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Motorrad Bei Verladen Beschädigt
#1
Geschrieben 09 Februar 2010 - 21:25 Uhr
Ich bräuchte mal euren Rat. Ich hatte mein Motorrad zum Händler gebracht wg Inspektion etc. Dort angekommen
hat sich ein Angestellter vom Yamaha Vertragsladen angeboten zu helfen. Wunderbar. Die Maschiene runtergeholt alles
top. Heut die Karre abgeholt. Nun ich so, kannste mir nochmal helfen die Maschiene wieder aufm Anhänger verladen? Er so.
Klar. Cool. Wir zusammen raus, er so, tue mal Schlüssel! Ich: Nee lass ma lieber hochschieben. Er: Nee so geht einfacher.
Ich so: Ok er musset ja wissen. Fehler!!!
Ok er also die Maschine angemacht und langsam hochgefahren. Auf einmal.... KKRRRrrrrrr
Ich so OHH. Hinterrad dreht sich schon frei inne Luft. Liegt die ganze Karre unten auffe Verkleidung auf.
Er dann die Maschine ausgemacht und weitergeschoben mit meiner Hilfe. Die Karre oben ergab sich nen schreckliches
Bild. Die ganze Untere Verkleidung abgerissen und kaputt. Ich so das ist schlecht aber ihr seid ja versichert. Er so: Nee den Schuh zieh ich mir nicht an, tut mir leid aber ja sorry. Wohhaa....
Ich kann ja mal gucken was die im System kostet. Weg warer. Ich in der Zeit die Karre wieder festgezurrt und da warer wieder.
380 € VK sagter. Ich so und? Ja kann ich auch zum EK anbieten ich will ja nix dran verdienen... TOP immer noch 275 €.
Er ließ sich auf keine Disskusionen ein und meinte ich müsste es alleine bezahlen.
Wie sieht sowas rechtlich aus? Ich war ja noch aufm Gelände vom Händler und ich denke mal dadurch das er aufn Lenker lag war die weiter eingefedert als sonst. Ging ja hier zuhause und beim ausladen schließlich auch. Der Chef von dem Laden war grad nicht da, aber er will morgen mal mit dem Sprechen und mir dann bescheid geben.
Was sagt ihr?
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Geschrieben 09 Februar 2010 - 21:25 Uhr
#2
Geschrieben 09 Februar 2010 - 21:33 Uhr
Ich glaube aber, dadurch das du ihn gefragt hast ob er dir helfen kann, hast leider wirklich du den Schuh an. Aber warte mal noch weitere Antworten ab.
Ich drück Dir die Daumen das der Chef dir noch entgegenkommt.
#3
Geschrieben 09 Februar 2010 - 21:33 Uhr
sorry wie tumm ist denn der, noch nie ein Motorrad verladen
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Hölle heismachen er hat sie kaputt gemacht, sind sicher versichert, sprich du mit dem Chef....
#4
Geschrieben 09 Februar 2010 - 21:35 Uhr
Ist der Monteur hochgefahren, sollte es auf seine Kappe gehen. (Hat er Gas, Bremse und Lenker bedient?) Dann hättest du ja keine Möglichkeit gehabt, es zu verhindern.
Anders sieht es aus, wenn er nur hinten mitgeschoben hat. Dann wäre es dein Problem.
#5
Geschrieben 09 Februar 2010 - 21:36 Uhr
Wenn Chef nicht fair reagiert, Anwalt
#6
Geschrieben 09 Februar 2010 - 21:37 Uhr
#7
Geschrieben 09 Februar 2010 - 21:43 Uhr
hast du eine rechtsschutzversicherung? wenn der chef abblockt, weißt du ja wohin dein nächster weg führt
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#8
Geschrieben 09 Februar 2010 - 21:43 Uhr
wenn ich deine karre fahre, und die zerschrote, muss ICH dafür aufkommen, und nicht DU , nur weil sie dir gehört...
#9
Geschrieben 09 Februar 2010 - 21:49 Uhr
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Ne das ist halt die untere linke verkleidung die bis nach oben geht. Da kostet nur das Teil in SMX also lackiert in schwarz 380 €. Das teil ist halt gebrochen, ich denke das die anderer seite, die sind untern drunter zusammen gesteckt auch verkratzt ist aber gut, is eh unterm bock, solange das eine teil neukommt. Wie gesagt grad passiert. Karre is auch noch aufm Hänger inne Garage denk morgen mitm chef sprechen und dann nochmal dahin. Sowas von Ärgerlich !
Bearbeitet von Classicleon, 09 Februar 2010 - 21:56 Uhr.
#10
Geschrieben 09 Februar 2010 - 22:06 Uhr
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ideal wäre es natürlich wenn du einen zeugen hättest, da du nach hause bist und der angestellte alles abstreiten kann.
#11
Geschrieben 09 Februar 2010 - 22:13 Uhr
Halt uns auf dem laufenden.
#12
Geschrieben 09 Februar 2010 - 22:15 Uhr
#13
Geschrieben 09 Februar 2010 - 23:32 Uhr
denke mal das wär die beste option für dich und ihn, er muss den schaden seiner versicherung melden,
ein Gutachten kann er direkt mitschicken und sagen das es seine schuld ist das sie umgefallen ist.
So war das mal bei meinem Handy
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Ansonsten kann ich ebenfalls nur raten ab zum Anwalt.
#14
Geschrieben 10 Februar 2010 - 00:18 Uhr
#15
Gast-SPAX_*
Geschrieben 10 Februar 2010 - 00:23 Uhr
#16
Geschrieben 10 Februar 2010 - 17:22 Uhr
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weist du schon was neues???
#17
Geschrieben 10 Februar 2010 - 17:36 Uhr
aber nunja... shit happens... aber ich denke auch, da dass auf dem Gelände von denen war
und er "gefahren" ist, werden die versichert sein. Ich hoffe du bekommst alles bezahlt!
Aber lass dir ein ordentliches Gutachten machen. Wie zeR6o schon geschrieben hat.
Wenn se eh zahlen, dann alles!
Viel Glück!
#18
Geschrieben 10 Februar 2010 - 18:47 Uhr
also rein zufällig schreibe ich morgen eine Klausur in meiner Vorlesung zum Bürgerlichen Recht und das sind genau die Fälle, mit denen wir uns in unseren Übungen immer beschäftigt haben und ich muss dir leider sagen, dass es wohl rechtlich nicht so eindeutig für dich aussieht, wie man das mit gesundem Menschenverstand verstehen würde.
Du fordest von dem Mitarbeiter (M) Schadensersatz nach § 823 I BGB. Da steht "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Eine Eigentumsverletzung liegt offensichtlich vor, da dein Motorrad beim Verladen umgefallen ist und einen Schaden genommen hat.
Nun muss eine Handlung des M vorliegen, welche ursächlich für die Beschädigung an dem Motorrad war. M hat das Motorrad beim verladen falsch "bedient" und es ist deshalb umgefallen. Eine für die Beschädigung ursächliche Handlung des M liegt also vor.
Für den Schaden muss nun die Rechtswidrigkeit gegeben sein. Da er keinen Rechtfertigungsgrund dafür hatte, das Motorrad zur Seite zu legen, liegt die Rechtswidrigkeit vor.
(Rechtlich) fraglich ist jedoch, ob M schuldhaft gehandelt hat. Wie im § 823 I BGB zu sehen ist, haftet er für zunächst für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Fahrlässig handelt (nach § 276 II BGB), wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Gemäß § 300 I BGB, der zwar eigentlich für Vertragliche Ansprüche gedacht ist, aber auch Anwendung auf deliktrechtliche Ansprüche findet, haftet M lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Leichte Fahrlässigkeit hat er nicht zu vertreten.
Und genau bei dem Punkt wird nämlich das Problem zu sehen sein, da leichte und grobe Fahrlässigkeit reine Auslegungssache eines Gerichts sind. Wenn z.B. der Hersteller des Anhängers empfiehlt, die Motorräder auf den Hänger zu schieben und nicht sie zu fahren, würde höchstwahrscheinlich bereits grobe Fahrlässigkeit vorliegen, da er als Mitarbeiter in einem Motorradladen so etwas zu wissen hat. Wenn soetwas jedoch nicht vorgeschrieben ist, wird es wahrscheinlich schwer sein ihm grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen, vor allem wenn er und die anderen Mitarbeiter aussagen, dass sie die Motorräder immer so verladen.
Das hier ist natürlich keine richtie juristische Beratung, sondern nur eine Auslegung meinerseits(!) und ich will dir hier auch nicht die Hoffnung nehmen, denn wie gesagt, es ist reine Auslegungssache.
Wenn du mit dem Chef gesprochen hast und er sich nicht dazu bereit erklärt ab zum Anwalt und Anzeige gegen den Mitarbeiter bzw. das Geschäft erstatten. Wenn der Chef dann nicht schon durch das Anwaltsschreiben einknickt wird das ganze dann wohl oder übel durch ein Gericht ausgelegt werden müssen.
So rechtliche Geschichten sind leider für den gesunden Menschenverstand nicht wirklich nachzuvollziehen, aber so ist das nunmal in Deutschland. Ich drücke die trotzdem die Daumen, dass der Chef den Schaden direkt bezahlt und wenn er das nicht tut, dass das Gericht zu deinen Gunsten entscheiden wird.
Schöne Grüße
Chris
@Rage In dem Fall liegt das gleiche Problem vor. Ebenfalls nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wenn du dir von deinem Kumpel die Karre leihst und in einer normalen trockenen Kurve wegrutscht und in den Graben fliegst, bleibt dein Kumpel theoretisch auf dem Schaden sitzen. Da kommt es dann darauf an, wie stark die Freundschaft zwischen euch beiden ist. Wenn du eine Sache verleihst, musst du nämlich leider damit rechnen, dass soetwas passieren kann. Ich weiß, doofes Deutschlanddann ist das ne klare sache! er hat dafür aufzukommen, bzw. der händler an sich...allein schon für seine dummheit. gut passieren kann sowas immer, aber dann nicht zu deinem verschulden...
wenn ich deine karre fahre, und die zerschrote, muss ICH dafür aufkommen, und nicht DU , nur weil sie dir gehört...
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Bearbeitet von Chribo, 10 Februar 2010 - 18:57 Uhr.
#19
Geschrieben 10 Februar 2010 - 18:48 Uhr
Also ich kann dir aus meiner Erfahrung folgendes sagen: Ich hab letztes Jahr mein Motorrad vom Adac abschleppen lassen. Der adac depp hat se beim Verladen fallen gelassen! Ich war leider nicht dabei weil ich grad ins Krankenhaus gebracht wurde.
Fazit: Der penner hat einen Schaden in Höhe von 4.800 € (laut kostenvoranschlag vom Yam-Händler) verursacht. Bekommen hab ich aber nur 1320 €! Ich bin seit dem am streiten über meinem Anwalt!
Kannst dir ja mal den Fred durchschauen wenn du lust hast...
#20
Geschrieben 10 Februar 2010 - 19:58 Uhr
Huhu,
also rein zufällig schreibe ich morgen eine Klausur in meiner Vorlesung zum Bürgerlichen Recht und das sind genau die Fälle, mit denen wir uns in unseren Übungen immer beschäftigt haben und ich muss dir leider sagen, dass es wohl rechtlich nicht so eindeutig für dich aussieht, wie man das mit gesundem Menschenverstand verstehen würde.
Du fordest von dem Mitarbeiter (M) Schadensersatz nach § 823 I BGB. Da steht "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Eine Eigentumsverletzung liegt offensichtlich vor, da dein Motorrad beim Verladen umgefallen ist und einen Schaden genommen hat.
Nun muss eine Handlung des M vorliegen, welche ursächlich für die Beschädigung an dem Motorrad war. M hat das Motorrad beim verladen falsch "bedient" und es ist deshalb umgefallen. Eine für die Beschädigung ursächliche Handlung des M liegt also vor.
Für den Schaden muss nun die Rechtswidrigkeit gegeben sein. Da er keinen Rechtfertigungsgrund dafür hatte, das Motorrad zur Seite zu legen, liegt die Rechtswidrigkeit vor.
(Rechtlich) fraglich ist jedoch, ob M schuldhaft gehandelt hat. Wie im § 823 I BGB zu sehen ist, haftet er für zunächst für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Fahrlässig handelt (nach § 276 II BGB), wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Gemäß § 300 I BGB, der zwar eigentlich für Vertragliche Ansprüche gedacht ist, aber auch Anwendung auf deliktrechtliche Ansprüche findet, haftet M lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Leichte Fahrlässigkeit hat er nicht zu vertreten.
Hast du dir § 300 Abs. 1 BGB mal durchgelesen? Da ist so eine große Überschrift darüber: Wirkungen des Gläubigerverzugs.
Befindet sich der Mitarbeiter im Gläubigerverzug? Eher weniger:
Quelle: http://ruessmann.jur...bigerverzug.htmEin Gläubigerverzug oder Annahmeverzug liegt vor, wenn die Erfüllung des Schuldverhältnisses dadurch verzögert wird, dass der Gläubiger die seinerseits erforderliche Mitwirkung unterlässt. Die Nichtannahme der Leistung führt dazu, dass keine Erfüllungswirkung eintreten kann. Es kommt auch nicht aus anderen Gründen zu einer Schuldbefreiung des Schuldners. Dennoch sollen die Voraussetzungen und Folgen des Gläubigerverzugs an dieser Stelle behandelt werden.
Somit muss er auch für eine leichte Fahrlässigkeit haften.
Das gleich gilt auch wenn man das Motorrad an einen Freund verleiht. Wenn er es kaputt macht muss er auch dafür zahlen, vorrausgesetzt der Halter hat nicht selber Fahrlässigkeit zu vertreten, z.B. wenn er wusste dass sein Freund mit dem Motorrad nicht umgehen kann.