Update zum Thema Änderung der Führerschein Klasse A2
Ich habe mir eben die "Drucksache" zur 671. Bundestags Sitzung am 22.06.2016 durchgelesen
Hier findet man als Tagesordnungspunkt 9
"Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften"
Hier zu finden
Liest man sich also die PDF sehr aufmerksam durch, findet man auf PDF Seite 13, folgende Änderung:
c) Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 6a eingefügt:
„6a § 6 Absatz 1 zu Klasse A2
Inhaber einer ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des … [Einsetzen: Tag vor
dem Tag des Inkrafttretens des Artikels 1 dieser Änderungsverordnung] erteilten
Berechtigung zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer
Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung
zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, sind im Inland auch zum Führen
von Krafträdern berechtigt, deren Leistung von über 70 kW Motorleistung
abgeleitet ist.“
Kurz um, wird am 23.6 in der Ausschusssitzung darüber geredet
und wenn alles gut läuft, wird dieser Artikel am 8.7 in der Plenarsitzung festgelegt.
Gruß euer Andy