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Reifenfreigabe R6 Rj03 120/70 Nich 120/60!


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61 replies to this topic

#61 dan2511

dan2511

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Posted 17 March 2009 - 13:18 Uhr

Ein Prüfer KANN das auch gar nicht abnehmen.
Ein Sachverständiger KANN das.
Wenn es der SACHVERSTÄNDIGE NICHT WILL, fragt ihr eben den NÄCHSTEN.
Aufwendige Fahrtests sind zum Beispiel bei Beibringung von
Datenblättern KEINE Notwendigkeit.
Genau genommen braucht man nicht mal die , weil jeder Reifen der E-zertifiziert ist
in seinen maximalen Ausmaßen gem. ETRTO standartisiert ist.
Das dies nicht immer stimmt , hören wir ja ständig....

NOCHMAL
PRÜFER = Stino mit Prüferlaubnis
SACHVERSTÄNDIGER = in der Regel Dipl.Ingenieur der §19.2 StvZo machen kann

ACHTUNG Prüfhoheit beachten:
In den ehemaligen Ostländern zuständig NUR Dekra
In den ehemaligen Westländern zuständig NUR TÜV


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Posted 17 March 2009 - 13:18 Uhr

Hallo dan2511,

schau mal hier: Reifenfreigabe R6 Rj03 120/70 Nich 120/60!. Dort wird jeder fündig!





#62 Fabi

Fabi

    Spätzünder #99

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Posted 17 March 2009 - 14:22 Uhr

Wenn ich das dann richtig verstanden haben, dann werde ich wohl zum TÜV Sachverständigen gehen müssen.

Da habe ich mich nicht richtig informiert. Dachte mein Händler würde das schon für mich regeln.

Danke Dan.

Gruß
Fabi