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Filmen Während Der Fahrt Verboten?


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24 Antworten in diesem Thema

#1 FlowRiderR6

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Geschrieben 10 November 2008 - 21:04 Uhr

Hey ich hab mal ne Frage denn ich hab schon sehr viele verschiedene Aussagen über das Thema gehört...

Ist das Filmen der Fahrt mittels Camhalter auf z.b dem Tank verboten??? :unsicher:

Manche sagen das Filmen der Fahrt selbst ist nicht verboten, nur das Filmen anderer Verkehrsteilnehmer ist verboten....

Welche Strafen bzw. Regelungen gibt es da???

Angehängte Grafiken

  • P1010402.JPG


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Geschrieben 10 November 2008 - 21:04 Uhr

Hallo FlowRiderR6,

schau mal hier: Filmen Während Der Fahrt Verboten?. Dort wird jeder fündig!





#2 Tobilein

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Geschrieben 10 November 2008 - 21:07 Uhr

also des würd mich jetz auchmal interressieren wie da die regelung is!
grüßle


#3 Weizenbier

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Geschrieben 10 November 2008 - 21:09 Uhr

nach gesundem menschenverstand würde ich sagen: warum soll man es jemandem verbieten eine schöne landschaft während der fahrt zu filmen zb. alpen etc. fotos darf man ja auch machen. es gibt nen alpentourerforum,- die beschäftigen sich recht stark damit ihre touren zu filmen. jedoch touren und nicht suziedkampfeinsätze ;)


#4 elsonico

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Geschrieben 10 November 2008 - 21:14 Uhr

ich denke nicht dass es illegal ist, man bedenke nur die Möglichkeit von der Rennleitung angehalten zu werden mit ner Kamera aufm Tank, mit der man sich gerade mit 180km/h auf der Landstraße selbst gefilmt hat... :hilfe:


#5 Tobilein

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Geschrieben 10 November 2008 - 21:55 Uhr

ja daran hab ich auch schon gedacht aber wenn ich jemandem hinterher fahr irgend einem auto vor mir dann film ich ja DEN und dann is des ja wieder was wo ich quasi von dem verklagt werden könnte weil ich IHN ohne seine zustimmung gefilmt hab...


#6 Kappo

Kappo

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Geschrieben 10 November 2008 - 22:16 Uhr

Mensch Jungens, ihr denkt in die komplett falsche Richtung.

Jeder An/Um/Einbau an einem KFZ muss eingetragen werden oder eine ABE besitzen. Hat das eine selbsgebaute Kamerahalterung?


#7 Weizenbier

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Geschrieben 10 November 2008 - 22:37 Uhr

muss nur eingetragen werden, wenn es die fahrsicherheit beeinträchtigt, zb. entschliesst sich jemand einen eigenen bremssattel herzustellen und anschließend zu verbauen-das müsste eingetragen werden. eine kamera auf dem tank beinflusst in keinsterweise die sicherheit, demnach müsste man beispielsweise auch eine ganganzeige oder sturzpads eintragen lassen...


#8 Gast-Suddl_*

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Geschrieben 10 November 2008 - 22:49 Uhr

Mensch Jungens, ihr denkt in die komplett falsche Richtung.

Jeder An/Um/Einbau an einem KFZ muss eingetragen werden oder eine ABE besitzen. Hat das eine selbsgebaute Kamerahalterung?


Ein Camhalter muss nicht eingetragen werden. Wo kämen wir denn dann hin? :)


#9 Kappo

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Geschrieben 10 November 2008 - 23:21 Uhr

Also ich hab eine Mängelkarte kassiert und der TÜV hat es auch nicht abgesegnet. Achja das Teil war aus vollem gefräst und somit kein zusammengeklebtes Dingens.

Grund: Die Konstruktion kann mich im Falle eines Unfalles verletzen, bzw. abbrechen und durch die Gegend fliegen.

Vielleicht ists bei euch anders, aber in BW hat es Geld gekostet.


@Weizenbier: Einen AUspuff darfste ja auch nicht selber bauen und das ist auch kein Teil, welches der Fahrsicherheit dient.


#10 DerMoeh

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Geschrieben 10 November 2008 - 23:27 Uhr

falsch, darfst du sehr wohl... aber hinterher wird eine einzelabnahme, au und db-messung fällig

Bearbeitet von DerMoeh, 10 November 2008 - 23:27 Uhr.


#11 Weizenbier

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Geschrieben 10 November 2008 - 23:31 Uhr

ist doch vollkommen piepegal man sollte nicht päpstlicher als der papst werden, kommt immer auf den beamten an der einen anhält. würde mir auf jeden fall nicht den spass verdberben lassen..


#12 Gast-Suddl_*

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Geschrieben 10 November 2008 - 23:48 Uhr

Einfach dran lassen. Der Beamte wird euch deswegen schon nicht verknacken. ;) Bei mir haben sie noch nie was gesagt, wenn sie das Ding da dran gesehen haben...

Aber mit der Cam noch dran, würde ich ne Kontrolle eh vermeiden. :)


#13 FlowRiderR6

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Geschrieben 11 November 2008 - 07:29 Uhr

Man ihr habt ja viel gepostet :grins: .

Also:

-Der Camhalter ist nicht (ganz) selbstgebastelt...der ist von Mopedcam.de hab mir nur noch ne extra Platte mit Standfuß dazu montiert....

- Wenn die Cam nicht montiert ist passiert nix des weiß ich...da kann man ja sagen wenn man auf der Rennstrecke ist man filmt dort, das geht schon klar.

Meine Frage war die, wenn ich mit der Cam aufm Tank angehalten werde :bullerei: und Quasi mein eigenes Beweismaterial gefilmt hab :yeah: was dann passiert ob das strafbar is.... :ne: :nönö:

Man muss dazu sagen wie man auf dem Bild sieht kann man "nur" der Drehzahlmesser und keine km/H anzeige sehen obwohl das wohl keine große Rolle spielt.... :unsicher:


#14 Chefinspekteur

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Geschrieben 11 November 2008 - 08:09 Uhr

demnach müsste man beispielsweise auch eine ganganzeige oder sturzpads eintragen lassen...


also bei meinen sturzpads ist ne ABE dabei :zwinker: und ich wüsste auch nicht wie die dinger irgendwas am fahrzeug beeinflussen sollten :verwirrt:

eigentlich genauso wenig wie nen cam-halter, wobei der mich ja wenigstens noch erschlagen könnte wenn er sich löst :grins:


#15 naunka

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Geschrieben 11 November 2008 - 10:56 Uhr

nach der Km/h anzeige wird nicht gemessen würde ich sagen!
Könnte ja sein das du ne andere übersetzung drin hast und dein Tacho falsch geht ;)!

Aber Autos im überholverbot überholen, das kann man auf der cam sehn....

EDIT:

damit hamse doch schon ein paar möchtegerns gecashed! Bei youtube ihre raservids reinstellen und sich wundern warum tage später die Kripo vor der tür steht...

Bearbeitet von naunka, 11 November 2008 - 10:57 Uhr.


#16 Chaeppi

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Geschrieben 11 November 2008 - 11:13 Uhr

ja also ich glaub die müssen schon bisschien genauer forschen, den du kannst immer sagen das dei cam im beschleunigten modus gefilmt hat... und die dürfen sie dir doch eh nicht ab nehmen.. ohne die nötigen papiere?!


#17 MaKo

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Geschrieben 11 November 2008 - 12:13 Uhr

Filmen ist IMHO nicht verboten, solange man die STVO §23 (Hände frei, nicht durch Bedienung abgelenkt etc.) und die STVZO (eher unwahrscheinlich, siehe Navis und deren Befestigung) beachtet.


#18 viper87

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Geschrieben 11 November 2008 - 20:19 Uhr

hallo!

also ich versteh glaub jetzt das problem net?
wir sind jetzt von "ist es verboten zu filmen" rüber zu "ist der selbst gebaute kamerahalter in der stvo erlaubt" zu "was is mit dem beweismaterial" gekommen! :verwirrt:

nur weil die die kamera sehen dann werden die ja net sagen "so jetzt beschlagnahmen wir das ding auf gut glück und schauen mal nach verkehrsverstößen" :verwirrt: !

im höchsten fall sagen die noch wenn se sehen das der halter net zu der kamera passt bzw. original ist bau ab das ding und mach den original drauf und lassen es bei ner mündlichen verwarnung!

von meiner freundin der onkel is dienststellenleiter in darmstadt (oder so auf jeden fall irgendwas sehr hohes :schüchtern: )und der filmt jede ausfahrt mit seinen kumpels! kann den ja mal fragen aber wir haben doch ein polizist im forum!?!

wir kinder vom land sagen immer "lass die kirche im dorf"!!!!

mfg sven


#19 MaKo

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Geschrieben 11 November 2008 - 21:12 Uhr

hallo!

also ich versteh glaub jetzt das problem net?...

Glaub ich auch. :grins: Habe auf die ursprüngliche Frage geantwortet.
Für das selbst gefilmte Belastungsmaterial fehlt mir die Grundlage. :verwirrt:
Deswegen kam da nix.


#20 FlowRiderR6

FlowRiderR6

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Geschrieben 11 November 2008 - 21:42 Uhr

Ja Viper Frag doch mal den Vater deiner Freundin wie das ist...

Vielen Danke das ihr soviel gepostet habt......


Grüße