Nope...
Wenn du A1 machst, ist da leider nichts für A bzw A Beschränkt übertragbar. Das Einzige was mit dem Erwerb von A1 beginnt ist die Probezeit.
Die haste dann mit 18 rum.
Nachzulesen in der FeV
(2) Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der
Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als
25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Abweichend von Satz 1 können Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, die
Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben. Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h und Zugmaschinen der Klasse
T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h
dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse geführt werden,
die das 18. Lebensjahr vollendet haben; dies gilt nicht bei der Rückfahrt von der
praktischen Befähigungsprüfung, sofern der Inhaber der Fahrerlaubnis dabei von einem
Fahrlehrer begleitet wird, sowie bei Fahrproben nach den §§ 35 und 42 im Rahmen von
Aufbauseminaren und auf Grund von Anordnungen nach § 46.