Zum Inhalt wechseln


Foto

Motorrad Bei Verladen Beschädigt


  • Bitte melde dich an um zu Antworten
35 Antworten in diesem Thema

#1 Langer

Langer

    Alleinfahrer

  • Members
  • PIPPIPPIPPIP
  • 170 Beiträge
  • Gender:Male
  • Location:Emmerich
  • Interests:Auto, Motorrad, Snowboarding
  • Bike:r6 2005
  • PLZ:46446

Geschrieben 09 Februar 2010 - 21:25 Uhr

Servus Leute,

Ich bräuchte mal euren Rat. Ich hatte mein Motorrad zum Händler gebracht wg Inspektion etc. Dort angekommen
hat sich ein Angestellter vom Yamaha Vertragsladen angeboten zu helfen. Wunderbar. Die Maschiene runtergeholt alles
top. Heut die Karre abgeholt. Nun ich so, kannste mir nochmal helfen die Maschiene wieder aufm Anhänger verladen? Er so.
Klar. Cool. Wir zusammen raus, er so, tue mal Schlüssel! Ich: Nee lass ma lieber hochschieben. Er: Nee so geht einfacher.
Ich so: Ok er musset ja wissen. Fehler!!!
Ok er also die Maschine angemacht und langsam hochgefahren. Auf einmal.... KKRRRrrrrrr
Ich so OHH. Hinterrad dreht sich schon frei inne Luft. Liegt die ganze Karre unten auffe Verkleidung auf.
Er dann die Maschine ausgemacht und weitergeschoben mit meiner Hilfe. Die Karre oben ergab sich nen schreckliches
Bild. Die ganze Untere Verkleidung abgerissen und kaputt. Ich so das ist schlecht aber ihr seid ja versichert. Er so: Nee den Schuh zieh ich mir nicht an, tut mir leid aber ja sorry. Wohhaa....
Ich kann ja mal gucken was die im System kostet. Weg warer. Ich in der Zeit die Karre wieder festgezurrt und da warer wieder.
380 € VK sagter. Ich so und? Ja kann ich auch zum EK anbieten ich will ja nix dran verdienen... TOP immer noch 275 €.
Er ließ sich auf keine Disskusionen ein und meinte ich müsste es alleine bezahlen.

Wie sieht sowas rechtlich aus? Ich war ja noch aufm Gelände vom Händler und ich denke mal dadurch das er aufn Lenker lag war die weiter eingefedert als sonst. Ging ja hier zuhause und beim ausladen schließlich auch. Der Chef von dem Laden war grad nicht da, aber er will morgen mal mit dem Sprechen und mir dann bescheid geben.

Was sagt ihr?


Anzeige

Geschrieben 09 Februar 2010 - 21:25 Uhr

Hallo Langer,

schau mal hier: Motorrad Bei Verladen Beschädigt. Dort wird jeder fündig!





#2 Split

Split

    Pistensau

  • Members
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 296 Beiträge
  • Bike:R6 2008
  • PLZ:12000

Geschrieben 09 Februar 2010 - 21:33 Uhr

hmmm, ist ne heikle Sache.
Ich glaube aber, dadurch das du ihn gefragt hast ob er dir helfen kann, hast leider wirklich du den Schuh an. Aber warte mal noch weitere Antworten ab.

Ich drück Dir die Daumen das der Chef dir noch entgegenkommt.


#3 Schwantz

Schwantz

    Stützradfahrer

  • Members
  • PIPPIPPIP
  • 99 Beiträge
  • Gender:Male
  • Location:Südtirol
  • Bike:R6 2007/08 Blau
  • PLZ:00000

Geschrieben 09 Februar 2010 - 21:33 Uhr

Hallo

sorry wie tumm ist denn der, noch nie ein Motorrad verladen :dummheit:
Hölle heismachen er hat sie kaputt gemacht, sind sicher versichert, sprich du mit dem Chef....


#4 US1111

US1111

    ..........Navigator........... KYFF 2009 - 2018

  • Members
  • PIPPIPPIPPIPPIPPIPPIPPIP
  • 6.192 Beiträge
  • Gender:Male
  • Location:Dormagen
  • Bike:RJ09 2004
  • PLZ:41542

Geschrieben 09 Februar 2010 - 21:35 Uhr

Die Frage ist: Wer hat den Schaden verursacht?

Ist der Monteur hochgefahren, sollte es auf seine Kappe gehen. (Hat er Gas, Bremse und Lenker bedient?) Dann hättest du ja keine Möglichkeit gehabt, es zu verhindern.
Anders sieht es aus, wenn er nur hinten mitgeschoben hat. Dann wäre es dein Problem.


#5 Yamitom

Yamitom

    Prototyp

  • Members
  • PIPPIPPIPPIPPIPPIPPIPPIP
  • 6.256 Beiträge
  • Gender:Male
  • Location:Bielefeld
  • Interests:mein Möpi, Rennrad und andern auf den Geist gehen
  • Bike:Black Betty, Farbe egal, hauptsache schwarz
  • PLZ:00000

Geschrieben 09 Februar 2010 - 21:36 Uhr

Geh und schilder es dem Chef, für sowas sind die Versichert. Den Schuh wird er sich wohl mit anziehen müssen
Wenn Chef nicht fair reagiert, Anwalt


#6 Langer

Langer

    Alleinfahrer

  • Members
  • PIPPIPPIPPIP
  • 170 Beiträge
  • Gender:Male
  • Location:Emmerich
  • Interests:Auto, Motorrad, Snowboarding
  • Bike:r6 2005
  • PLZ:46446

Geschrieben 09 Februar 2010 - 21:37 Uhr

Nene ich stand hinten und hab nur gehalten. Er war am Lenker.... !


#7 zeR6o

zeR6o

    Niemalsbremser

  • Members
  • PIPPIPPIPPIPPIPPIPPIPPIP
  • 1.077 Beiträge
  • Gender:Male
  • Location:nähe Wien
  • Bike:.:R6
  • PLZ:00000

Geschrieben 09 Februar 2010 - 21:43 Uhr

erstens vergiss mal den angestellten. der will wahrscheinlich dass der chef nix mitbekommt was er gemacht hat. also sprich mal mit dem chef persönlich. die sind versichert...

hast du eine rechtsschutzversicherung? wenn der chef abblockt, weißt du ja wohin dein nächster weg führt ;) 380€ hören sich für mich als schaden etwas gering an...


#8 Costi

Costi

    R6-The Number of the Beast

  • Forensponsor
  • PIPPIPPIPPIPPIPPIPPIPPIP
  • 980 Beiträge
  • Gender:Male
  • Location:Berlin
  • Interests:"genussvolles motorradfahren soewie auch das knieschleifen ist mit einer motorleistung von 34ps bewiesenermaßen nicht möglich!"
  • Bike:RJ11 2007
  • PLZ:00000

Geschrieben 09 Februar 2010 - 21:43 Uhr

dann ist das ne klare sache! er hat dafür aufzukommen, bzw. der händler an sich...allein schon für seine dummheit. gut passieren kann sowas immer, aber dann nicht zu deinem verschulden...

wenn ich deine karre fahre, und die zerschrote, muss ICH dafür aufkommen, und nicht DU , nur weil sie dir gehört...


#9 Langer

Langer

    Alleinfahrer

  • Members
  • PIPPIPPIPPIP
  • 170 Beiträge
  • Gender:Male
  • Location:Emmerich
  • Interests:Auto, Motorrad, Snowboarding
  • Bike:r6 2005
  • PLZ:46446

Geschrieben 09 Februar 2010 - 21:49 Uhr

Gering? :-D
Ne das ist halt die untere linke verkleidung die bis nach oben geht. Da kostet nur das Teil in SMX also lackiert in schwarz 380 €. Das teil ist halt gebrochen, ich denke das die anderer seite, die sind untern drunter zusammen gesteckt auch verkratzt ist aber gut, is eh unterm bock, solange das eine teil neukommt. Wie gesagt grad passiert. Karre is auch noch aufm Hänger inne Garage denk morgen mitm chef sprechen und dann nochmal dahin. Sowas von Ärgerlich !

Bearbeitet von Classicleon, 09 Februar 2010 - 21:56 Uhr.


#10 zeR6o

zeR6o

    Niemalsbremser

  • Members
  • PIPPIPPIPPIPPIPPIPPIPPIP
  • 1.077 Beiträge
  • Gender:Male
  • Location:nähe Wien
  • Bike:.:R6
  • PLZ:00000

Geschrieben 09 Februar 2010 - 22:06 Uhr

wenn sie schon zahlen, können sie auch alles zahlen was kaputt, gebrochen, zerkratzt und sonst was ist ;) vielleicht ist auch noch eine halterung oder so verbogen...

ideal wäre es natürlich wenn du einen zeugen hättest, da du nach hause bist und der angestellte alles abstreiten kann.


#11 Boul

Boul

    Pistensau

  • Forensponsor
  • PIPPIPPIPPIPPIP
  • 261 Beiträge
  • Gender:Male
  • Interests:Autos, Motorräder
  • Bike:R6 RJ091
  • PLZ:00000

Geschrieben 09 Februar 2010 - 22:13 Uhr

Richtig blöd gelaufen. Ich bin ja mal gespannt, was da rauskommt.
Halt uns auf dem laufenden.


#12 Langer

Langer

    Alleinfahrer

  • Members
  • PIPPIPPIPPIP
  • 170 Beiträge
  • Gender:Male
  • Location:Emmerich
  • Interests:Auto, Motorrad, Snowboarding
  • Bike:r6 2005
  • PLZ:46446

Geschrieben 09 Februar 2010 - 22:15 Uhr

jagut das hab ich leider nicht, hab direkt zuhause fotos gemacht und mit kollegen nochmal geschaut. Na abstreiten kanners nicht, denn die anderen Angestellten habens ja mitbekomen.... Sowas denk, HOFF ich mal nicht... dann kanner zumachen....


#13 freestyleflo

freestyleflo

    Niemalsbremser

  • Bounce
  • PIPPIPPIPPIPPIPPIPPIPPIP
  • 1.174 Beiträge
  • Gender:Male
  • Location:Mülheim
  • Interests:möps
  • Bike:ZX10R,
  • PLZ:00454

Geschrieben 09 Februar 2010 - 23:32 Uhr

würde versuchen das über die Hausratversicherung laufen zulassen,
denke mal das wär die beste option für dich und ihn, er muss den schaden seiner versicherung melden,
ein Gutachten kann er direkt mitschicken und sagen das es seine schuld ist das sie umgefallen ist.

So war das mal bei meinem Handy :)
Ansonsten kann ich ebenfalls nur raten ab zum Anwalt.


#14 DonRana

DonRana

    Stützradfahrer

  • Bounce
  • PIPPIPPIP
  • 95 Beiträge
  • Gender:Male
  • Location:München
  • Interests:seit neuestem Motorräder :-)
  • Bike:R6 2001
  • PLZ:81829

Geschrieben 10 Februar 2010 - 00:18 Uhr

Vom Umfallen kann der Schaden unten nicht passieren, bekommt noch einen auf dem Sack wegen Versicherungsbetrug. Ich würd auch das Gespräch mit dem Chef suchen, spricht sich ja schnell rum wenn er nicht kooperativ wäre, wird schon klappen. Sind ja wennst es so sieht "Peanuts". Stell Dir vor die wäre tatsächlich umgefallen, da gehts um andere Summen


#15 Gast-SPAX_*

Gast-SPAX_*
  • Guests

Geschrieben 10 Februar 2010 - 00:23 Uhr

Die anderen Angestellten werden sicher nicht ihrem Chef an die Karre fahren. Bin gespannt wie das hier weitergeht, einen Rat hab ich leider keinen. Meiner Meinung nach steht Aussage gegen Aussage wenns blöd läuft.


#16 meerbuscher

meerbuscher

    Niemalsbremser

  • Members
  • PIPPIPPIPPIPPIPPIPPIPPIP
  • 971 Beiträge
  • Gender:Male
  • Location:meerbusch
  • Bike:R6 2006
  • PLZ:40670

Geschrieben 10 Februar 2010 - 17:22 Uhr

:dummheit: ganz fiese sache....

weist du schon was neues???


#17 iGrobi

iGrobi

    Alleinfahrer

  • Members
  • PIPPIPPIPPIP
  • 187 Beiträge
  • Gender:Male
  • Location:Ffm
  • Bike:YZF R6 2005 (RJ09)
  • PLZ:60000

Geschrieben 10 Februar 2010 - 17:36 Uhr

Son scheiss... solchen zusätzlichen Stress braucht echt kein Mensch...
aber nunja... shit happens... aber ich denke auch, da dass auf dem Gelände von denen war
und er "gefahren" ist, werden die versichert sein. Ich hoffe du bekommst alles bezahlt!

Aber lass dir ein ordentliches Gutachten machen. Wie zeR6o schon geschrieben hat.
Wenn se eh zahlen, dann alles!

Viel Glück!


#18 Chribo

Chribo

    Lehrling

  • Members
  • PIPPIP
  • 29 Beiträge
  • Gender:Male
  • Location:Friedrichsfehn
  • Bike:YZF-R6 2006
  • PLZ:26188

Geschrieben 10 Februar 2010 - 18:47 Uhr

Huhu,

also rein zufällig schreibe ich morgen eine Klausur in meiner Vorlesung zum Bürgerlichen Recht und das sind genau die Fälle, mit denen wir uns in unseren Übungen immer beschäftigt haben und ich muss dir leider sagen, dass es wohl rechtlich nicht so eindeutig für dich aussieht, wie man das mit gesundem Menschenverstand verstehen würde.

Du fordest von dem Mitarbeiter (M) Schadensersatz nach § 823 I BGB. Da steht "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Eine Eigentumsverletzung liegt offensichtlich vor, da dein Motorrad beim Verladen umgefallen ist und einen Schaden genommen hat.

Nun muss eine Handlung des M vorliegen, welche ursächlich für die Beschädigung an dem Motorrad war. M hat das Motorrad beim verladen falsch "bedient" und es ist deshalb umgefallen. Eine für die Beschädigung ursächliche Handlung des M liegt also vor.

Für den Schaden muss nun die Rechtswidrigkeit gegeben sein. Da er keinen Rechtfertigungsgrund dafür hatte, das Motorrad zur Seite zu legen, liegt die Rechtswidrigkeit vor.

(Rechtlich) fraglich ist jedoch, ob M schuldhaft gehandelt hat. Wie im § 823 I BGB zu sehen ist, haftet er für zunächst für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Fahrlässig handelt (nach § 276 II BGB), wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Gemäß § 300 I BGB, der zwar eigentlich für Vertragliche Ansprüche gedacht ist, aber auch Anwendung auf deliktrechtliche Ansprüche findet, haftet M lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Leichte Fahrlässigkeit hat er nicht zu vertreten.

Und genau bei dem Punkt wird nämlich das Problem zu sehen sein, da leichte und grobe Fahrlässigkeit reine Auslegungssache eines Gerichts sind. Wenn z.B. der Hersteller des Anhängers empfiehlt, die Motorräder auf den Hänger zu schieben und nicht sie zu fahren, würde höchstwahrscheinlich bereits grobe Fahrlässigkeit vorliegen, da er als Mitarbeiter in einem Motorradladen so etwas zu wissen hat. Wenn soetwas jedoch nicht vorgeschrieben ist, wird es wahrscheinlich schwer sein ihm grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen, vor allem wenn er und die anderen Mitarbeiter aussagen, dass sie die Motorräder immer so verladen.

Das hier ist natürlich keine richtie juristische Beratung, sondern nur eine Auslegung meinerseits(!) und ich will dir hier auch nicht die Hoffnung nehmen, denn wie gesagt, es ist reine Auslegungssache.

Wenn du mit dem Chef gesprochen hast und er sich nicht dazu bereit erklärt ab zum Anwalt und Anzeige gegen den Mitarbeiter bzw. das Geschäft erstatten. Wenn der Chef dann nicht schon durch das Anwaltsschreiben einknickt wird das ganze dann wohl oder übel durch ein Gericht ausgelegt werden müssen.

So rechtliche Geschichten sind leider für den gesunden Menschenverstand nicht wirklich nachzuvollziehen, aber so ist das nunmal in Deutschland. Ich drücke die trotzdem die Daumen, dass der Chef den Schaden direkt bezahlt und wenn er das nicht tut, dass das Gericht zu deinen Gunsten entscheiden wird.

Schöne Grüße
Chris

dann ist das ne klare sache! er hat dafür aufzukommen, bzw. der händler an sich...allein schon für seine dummheit. gut passieren kann sowas immer, aber dann nicht zu deinem verschulden...

wenn ich deine karre fahre, und die zerschrote, muss ICH dafür aufkommen, und nicht DU , nur weil sie dir gehört...

@Rage In dem Fall liegt das gleiche Problem vor. Ebenfalls nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wenn du dir von deinem Kumpel die Karre leihst und in einer normalen trockenen Kurve wegrutscht und in den Graben fliegst, bleibt dein Kumpel theoretisch auf dem Schaden sitzen. Da kommt es dann darauf an, wie stark die Freundschaft zwischen euch beiden ist. Wenn du eine Sache verleihst, musst du nämlich leider damit rechnen, dass soetwas passieren kann. Ich weiß, doofes Deutschland :(

Bearbeitet von Chribo, 10 Februar 2010 - 18:57 Uhr.


#19 46TheDoctor46

46TheDoctor46

    Alleinfahrer

  • Members
  • PIPPIPPIPPIP
  • 198 Beiträge
  • Gender:Male
  • Location:88250 Weingarten
  • Bike:R6 2006
  • PLZ:88250

Geschrieben 10 Februar 2010 - 18:48 Uhr

Hey!

Also ich kann dir aus meiner Erfahrung folgendes sagen: Ich hab letztes Jahr mein Motorrad vom Adac abschleppen lassen. Der adac depp hat se beim Verladen fallen gelassen! Ich war leider nicht dabei weil ich grad ins Krankenhaus gebracht wurde.

Fazit: Der penner hat einen Schaden in Höhe von 4.800 € (laut kostenvoranschlag vom Yam-Händler) verursacht. Bekommen hab ich aber nur 1320 €! Ich bin seit dem am streiten über meinem Anwalt!

Kannst dir ja mal den Fred durchschauen wenn du lust hast...


#20 marc1706

marc1706

    Alleskönner

  • Members
  • PIPPIPPIPPIPPIPPIP
  • 437 Beiträge
  • Gender:Male
  • Location:Gauting / Clausthal-Zellerfeld
  • Bike:R6 1999
  • PLZ:82131

Geschrieben 10 Februar 2010 - 19:58 Uhr

Huhu,

also rein zufällig schreibe ich morgen eine Klausur in meiner Vorlesung zum Bürgerlichen Recht und das sind genau die Fälle, mit denen wir uns in unseren Übungen immer beschäftigt haben und ich muss dir leider sagen, dass es wohl rechtlich nicht so eindeutig für dich aussieht, wie man das mit gesundem Menschenverstand verstehen würde.

Du fordest von dem Mitarbeiter (M) Schadensersatz nach § 823 I BGB. Da steht "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Eine Eigentumsverletzung liegt offensichtlich vor, da dein Motorrad beim Verladen umgefallen ist und einen Schaden genommen hat.

Nun muss eine Handlung des M vorliegen, welche ursächlich für die Beschädigung an dem Motorrad war. M hat das Motorrad beim verladen falsch "bedient" und es ist deshalb umgefallen. Eine für die Beschädigung ursächliche Handlung des M liegt also vor.

Für den Schaden muss nun die Rechtswidrigkeit gegeben sein. Da er keinen Rechtfertigungsgrund dafür hatte, das Motorrad zur Seite zu legen, liegt die Rechtswidrigkeit vor.

(Rechtlich) fraglich ist jedoch, ob M schuldhaft gehandelt hat. Wie im § 823 I BGB zu sehen ist, haftet er für zunächst für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Fahrlässig handelt (nach § 276 II BGB), wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Gemäß § 300 I BGB, der zwar eigentlich für Vertragliche Ansprüche gedacht ist, aber auch Anwendung auf deliktrechtliche Ansprüche findet, haftet M lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Leichte Fahrlässigkeit hat er nicht zu vertreten.


Hast du dir § 300 Abs. 1 BGB mal durchgelesen? Da ist so eine große Überschrift darüber: Wirkungen des Gläubigerverzugs.
Befindet sich der Mitarbeiter im Gläubigerverzug? Eher weniger:

Ein Gläubigerverzug oder Annahmeverzug liegt vor, wenn die Erfüllung des Schuldverhältnisses dadurch verzögert wird, dass der Gläubiger die seinerseits erforderliche Mitwirkung unterlässt. Die Nichtannahme der Leistung führt dazu, dass keine Erfüllungswirkung eintreten kann. Es kommt auch nicht aus anderen Gründen zu einer Schuldbefreiung des Schuldners. Dennoch sollen die Voraussetzungen und Folgen des Gläubigerverzugs an dieser Stelle behandelt werden.

Quelle: http://ruessmann.jur...bigerverzug.htm

Somit muss er auch für eine leichte Fahrlässigkeit haften.

Das gleich gilt auch wenn man das Motorrad an einen Freund verleiht. Wenn er es kaputt macht muss er auch dafür zahlen, vorrausgesetzt der Halter hat nicht selber Fahrlässigkeit zu vertreten, z.B. wenn er wusste dass sein Freund mit dem Motorrad nicht umgehen kann.