Versteckter Mängel Entdeckt , Rückgaberecht?
#1
Geschrieben 11 April 2011 - 21:24 Uhr
habe mir gestern eine R6 von Privat mit Getriebeschaden geholt. Das ist auch im Kaufvertrag so festgehalten.
Nun habe ich festgestellt, dass im Tank ein Loch ist und das am Heckrahmen "rumgeschnitten" wurde.
Habe ich noch das Recht , dass Motorrad zurück zu geben und den Kaufpreis wieder zu bekommen?
Bitte um schnelle Antwort, da dringend.
Vielen Dank
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Geschrieben 11 April 2011 - 21:24 Uhr
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#2
Geschrieben 11 April 2011 - 21:37 Uhr
aber zuerst würde ich den verkäufer mit dem mangel konfrontieren und schauen ob du den verkauf wieder rückgängig machen kannst
#3
Geschrieben 11 April 2011 - 21:39 Uhr
#4
Geschrieben 11 April 2011 - 21:47 Uhr
aber am besten du sprichst mit nen anwalt
Bearbeitet von R6CarteLLo, 11 April 2011 - 21:48 Uhr.
#5
Geschrieben 11 April 2011 - 21:47 Uhr
Leider bin ich nicht Rechtschutzversichert, da ich noch Azubi bin und mir das nicht leisten kann, vll greift ja noch die von meinem Eltern .
Morgen wird direkt mit dem Verkäufer gesprochen.
Vielen Dank für eure schnelle Hilfe
#6
Geschrieben 11 April 2011 - 21:53 Uhr
und meines wissens ist das mit den 14tagen rückgaberecht nur bei haustürgeschäften und wenn man was im internet bestellt.
Ich würde erst freundlich mit ihm reden wenn es nichts bringt sagen, dass du zur not die sache über den anwalt klärst (musst ja nicht sagen, dass du dir nichtmal sicher bist dass deine chancen gut stehen).
ich wünsch dir viel glück dabei und hoffe, dass ich dir helfen konnte
#7
Geschrieben 11 April 2011 - 21:55 Uhr
wenn im kaufvertrag steht wie besichtigt und probegefahren und aufgrund des getriebeschadens wird es sowieso nicht als schadenfrei verkauft worden sein. würde mich wundern, wenn er die maschine dann noch wirklich zurücknehmen muss.
aber am besten du sprichst mit nen anwalt
der eine "mangel" wurde sowie ich des jetzt verstanden hab im vertrag festgehalten, dass heisst aber noch lange nicht das wenn ein weiterer mangel auftritt der einfach so akzeptiert bzw hingenommen werden muss.
#8
Geschrieben 11 April 2011 - 22:00 Uhr
viel glück
#9
Geschrieben 11 April 2011 - 22:02 Uhr
:
Hiermit verkaufe ich xxxxxxxxx die Yamaha R6 ( Fahrgestellnr ) ( mit Getriebeschaden) (2. Gang klemmt) an xxxx für xxxx Euro
Das wäre es auch gewesen wir haben noch unsere Adressen mit aufgeführt und fertig. Nix von wegen gekauft wie Gesehen oder unter auschluss jeglicher Garantie.
Ich würde auch echt nichts dagegen sagen, aber so ein Tank ist ja auch nicht gerade günstig und Jemanden finden der einen undichten Tank repariert und garantiert, dass er wieder dicht ist, wird bestimmt nicht einfach.
Trotzdem danke, einfach mal mit dem Verkäufer reden, vielleicht gibt er mir ja auch einen Teil des Kaufpreises wieder um den Tank zu ersetzen.
Greets
#10
Geschrieben 11 April 2011 - 22:06 Uhr
#11
Geschrieben 11 April 2011 - 23:10 Uhr
Ruf ihn an. Wenn er von dem Schaden was wusste dann muss er es zurück nehmen. Wenn er keine Ahnung hatte dann hast du pech gehabt.
Wenn du es zurück geben willst dann musst du beweisen können das er vom schaden etwas wusste. Wenn du ihn also anrufst stell deine Fragen so das er nicht ausweichen kann oder auf dumm spielt.
Cheers
Cymode
#12
Geschrieben 12 April 2011 - 07:26 Uhr
im gesichtsausdruck kannste öfter erkennen, ob er dir was vorspielt oder die wahrheit sagen.
ansonsten kannste es echt nur über konkrete fragen per telefon klären.
wünsch dir viel erfolg!
#13
Geschrieben 12 April 2011 - 07:40 Uhr
Ansonsten sieht es wohl nicht so gut aus.
Hoffe ihr könnt euch einigen.
#14
Geschrieben 12 April 2011 - 08:54 Uhr
dein kv klingt doch ziemlich unprofessionel, vl hast ja nochmal glück. aber wenn du vom getriebeschaden wusstest und die maschine trotzdem gekauft hast, hast du sie bestimmt zu nem sehr guten preis gekriegt, wär ne überlegung wert dann einfach auf ebay oder hier nen gebrauchten tank zu kaufen
#15
Geschrieben 12 April 2011 - 09:12 Uhr
Mal davon abgesehn dass er dann gleich ein intaktes Bike hätte kaufen können.
#16
Geschrieben 12 April 2011 - 10:04 Uhr
#17
Geschrieben 12 April 2011 - 17:57 Uhr
Rechtlich gesehen gabs das nie. War halt immer so ne Floskel, wo sich jeder drauf eingelassen hat, aber eine rechtliche Handhabe hat man als Verkäufer nicht."gekauft wie gesehen " das gibt es nicht mehr..
Außerdem wurde ja schon oben gesagt, das man wenn ein Schaden vermerkt wurde, nicht gleich 4 in Kauf nehmen muss.
Also ab zum Anwalt..ein "nettes" Briefchen kostet in der Regel auch nur <50Euro und bewirkt oft schon Wunder
#18
Geschrieben 12 April 2011 - 18:56 Uhr
#19
Geschrieben 12 April 2011 - 19:12 Uhr
#20
Geschrieben 12 April 2011 - 19:23 Uhr
Mal das Ergebnis,
er sagt, dass er 200 Euro vom Preis runter gehen würde oder das Bike zurücknimmt.
Nun ist es allerdings eine Überlegung wert, da ich das Motorrad echt günstig bekommen habe.
Also ich überlege noch.
Wie gesagt , vielen Dank an euch alle !