September 2007 - 20:47 Uhr

Zum Überholen im Stau habe ich mich immer auf folgendes berufen:

Ausnahme 4
Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen (§ 7 Abs. 2a StVO).

Langsam ist eine Geschwindigkeit von weniger als 60 km/h. Ein Rechtsüberholen ist nur mit äußerster Vorsicht und mit geringfügig höherer Geschwindigkeit zulässig, die nach der Rechtsprechung bei max. 20 km/h Differenz liegen dürfte (Seidenstecher DAR 93 85).



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Geschrieben 11 September 2007 - 20:47 Uhr

Hallo Grillmeister,

schau mal hier: Pappe Und Bike Weg.. Dort wird jeder fündig!





#22 Stempelbremse

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Geschrieben 12 September 2007 - 14:21 Uhr

Ich versuch mal ein paar Zitate aus der Aktuellen Motorrad zur Sicherstellung wiederzugeben. Bezieht sich zwar auf Geschwindigkeit aber sollte ja auf das Gleiche hinauslaufen....

"Die Sicherstellung wird auf Artikel 25 gestützt. Danach kann eine Sache sichergestellt, wenn eine gegenwertige Gefahr abgewehrt werden muss...."

"Die Voraussetzung gegenwärtige Gefahr ist nicht mehr gegeben, wenn der Motorradfahrer auf die Geschwindigkeitsüberschreitung und die Folgen-Bußgeld, Fahrverbot, Punkte hingewiesen wird.
Eine Sicherstellung wäre erst dann gerechtfertigt, wenn sich der Motorradfahrer uneinsichtig zeigt... es mit Selbst oder Fremdgefährdung zu rechnen ist."

Ich weiß das es sich bei dir nicht um ein Geschwindigkeitsdelikt handelt aber die Sicherstellung geht meines Erachtens von gegewärtiger Gefahr aus. Da dies von deinem Bike nicht zu Erwarten war denke ich du dürftest gute chancen haben.


#23 P@rtisan

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Geschrieben 12 September 2007 - 19:37 Uhr

es muss nicht zwingend eine gefahr von der sache oder der person ausgehen ... es reicht auch wenn man das teil zur beweissicherung sichergestellt wird!


#24 Stempelbremse

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Geschrieben 13 September 2007 - 00:02 Uhr

Wie gesagt hab das aus der Motorrad. Keine Ahnung wie das alles zusammen hängt.


#25 Eli

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Geschrieben 13 September 2007 - 11:11 Uhr

jopp ohne db-killer is das möppi schneller und lauter muhahaha :grins:

Ohne Db-killer fährst du ohne betriebserlaubnis - keine chance sorry


#26 dan2511

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Geschrieben 13 September 2007 - 11:16 Uhr

es muss nicht zwingend eine gefahr von der sache oder der person ausgehen ... es reicht auch wenn man das teil zur beweissicherung sichergestellt wird!


Verhältnismäßigkeit wieder via Willkür... ?

Wie am K-Berg... Motroradfahrer mit > 40km/h drüber Beweissicherung/Gefahrenabwehr ( MÖGLICHST TEUER ! )
Autofahrer mit > 40km/h = KEIN INTERESSE

Ist doch Dumm"fick".... Schikane... mehr nicht.Hass und Akzeptanz sinken.


#27 fl0rian

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Geschrieben 13 September 2007 - 11:30 Uhr

jopp ohne db-killer is das möppi schneller und lauter muhahaha :grins:

Ohne Db-killer fährst du ohne betriebserlaubnis - keine chance sorry



ich find das immer so lustig... bist du Fahrzeugingenieur?! woher willst du wissen das man dadurch schneller wird?! muss das zwangsläufig so sein?!

warum gibt es ein neues gesetz, in dem gesagt wird, dass von einem zulauten auspuff keine gefahr mehr ausgeht und deswegen nur 25€. Lies dir den Text "Mut zur Lücke" mal durch.

Gruß


#28 P@rtisan

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Geschrieben 13 September 2007 - 14:22 Uhr

welches gesetzt soll das sein in dem das so steht?

Bearbeitet von P@rtisan, 13 September 2007 - 14:22 Uhr.


#29 fl0rian

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Geschrieben 13 September 2007 - 14:30 Uhr

es steht doch in dem text drinne "mut zur lücke" sogar mit der begründung, dass von einem zu lauten auspuff keine gefahr mehr ausgeht!


#30 P@rtisan

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Geschrieben 13 September 2007 - 15:01 Uhr

es steht doch in dem text drinne "mut zur lücke" sogar mit der begründung, dass von einem zu lauten auspuff keine gefahr mehr ausgeht!

das ist so nicht richtig. es geht davon eine gefahr aus .. nämlich zum einen für die individualgüter und die rechtsordnung! es gibt kein gesetzt wo das drin steht was du gesagt hast!


#31 fabtoPp

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Geschrieben 13 September 2007 - 16:36 Uhr

Eine zweite Änderung des Gesetztes ist bis jetzt noch nicht erfolgt. Es besteht momentan immer noch die Gesetzteslücke im Bereich des "Erlöschens der Betriebserlaubnis". Eine Änderung durch das Bundesministerium für Verkehr ist bis jetzt noch nicht vollzogen. Alle zuständigen Polizeidienststellen wurden über diese Lücke im Gesetzt informiert und müssen somit ihre Ahndung von Verstößen in diesem Bereich ändern.

Das Bundesministerium für Verkehrs schreibt im Falle des Erlöschens der Betriebseraubnis eine Verwarnung in Höhe von 15 € (TBNR. 813100, § 13 Abs. 1,3, § 48 FZV, § 24 StVG; 180 BKat.) vor.

Es gibt auch die Möglichkeit eine Verwarnung in Höhe von 25 € zu erteilen.(Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug, TBNR. 123112, § 23 Abs. 1, " 49 StVO, § 24 StVG; 107.2 BKat).

Gemäß des Erlasses des Bundesministeriums für Verkehr "sollte" die Ahndung mit einer Verwarnung in Höhe von 15 € geschehen. Es bleibt natürlich jedem Beamten frei, eine Verwarnung in Höhe von 25 € zu erteilen.


Aber ist ja erstmal auch egal, werd ich ja sehen. :happy:

Bis dahin, Gruß.
fâbi.-


#32 fl0rian

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Geschrieben 13 September 2007 - 16:43 Uhr

siehst du, also den db-killer krams bist du schonmal los... einzig und alleine das licht wird schwer tipp ich mal...

viiiieeelll glück


#33 Stempelbremse

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Geschrieben 13 September 2007 - 17:10 Uhr

@fabtop woher hast denn die ganzen Infos zu den § und so?


#34 P@rtisan

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Geschrieben 13 September 2007 - 18:04 Uhr

richtig wäre, das Bundesministerium für Verkehrs schlägt vor und nicht schreibt vor!!


#35 fl0rian

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Geschrieben 14 September 2007 - 10:01 Uhr

das bekam ich gestern von meiner Bußgeldstelle:

" Sie führten ein nicht vorschritfsmäßiges (Dezibel-Killer fehlt) Fahrzeug.
§23 Abs. 1; § 49 StVO; $ 24 StVG; 107.2 Bkat"

Zitat ende

hab ich da eben angerufen weil ich wissen wollte, was das jetzt zu bedeuten hat:

50 € 1Pkt. Normal 25€ aber weil die :bullerei: mir Vorsatz unterstellt wirds verdoppelt!

Gruß


#36 dan2511

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Geschrieben 14 September 2007 - 10:49 Uhr

Nun ,.. das Fehlen des Killers ist eigentlich zu 99,99% Vorsatz,....in den 0,01 % der Fälle wurde er tatsächlich verloren...


#37 fl0rian

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Geschrieben 14 September 2007 - 10:51 Uhr

aber er ist mir wirklich hintenraus gefallen...

müssen sie mir nicht bweißen, dass es vorsatz war, oder muss ich denen beweißen, dass es kein vorsatz war?

gruß

Bearbeitet von fl0rian, 14 September 2007 - 10:52 Uhr.


#38 dan2511

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Geschrieben 14 September 2007 - 10:53 Uhr

Na dann schreib das deiner Bußgeldstelle.Für gewöhnlich sind die Leute auf diesem Ohr taub und erwarten handfeste Beweise.


#39 P@rtisan

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Geschrieben 14 September 2007 - 11:01 Uhr

die SB der Bußgeldstelle sind da nicht taub. Die nehmen es zur Kenntnis und verfügen das einfach an das zuständige Gericht ab. Die werden kaum deswegen das Verfahren einstellen. Dann gehts darum den Richter davon zu überzeugen, dass er rausgefallen ist. Wird schwierig denk ich ... bei mir zB ist die Schraube feste drin und der Eater steckt im ESD auch so bombig drin.

Bearbeitet von P@rtisan, 14 September 2007 - 11:14 Uhr.


#40 dan2511

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Geschrieben 14 September 2007 - 11:07 Uhr

Danke für die Klärung des Ablaufes... *g

Unter´m Strich wird er aber auf taube Ohren stoßen.... vermute ich mal.