Verfolgungsjagd
#1
Geschrieben 18 Oktober 2012 - 17:59 Uhr
Ich habe mal eine Frage an euch..
bin mir nicht mal sicher ob ich das hier posten darf aber ich probier es einfachmal..
Ein guter Freund von mir hat seine Karre aufgemacht und wo er sie abgeholt hat wurde er kurze Zeit später angehalten .. (von Zivi's)
dann ist er einfach weggefahren und die Polizei ihm natürlich hinterher..
haben sich anscheind eine Verfolgungsjagd geleistet aber
passiert ist nichts , niemand zu schaden gekommen etc. und er konnte sich verstecken..
Jetzt hat er Post bekommen und wurde halt gefragt wer gefahren ist etc ..kennt ihr ja.
Da sein Mopped an einem Ort steht wo mehrere Leute drauf zugreifen können..kann rein theoretisch jeder gefahren sein..
und so hat er des auch gesagt..
Anwalt ist auch eingeschaltet und meint , 50% / 50%..hat er mir zumindest gesagt.
Er hat mich gefragt ob er sich stellen solle und ich meinte nein..
weil die Polizei muss ihm ja net glauben.. aber sie müssen doch beweisen das er es war oder sehe ich das falsch?
Und solange sie des net können , kann doch eigentlich nichts weiter passieren?
Würde mich freuen wenn ihr mir eure Erfahrungen oder Meinungen dazu mitteilen würdet.
lg
Marvin =)
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Geschrieben 18 Oktober 2012 - 17:59 Uhr
#2
Geschrieben 18 Oktober 2012 - 18:33 Uhr
#3
Geschrieben 18 Oktober 2012 - 19:09 Uhr
Er macht sich halt nen Kopf und habe ihm gesagt naja ich frage mal bei mir nach ..
#4
Geschrieben 18 Oktober 2012 - 20:00 Uhr
lg:)
#5
Geschrieben 18 Oktober 2012 - 20:42 Uhr
meine da mal sowas aufgeschnappt zu haben.
aber ist schon krass sag ich dir, weil wollen wir mal hoffen das er nur da abhaut und nicht wenn nen Unfall ist oder so. weil wenn ich so jemanden sehen würde der abhaut, den trete ich glatt vom moped sag ich dir.
#6
Geschrieben 18 Oktober 2012 - 21:16 Uhr
nene , nichts Unfall etc..nur weil Karre offen war abgehauen , naja "nur" ist gut..schlimm genug.
#7
Geschrieben 18 Oktober 2012 - 21:25 Uhr
#8
Geschrieben 18 Oktober 2012 - 22:20 Uhr
Aber zur rechtlichen seite wenn die zivis ihn nicht eindeutig identifizieren koennen kommt er Vlt mit einem großen Schrecken nochmal davon. Fahrtenbuch sollte ihm nicht drohen aber er sollte sich dann die nächsten Monate am Riemen reißen da die Kennzeichen dann gerne vermerkt werden und bei Kontrollen die Polizisten dann selten ein Auge zudrücken....
#9
Geschrieben 18 Oktober 2012 - 22:26 Uhr
[...] Fahrtenbuch sollte ihm nicht drohen [...]
Wird ein Verfahren gegen den Halter eingeleitet, weil sich kein Schuldiger finden lässt, hat man so ein Fahrtenbuch schneller an der Backe als einem lieb ist. Kommt natürlich auch immer auf den Richter an, aber im Normalfall gibt es keinen Grund es nicht anzuordnen. Schließlich würde der Richter dann fahrlässig weitere Vorfälle mit ähnlichem oder schlimmerem Verlauf begünstigen. Da in Deutschland nach dem Halterprinzip verfahren wird, ist der auch dafür verantwortlich was mit seinem Fahrzeug veranstaltet wird und selbstverständlich in der Nachweispflicht - nicht andersrum.
#10
Geschrieben 18 Oktober 2012 - 22:33 Uhr
#11
Geschrieben 18 Oktober 2012 - 22:43 Uhr
#12
Geschrieben 18 Oktober 2012 - 23:46 Uhr
Wenn kein schuldiger gefunden wird , was passiert denn dann abgesehen vom Fahrtenbuch?
Und nein , es geht nicht um mich xD
glaubt mir..wäre mir sowas passiert könnte ich das net hier so locker posten^^
lg
#13
Geschrieben 19 Oktober 2012 - 00:48 Uhr
Ich glaube momentan gibts 3 optionen:
- sie f***en ihn
- fahrtenbuch
- er kommt mim schrecken und hoffentlich ne ecke schlauer aus der sache raus ^^
Kenn mich da aber selbst nich so aus
#14
Geschrieben 19 Oktober 2012 - 07:29 Uhr
ich würde sagen das verhält sich Ähnlich wie bei meinem Kumpel der von hinten geblitzt wurde.
Der hat auch ein Schreiben bekommen und sollte Stellung beziehen. Er hat natürlich gesagt das er nicht gefahren ist und nicht mehr weiß wer gefahren ist. In seiner Fami haben 3 Leute n Lappen. Und man hat gegenüber seiner Fami ja auch die Möglichkeit nichts dazu zu sagen. Ging dann son bischen hin und her aber im endefekt konnte der Fahrer nicht festgestellt werden und da es das Erste mal war wurde Ihm auch kein Fahrtenbuch aufgebrummt.
Somit um auf deinen Kumpel zurück zu kommen, denke ich das Sie ihm nicht beweisen können das er gefahren ist. Dadurch wird er wohl höchstens Fahrtenbuch führen müssen aber mehr wird da wohl nicht bei rum kommen.
Trotzdem nicht wirklich schlau von deinem Kumpel. Ich kenne jemanden dem is bei so was mal der Sprit ausgegangen und dann durfte er sich vor der Polizei rechtfertigen und und und... Also besser gleich zu dem Mist stehen den man verbockt hat.
#15 Gast-fanaticc_*
Geschrieben 19 Oktober 2012 - 09:11 Uhr
#16
Geschrieben 19 Oktober 2012 - 09:49 Uhr
Anwalt hat er ja eingeschaltet. Der wird alles weitere regeln.
Wichtig ist, ohne Anwalt keine weiteren Aussagen machen.
Ich hoffe, die Zivis haben sein Gesicht nicht gesehen, sonst sehe ich schwarz!
#17
Geschrieben 19 Oktober 2012 - 13:46 Uhr
#18
Geschrieben 19 Oktober 2012 - 15:43 Uhr
Ich werde bei Kontrollen, bei denen ich mir zu 100% eine Strafe einfange, inzwischen auch weiter fahren (warum? Siehe mein 2tes willkommen im bezug auf meine R1 Zeit)
Das hat nichts mit Glück zu tuen! Kann dir die Polizei nicht 100% nachweisen, dass du gefahren bist, kann dir keine Strafe angehängt werden! So droht dir dann im schlimmsten Fall ein Fahrtenbuch, wenn du (natürlich) nicht nachweisen kannst, wer gefahren ist!
Mein Dad hats schon so gemacht, 2 Kumpels und hat wohl immer geklappt!
Kommt dir eh keiner hinterher außer Autobahnpolizei und Zivi Bikes!
Gruß Andy
#19
Geschrieben 19 Oktober 2012 - 20:02 Uhr
Ich weiß zwar nicht ob ne Verfolgungsjagd noch nen bisschen was anderes ist als geblitzt zu werden aber wie auch immer , werde euch aufm laufenden halten
Ach btw..
Da in Deutschland nach dem Halterprinzip verfahren wird, ist der auch dafür verantwortlich was mit seinem Fahrzeug veranstaltet wird und selbstverständlich in der Nachweispflicht - nicht andersrum.
meine Recht Lehrerin hat mir heute gesagt..das wenn Staat gegen dich klagt.. auch der Staat in der Beweispflicht ist..und net der Fahrzeughalter..weil sie dir ja was anhängen..
Und wenn du gegen Staat , dann musst du ihnen es beweisen..
nunja , wie auch immer
ich geb bescheid wenns da was neues gibt.
lg:)
#20
Geschrieben 19 Oktober 2012 - 20:12 Uhr
Das stimmt so nicht. In Deutschland ist der Fahrer verantwortlich (Wir reden ja nicht vom ruhenden Verkehr). Sonst müsste der Halter auch die Punkte kassieren.Da in Deutschland nach dem Halterprinzip verfahren wird, ist der auch dafür verantwortlich was mit seinem Fahrzeug veranstaltet wird und selbstverständlich in der Nachweispflicht - nicht andersrum.
Anders sieht es im Ausland aus- da kann es vorkommen, dass der Halter die Strafe vorstrecken muss und dann vom Fahrer einfordern kann..
Bearbeitet von US1111, 19 Oktober 2012 - 20:14 Uhr.