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70er Querschnitt Mit Tüv Segen


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14 Antworten in diesem Thema

#1 nouseforaname

nouseforaname

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Geschrieben 28 März 2007 - 14:37 Uhr

hab grad mal reifenfreigaben von michelin durchforstet weil ich da nen tipp gekriegt habe.. und dachte das könnte interessieren:

rj03:
120/70 ZR 17 (58W) Pilot Power 180/55 ZR 17 (73W) Pilot Power 2,5 2,9 6
120/70 ZR 17 (58W) Power Race med. 180/55 ZR 17 (73W) Power Race med. 2,5 2,9 6
120/70 ZR 17 (58W) Power Race soft 180/55 ZR 17 (73W) Power Race soft 2,5 2,9 6
120/70 ZR 17 (58W) Power Race soft 180/55 ZR 17 (73W) Power Race med. 2,5 2,9 6

rj05:

120/70 ZR 17 (58W) Pilot Power 180/55 ZR 17 (73W) Pilot Power 2,5 2,9 6
120/70 ZR 17 (58W) Power Race med. 180/55 ZR 17 (73W) Power Race med. 2,5 2,9 6 762
120/70 ZR 17 (58W) Power Race soft 180/55 ZR 17 (73W) Power Race med. 2,5 2,9 6 762
120/70 ZR 17 (58W) Power Race soft 180/55 ZR 17 (73W) Power Race soft 2,5 2,9 6 762

usw..


zu finden bei:

http://www.michelin....eSite=ALLEMAGNE


Anzeige

Geschrieben 28 März 2007 - 14:37 Uhr

Hallo nouseforaname,

schau mal hier: 70er Querschnitt Mit Tüv Segen. Dort wird jeder fündig!





#2 Chefinspekteur

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Geschrieben 28 März 2007 - 15:12 Uhr

:verwirrt: hääää .... und???


versteh den fred jetzt nicht .... ist doch alles bekannt .... oder raff ich gerade was nicht ...


70er querschnitt --> teilegutachten --> abnahme beim tüv-männchen

Bearbeitet von Chefinspekteur, 28 März 2007 - 15:14 Uhr.


#3 Andy83

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Geschrieben 28 März 2007 - 16:24 Uhr

Schade plant Metzler den M3 immer noch ned als 70er querschnitt. Hab da vor paar Tagen mal angefragt...


#4 nouseforaname

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Geschrieben 28 März 2007 - 18:41 Uhr

wollts den leuten nur einfach machen...

hab ausserdem nich mitgekriegt das sich das geklärt hatte.. konnte mich nur mal an rege diskussionen erinnern wie man denn nu nen 70er vorne eingetragen kriegt.. nich mehr gelesen das es nun allseits bekannt sein soll..


#5 87atze

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Geschrieben 28 März 2007 - 18:42 Uhr

was kostet denn teilegutachten und abnahme??

denke man kann sich von verschiedenen anbietern so ein schein holen, sodass man kein teilegutachten mehr benötigt??


#6 dan2511

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Geschrieben 28 März 2007 - 19:33 Uhr

was kostet denn teilegutachten und abnahme??

denke man kann sich von verschiedenen anbietern so ein schein holen, sodass man kein teilegutachten mehr benötigt??


???? wie ist das denn jetzt gemeint ????

Teilegutachten sollten beim Produkt, wenn notwendig, dabei sein für LAU !!!
Abnahme mit Gutachten 50 Euro + Eintragung in die Papiere
Ohne Gutachten nach §19.2 ... zwischen 50 und 1500 Euro , je nach Aufwand + Eintragung in die Papiere

und BITTE ,... wühlt euch zu diesem Thema durch die Suche


#7 MaR6v

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Geschrieben 28 März 2007 - 19:54 Uhr

Eine Anregung an dieser Stelle an unsere MODs:

Es gibt ja bereits diese Auflistung der ganzen Auspuffanlagen mit Bild und so weiter wo eigentlich alles notwendige zu beschrieben ist. Wie wäre es denn jetzt mit eine ähnlichen übersicht für Reifen mit ein paar Meinungen zu den Einzelnen und erklärung ob Gutachten notwendig und ebend all die Dinge die hier immer wieder gefragt werden


#8 dan2511

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Geschrieben 28 März 2007 - 20:12 Uhr

nix da...

selber suchen macht schlau.


#9 MaR6v

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Geschrieben 28 März 2007 - 20:14 Uhr

Ruhe da im Karton.... :hihi:


#10 dan2511

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Geschrieben 28 März 2007 - 21:54 Uhr

dann erstelle du doch eine Übersicht , damit du mal weißt was das für eine Sch****arbeit ist.

*g

Dabei ist die Lösung sooooooooooooooooo einfach


#11 acecat

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Geschrieben 28 März 2007 - 22:37 Uhr

Riiiiichtiiiisch.Das Teilegutachten kann man z.B. für Metzeler auf deren Homepage runterladen.Fürn Appel und doofe Nüsse.


#12 MaR6v

MaR6v

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Geschrieben 28 März 2007 - 22:43 Uhr

gebe mich geschlagen :hihi:


#13 Paulaner

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Geschrieben 20 März 2012 - 17:38 Uhr

Wollte kein neues Thema aufmachen und passt hier ganz gut rein.

Zu meiner Frage wenn ich auf meiner Rj03 von 60er auf 70er umsteigen möchte muss ich mir das beim TÜV eintragen lassen , so lese ich das hier aus dem Thema raus ?

Es geht um den Metzeler M5 und auf der Unbedenklichkeitsbescheinigung bin ich über diesen Zusatz gestolpert :

"¹) Die angegebene Bereifung stimmt NICHT mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I, der Übereinstimmungs-Bescheinigung, der Datenbestätigung oder
der Fahrzeuggenehmigung überein. Bei der Montage der Reifen liegt somit eine Änderung nach §19 Abs.2 StVZO vor. Für den Reifentyp ist eine Typgenehmigung erteilt
worden und eventuelle Einschränkungen in Bezug auf die Genehmigung des Fahrzeuges oder Einbauweisen, insbesondere die Anforderungen nach Kap.1, Anh. III der
Richtlinie 97/24/EG, wurden geprüft. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, erlischt die Betriebserlaubnis nicht; eine Anbauabnahme ist nicht
erforderlich (§19 Abs.3 Nr.2 StVZO)."

Soweit ich das verstehe muss ich das jetzt nicht mehr beim TÜV eintragen lassen , da die Typgenehmigung ausreichend ist?


#14 R6rrrrrrrrrrrrrrrrr

R6rrrrrrrrrrrrrrrrr

    Niemalsbremser

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Geschrieben 20 März 2012 - 17:43 Uhr

Die Unbedecklichkeitsbescheinigung (UBB) einfach mitführen dann passt das!


#15 Paulaner

Paulaner

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Geschrieben 20 März 2012 - 17:50 Uhr

Danke dir für die schnelle Hilfe !