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Im Stau Durchschlängeln Verboten!


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29 Antworten in diesem Thema

#1 Memphis

Memphis

    Niemalsbremser

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Geschrieben 18 Juni 2009 - 19:56 Uhr

http://www.motorrado...alle.354979.htm

Wusstet ihr das, dass im Stau durchschlängeln so hart bestraft wird?
Also ich nicht!
Hab ich wohl glück gehabt das ich bei sowas noch nicht erwischt wurde.
Welcher Biker stellt sich schon im Stau an?

Was meint ihr dazu?

Gruß, Memphis


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Geschrieben 18 Juni 2009 - 19:56 Uhr

Hallo Memphis,

schau mal hier: Im Stau Durchschlängeln Verboten!. Dort wird jeder fündig!





#2 Supreme

Supreme

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Geschrieben 18 Juni 2009 - 20:07 Uhr

mach ich leider viel zu oft...vorallem bei roten ampeln :(


#3 Gast-santa_tobi_*

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Geschrieben 18 Juni 2009 - 20:13 Uhr

heißt das jetzt nur im stau verboten oder auch rote ampel ?


#4 itsmebartman

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Geschrieben 18 Juni 2009 - 20:16 Uhr

na nu? also vor nicht allzu langer zeit, sagten sie bei galileo, das man als motorradfahrer LINKS bei ner rotem ampel an den autos vorbei fahren darf. wohl gemerkt nur links, sonst wäre es rechts überholen.....seitdem mach ich des auch ab und zu


#5 Allgairrr6

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Geschrieben 18 Juni 2009 - 20:17 Uhr

*offtopic*
tz tz tz... Auf so eine Idee kann nur wieder einer von dene hirnlosen Motorradrocker kommen.
Die, wo alle im Knast saßen, rechtsradikal sind und Drogen nehmen (oder stand das nimmer in dem Artikel? :grins: ).

Durch die Mitte fahren... wenn das der Herr Wolfgang E. Buss wüsste... Eingefügtes Bild

*ontopic*

Dass das gleich als Rechtsüberholen gewertet wird, wusst ich auch nicht.
Dacht, da kommt man mit ner kleinen Verwarnung davon.

Und selbst wenn die Rennleitung nicht in Persona selber in der Schlange steht...
Sie hat viele unbezahlte Helfer.

95% der Autofahrer würden es genauso machen, wenn sie könnten. Schnell mit dem Moped durch...
(das schnell meine ich symbolisch, vorsichtig ist hier die Devise)
Aber einige führen sich noch wirld gestikulierend auf, machen extra die Gasse dicht, wenn sie dich im Spiegel kommen sehen o.ä.
Und wenn dich einer im Nachhinein anzeigt, haste wieder das Geschisse.

Ich bin über jeden Autofahrer froh, der uns da nett durchlässt.
(Wohlgemerkt, gescheit und anmutig zwischen den (fast)stehenden Kfz durch.)
Aber diese Autofahrer haben alle nen Mopedschein. :cool:


#6 Weizenbier

Weizenbier

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Geschrieben 18 Juni 2009 - 21:23 Uhr

habe an ampeln schon immer links überholt und werde es auch weiterhin tun, auch in der gegenwart von cops hab ichs versehentlich schon gemacht und es nichts passiert... und auf die unbezahlten helfer ist gepfiffen, die haben genauso wenig zu melden wie jeder von uns auch... in diesem sinne: nutzt eure vorteile im verkehr ;)


#7 hellraiser

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Geschrieben 18 Juni 2009 - 21:28 Uhr

hi also wenn das als rechts überholen geahndet wird kann das innerorts an ampel nicht zählen weil innerorts darf man rechts überholen daraus schließe ich das man das quasi darf;)


#8 viper87

viper87

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Geschrieben 18 Juni 2009 - 21:34 Uhr

meine herren 100€ und 3 punkte das is natürlich ein wort!
ja is es denn nun erlaubt vor der roten ampel von hinten nach ganz vorne zu fahren.....???? ich wage es zu bezweifeln und im fall des falles ist man bestimmt mindestens mit einer teilschuld dabei!

gruß sven


#9 jetliner

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Geschrieben 18 Juni 2009 - 21:38 Uhr

sofern ich es weiß ,darf man links überholen und am stau vorbei fahren,nur es sei es ist da irgendwo eine durchgezogene linie,wie zb. vor vielen ampeln. da darf halt nimmer überholen :verwirrt: .dann kann es passieren das sie einen raus winken... zumal war es mir in der vergangenheit total sch**ss egal und wird es auch in zukunft sch**ss egal bleiben....
erwischt wurde ich noch nie ,zumal ich schon einigemale die :bullerei: überholt habe und es nie etwas passiert..


#10 Gero

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Geschrieben 18 Juni 2009 - 21:47 Uhr

An der Ampel stell ich mich immer hinten an. Bei
Stau seh ich das nicht ein, wenn zB. 30 Grad oder
mehr sind dehydriert man doch in der Lederkombi
wenn man lange genug im Stau steht. Da fahr ich
dann lieber in der Rettungsgasse langsam durch.


#11 Kenshin2k8

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Geschrieben 18 Juni 2009 - 22:08 Uhr

man darf sogar als Autofahrer rechts überholen wenn links im Stau steht, wieso nicht für Motorradfahrer?


#12 Shady

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Geschrieben 18 Juni 2009 - 22:11 Uhr

den polizisten will ich sehen der bei einem stau einen motorradfahrer anhält weil der sich durch schlängelt anstatt nach vorne zu fahren und dafür zu sorgen das der stau schnellsten vorbei ist (besonders wenn vorne ein unfall war oder ähnliches)


#13 nahpets

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Geschrieben 18 Juni 2009 - 22:15 Uhr

Mir hat ein Polizist auch mal gesagt, dass man mit angemesser Geschwindigkeit und links am Stau vorbeifahren darf, wenn man keinen anderen Behindert... Das gleiche gilt für ne Ampel, man darf halt nicht den entgegenkommenden Verkehr behindern... Mein Fahrlehrer hat mir das damals auch so beigebracht, dass man das als Motorradfahrer darf, wenn es extrem Heiß bzw. extrem kalt ist (und eines von den beiden ist es doch immer :applaus: 9

Ich mach das auch schon immer und hab das auch schon in Gegenwart von der Rennleitung gemacht und wurde noch nie rausgezogem... Wobei die 100€ und 3pkt. schon ne Hausnummer sind :dummheit: ....


#14 Omega

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Geschrieben 18 Juni 2009 - 22:28 Uhr

na nu? also vor nicht allzu langer zeit, sagten sie bei galileo, das man als motorradfahrer LINKS bei ner rotem ampel an den autos vorbei fahren darf. wohl gemerkt nur links, sonst wäre es rechts überholen.....seitdem mach ich des auch ab und zu


Also Rechtüberholen bei Stau ist NICHT verboten, definitiv sonst dürfte ja der rechte Streifen garnichtmehr klarkommen :D


Gibt auch nen § hab ich aber nicht zur Hand, der P@rtisan ist doch n Cop vllt. weiss der mehr ?

Links überholen geht klar aber nur solange man den Sicherheitsabstand einhält und da das nicht geht ist das auch verboten....


Theoretisch ist das Fett verboten da es praktisch 0 Sicherheitsabstand gibt, find ich aber auch nicht schlimm wenn man mit ANGEMESSENER Geschwindigkeit durchfährt.

Ich machs auch immer, hab auch schonmal n Polizisten gefragt ob das klargeht wenn ich da durchfahre weil ich in der Kombi grille und meine sexy gleich mit, er meinte "ist zu gefährlich, stellen sie sich lieber auf den Seitenstreifen" :D






Mein Tipp:



Motorräder erlauben mit angemessener Geschwindigkeit und eingeschalteter Warnblinkanlage durch den Stau zu Fahren :D


#15 aki

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Geschrieben 18 Juni 2009 - 22:31 Uhr

hi also wenn das als rechts überholen geahndet wird kann das innerorts an ampel nicht zählen weil innerorts darf man rechts überholen daraus schließe ich das man das quasi darf;)

das ist richtig sonst müsst ich ja an jeder grünen ampel warten bis der kollege links losfährt wenn di bahn 2spurig ist...
allerdings stelle ich mich in der stadt immer brav hinten an, hab kein bock drauf mich vielleicht noch mit einem anzulegen der mitm falschen fuß aufgestanden is und dann alles drum gibt damit du nicht vorbei kommst.
das hatte ich schon bei ner kolonnenfahrt, meine 8 kollegen waren schon an dem gelben audi vorbei (also auf der bundesstraße ganz normal) aber als ich vorbei wollte zieht der vollidiot auf die linke seite, ich dacht ich seh nicht richtig!!! dann gibt er gas und versucht mich abzuwimmeln, also jedes mal wenn ich überholen will zieht der affe mittig auf die spur und fährt auf der mittellinie, wie gesagt meine 8 kollegen waren schon lange vorbei aber bei mir hatter rot gesehen, manche leute sind einfach unberechenbar ....


meine herren 100€ und 3 punkte das is natürlich ein wort!

joa dann lieber aufm seitenstreifen vorbeifahren, das kost nur halb so viel :D

ich hab bis jetzt noch in keinem autobahnstau gesteckt aber wie schon gesagt wrde, wenn die sonne brennt und genug platz ist würde ich auch da durch rollen, da gehst ja sonst kaputt in der lederkluft"


#16 Memphis

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Geschrieben 18 Juni 2009 - 22:33 Uhr

scheinbar bin ich nicht der Einzige, den der Artikel überrascht.

Ich werde auch trotzdem weiterhin im Stau zwischen den Autos mit angemessener Geschw. vorbeifahren.
Denke auch generell spricht da bei angem. Geschw. nix dagegen, nur manche übertreiben es wahrscheinlich und deshalb wird es halt verboten sein.
An der roten Ampel bin ich meistens bisschen vorsichtiger. Da ist mir die Rechtslage nicht so ganz klar. Mir wurde es nicht als erlaubt erklärt in der Fahrschule.
Aber ich machs manchmal auch. Dumm ist es nur immer, wenn man gerade aufm Weg nach vorne ist und die Ampel dann auf grün schaltet.
Dann kommt es manchmal zu Situationen wo sich Autofahrer bestimmt oft denken: "Die bösen Motorradfahrer schonwieder".
Deshalb bleib ich auch oft brav dahinter.

Gruß, Memphis


#17 Allgairrr6

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Geschrieben 18 Juni 2009 - 22:50 Uhr

[...]und auf die unbezahlten helfer ist gepfiffen, die haben genauso wenig zu melden wie jeder von uns auch... [...]

Ebend, jeder kann andere anzeigen.
Ist zwar ein anderes Thema, aber meine Freundin bekam mal ein Brief ins Haus, weil sie ein paar Wochen zuvor in einem Stau auf die Standspur gegangen ist, um die 1km später kommende Ausfahrt zu nehmen.
Ich bilde mir ein, dass man aus dem Schreiben heraus erkennen konnte, dass das aufgrund einer Anzeige entstanden ist.


hi also wenn das als rechts überholen geahndet wird kann das innerorts an ampel nicht zählen weil innerorts darf man rechts überholen daraus schließe ich das man das quasi darf;)

man darf sogar als Autofahrer rechts überholen wenn links im Stau steht, wieso nicht für Motorradfahrer?


In gewissen Situationen nennt man das Vorbeifahren, aber nicht in den Situationen, wie wir hier meinen.

  • Überholen

    Überholen (§ 5 StVO) ist Änderung der Fortbewegungsrichtung im fließenden Verkehr. Verkehrsbedingt wartende Kraftfahrzeuge zählen hierbei zum fließenden Verkehr (z.B. Kfz wartet vor Fußgängerüberweg). Überholen ist ein tatsächlicher Vorgang auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung, gleichgültig ob es rechts oder links geschieht.
  • Vorbeifahren

    Vorbeifahren (§ 6 StVO) ist Änderung der Fortbewegungsrichtung bedingt durch ein stehendes Hindernis, z.B. ein parkendes Kraftfahrzeug.
Im Klartext: Vorbeigefahren wird nur an "stehenden Hindernissen", z.B. ein liegengebliebenes Kfz, ein parkendes Kfz, herabgefallende Ladung, eine Mülltonne. Verkehrsbedingt wartende Fahrzeuge zählen dabei nicht zu den Hindernissen, z.B. Kfz vor Lichtzeichenanlage, Kfz im Stau, Kfz vor Bahnübergang oder Fußgängerüberweg ... diese Kfz wären zu überholen.

Nach der Rechtsprechung ist das Rechtsüberholen auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen auch dann zulässig, wenn sich nicht auf allen Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben (BGH VRS 35 S. 141, OLG Hamm VRS 47 S. 216, Bayerisches Oberstes Landesgericht VRS 54 S. 212). Die Voraussetzungen sind hierfür folgende:

  • Auf dem linken Fahrstreifen stehender Verkehr oder eine Geschwindigkeit von höchstens 60 km/h,
  • Fahren auf dem rechten Fahrstreifen, bei stehendem Verkehr auf dem linken Fahrstreifen, mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h,
  • Fahren auf dem rechten Fahrstreifen, bei fließendem Verkehr auf dem linken Fahrstreifen, mit nicht höherer Differenzgeschwindigkeit als 20 km/h (bis max. 80 km/h),
  • äußerste Vorsicht bei diesem Überholvorgang.
Quelle: Begr. zur StVO-ÄndVO vom 22.03.1988.


Innerorts gilt: Freie Wahl des Fahrstreifens und es darf rechts schneller als links gefahren werden (§ 7 Abs. 3 StVO).

Rechts überholen ist also innerhalb geschlossener Ortschaften auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen (außer Autobahnen!!) ausdrücklich erlaubt.

Bearbeitet von Allgairrr6, 18 Juni 2009 - 22:54 Uhr.


#18 Omega

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Geschrieben 18 Juni 2009 - 22:52 Uhr

Top algaiirr, besser kann mans nicht beschreiben ;-)


#19 Allgairrr6

Allgairrr6

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Geschrieben 18 Juni 2009 - 22:56 Uhr

Musste nochmal schnell was editieren und dranhängen.
Hoffentlich hat´s keiner gemerkt. :tütü:


#20 nahpets

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Geschrieben 18 Juni 2009 - 23:03 Uhr

Mit dem Fahrleger war auf den Stau bezogen und nicht auf die Rote Ampel... sry, hab ich zu ungenau geschrieben :schüchtern: