Also ein bekannter wo Polizist ist, hat mir vor 2jahren mal gesagt
Wenn Der Auspuff eine E-Nummer, und eine ABE für das Modell hat,
Der DB Killer drin ist, und keine äußerlichen Veränderungen Sichtbar sind (z.b gewaltsames öffnen des Esd's).
Können sie dir nicht so viel.
Wenn er trotzdem zu laut ist, gilt der Auspuff als "kaputt" also z.b. wolle verbrannt, dann bekommt mein eine Mängelkarte,
muss den Auspuff "Reparieren" lassen und vorfahren.
Dies Gilt aber nicht wenn der Auspuff nicht zugelassen ist (Kein killer, Racing Topf, keine abe...)
Ob das noch so ist, kann ich dir natürlich nicht sagen, des wird ja dauernt geändert.
Genauso sieht es aus! Und Mädels das hat nichts mit Unwissenheit zu tun.
Jede Veränderung am original Zustand lässt die ABE erlischen.
Hat man einen Auspuff mit E-Nr. und ABE für sein Moped verbaut, dann kann die Polizei zu derzeitigen Zeit noch nicht viel gegen Dich unternehmen.
Das Schlimmste wäre dann wirklich das den Pott reparieren lassen bzw. erneuern muss. Und seien wir mal ehrlich, wie viele Polizisten gehen so weit? Nicht viele!