Neue Führerscheinregelung Ab 01/13
#1
Geschrieben 17 Mai 2012 - 22:51 Uhr
auch ich habe mich man mit dem oben genannten Thema befasst.
Zu Informationszwecken habe ich nun den von euch empfohlenen Artikel
motorradonline.de/recht-und-verkehr/neue-fuehrerscheinregelungen/350153
gelesen.
Nun kurz zu mir:
23 Jahre alt FS seit 10/11 und somit noch mit 34Ps unterwegs bis 10/13Ich fahre eine rj09
Soo...soweit so gut:
Ist es denn nun so, dass ich theoretisch ab Januar 13 mit 48 ps unterwegs sein dürfte, dies aber irgendwie doch nich darf weil meine rj09 10Kg zu wenig wiegt? So habe ich den Text verstanden...
"A2-Kandidaten, die heute zwischen 18 und 22 Jahre alt sind, sollten ihren Schein deshalb besser vor dem 19. Januar 2013 machen, denn zum einen können sie die Klasse A dann ohne zusätzliche Prüfung erhalten, zum anderen kommen sie nach diesem Tag in den Genuss der 35-kW-Regelung und müssen nicht zwei Jahre lang 25-kW-Motorräder fahren."
Motorrad bis 35 kW (48 PS), Leistungsgewicht 0,2 kW/kg (Mindestgewicht 175 kg)
Wie sieht ihr das Thema?!
Ps.: Es geht mir nicht primär um die Zusatz-Ps, vielmehr interessiert mich das Thema.
Lieben Gruß
Sebwes89
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Geschrieben 17 Mai 2012 - 22:51 Uhr
#2
Geschrieben 18 Mai 2012 - 01:19 Uhr
also bei der rj11 stehen 180kg im schein damit dürfteste deine 35kw fahren
Bearbeitet von koppnuzz, 18 Mai 2012 - 01:23 Uhr.
#3
Geschrieben 18 Mai 2012 - 01:55 Uhr
Bearbeitet von buzzerbeater, 18 Mai 2012 - 01:57 Uhr.
#4
Geschrieben 18 Mai 2012 - 07:41 Uhr
Außerdem darfst du eh nicht 48ps fahren, da du vor dem 19 januar 2013 den führerschein gemacht hast, im gegenzug musst du am ende deiner probezeit auch keine 2. prüfung machen.
Ja, das dachte ich auch immer, aber der Text sagt doch etwas anderes! (siehe Zitat oben)
Ich bin vom Leergewicht ausgegangen und nicht vom getankten Zustand.
Gruß
#5
Geschrieben 18 Mai 2012 - 20:04 Uhr
Außerdem darfst du eh nicht 48ps fahren, da du vor dem 19 januar 2013 den führerschein gemacht hast, im gegenzug musst du am ende deiner probezeit auch keine 2. prüfung machen.
quatsch, ab dem 19.01.2013 darf jeder 35kw fahren der vorher a beschränkt hatte
und beim leergewicht gehts um das im fahrzeugschein, mit betriebsstoffen, und da wiegt die sex mehr als 175kg.
außerdem müsst ihr euch um sowas keine gedanken machen. die drosselhersteller, allen voran alphatechnik, werden schon schlau genug sein drosseln zu entwickeln die das vom fahrerlaubnisrecht vorgesehen leistungsgewicht einhalten. sprich wenn eine maschine "zu leicht" kriegt se halt ne 33kw drossel anstatt 35.
#6
Geschrieben 18 Mai 2012 - 20:35 Uhr
Das Leergewicht wird bei Motorrädern mit vollem Tank und Bordwerkzeug gemessen.
#7 Gast-juth_*
Geschrieben 18 Mai 2012 - 21:17 Uhr
#8
Geschrieben 18 Mai 2012 - 21:30 Uhr
Außerdem darfst du eh nicht 48ps fahren, da du vor dem 19 januar 2013 den führerschein gemacht hast, im gegenzug musst du am ende deiner probezeit auch keine 2. prüfung machen.
quatsch, ab dem 19.01.2013 darf jeder 35kw fahren der vorher a beschränkt hatte
und beim leergewicht gehts um das im fahrzeugschein, mit betriebsstoffen, und da wiegt die sex mehr als 175kg.
außerdem müsst ihr euch um sowas keine gedanken machen. die drosselhersteller, allen voran alphatechnik, werden schon schlau genug sein drosseln zu entwickeln die das vom fahrerlaubnisrecht vorgesehen leistungsgewicht einhalten. sprich wenn eine maschine "zu leicht" kriegt se halt ne 33kw drossel anstatt 35.
Stümmt, hab garnicht die neue Quelle gelesen, hab noch den alten Käse im Kopf als die Regelung dabei war, dass das Motorrad offen nicht mehr als 2x48 ps haben darf.
@ über mir: Und nein, steht ja oben, eine zweite Prüfung muss man nicht machen, wenn man vor dem 19 Jan 2012 seinen Schein gemacht hat und man muss ihn sogar erst 2033 erneuern lassen, anstatt nach 15 jahren und bla bla bla.
#9
Geschrieben 19 Mai 2012 - 11:52 Uhr
Da sieht man wieder, wie weit die Regelung verfehlt ist. Wenn die R6 schon zu schwer ist um eine reduzierte Drossel zu bekommen... was soll das dann mit dem Leistungsgewicht?
Das Leergewicht wird bei Motorrädern mit vollem Tank und Bordwerkzeug gemessen.
was ist daran verfehlt? alle moppeds 35kw, und die die leichter sind als 175kg halt entsprechend weniger, damits "gerecht" bleibt. wenn sich einer ne 250kg maschine auf 35kw drosselt is er halt selber schuld.
#10
Geschrieben 19 Mai 2012 - 12:06 Uhr
Man hat einfach versäumt, dass sich die Massstäbe verschoben haben.
#11
Geschrieben 19 Mai 2012 - 13:13 Uhr
#12
Geschrieben 21 Mai 2012 - 20:09 Uhr
Moment mal, heißt das nun, dass jeder, der A beschränkt gemacht hat, nun nach den zwei Jahren noch ne Prüfung ablegen muss?
Nein, erst wenn du nach dem 13.Januar. 2013 dein Lappen gemacht hast.
Ihr müsst aber auch dran denken, es muss erstmal Drosseln für 48PS geben. Die müsst ihr dann einbauen, eintragen usw. Dann kann man auch erstmal mit 34Ps weiterfahren.
Ganz Unrecht hat US1111 hier übrigens nicht.
#13
Geschrieben 22 Mai 2012 - 19:59 Uhr
Also diese Reglung, dass Motorräder nur auf 48Ps gedrosselt werden dürfen, wenn sie unter 96PS (offene Motorleistung)haben, ist nun endgültig abgelehnt worden.
Das würde bedeuten wenn ich nächstes Jahr Führerschein gemacht habe, dass ich die R6 dann auf 48PS drosseln kann.
Wollte hier nur noch mal 100%ige Sicherheit, nicht dass ich sie am Ende überhaupt nicht fahren darf
#14
Geschrieben 22 Mai 2012 - 20:11 Uhr
#15
Geschrieben 22 Mai 2012 - 20:24 Uhr
Da bin ich doch sehr erleichtert. Das war ja auch ein extremes Wirrwar. Zwischenzeitlich hieß es ja, dass man mit 18 nur Tourer und kleine Maschinen fahren kann.
Dieses Jahr noch schön die RS und nächste Saison gehts richtig los
#16
Geschrieben 23 Mai 2012 - 20:22 Uhr
was ist mit denne die jetzt schon nen führerschein haben wie ich? ich bin 20 jahre alt und werde nächstes jahr 15 april 21 jahre alt. immoment bin ich auf 34 ps. wenn ich 21 jahre alt bin kann ich die drossel ganz raus machen, oder?
#17
Geschrieben 23 Mai 2012 - 20:32 Uhr
Du musst 2 Jahre den Führerschein haben, um die Drossel los zu werden.
#18
Geschrieben 23 Mai 2012 - 20:34 Uhr
#19
Geschrieben 24 Mai 2012 - 11:25 Uhr
Wenn man jetzt meinetwegen mit 22 den Führerschein macht (in 2013) und dann zwei Jahre später 24 wird, muss man trotzdem dann noch eine zusätzliche Prüfung ablegen?? (Obwohl man 24 ist).
Also spielt dann Grundsätzlich das Alter keine Rolle mehr, wenn der Führerschein vor dem 24sten Geburtstag gemacht wird?!
Bearbeitet von -Alex-, 24 Mai 2012 - 11:27 Uhr.
#20
Geschrieben 24 Mai 2012 - 12:08 Uhr
Hätte auch mal ne kurze Zwischenfrage. Das Alter mit dem Direkteinstieg wurde ja von 25 Jahren auf 24 herabgesetzt.
Wenn man jetzt meinetwegen mit 22 den Führerschein macht (in 2013) und dann zwei Jahre später 24 wird, muss man trotzdem dann noch eine zusätzliche Prüfung ablegen?? (Obwohl man 24 ist).
Also spielt dann Grundsätzlich das Alter keine Rolle mehr, wenn der Führerschein vor dem 24sten Geburtstag gemacht wird?!
Natürlich musst du dann noch ne Prüfung ablegen, ist ja jetzt auch so dass wenn du mit 24 deinen Schein machst dass du nicht mit 25 offen fahren darfst.