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Pilot Power Freigaben


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6 Antworten in diesem Thema

#1 MacO

MacO

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Geschrieben 13 Juni 2007 - 13:37 Uhr

hallo alle zusammen!
Bin neu im Club! und freu mich!
Meine Frage ist das ich ne Freigabe für PP von Michellin vor mir liegen habe und da steht beim Hinterreifen PP B. Der ist bei mir aber grad nicht lieferbar, sondern nur PP und PP E. was ist der Unterschied und ist die Freigabe damit nicht erfüllt. also evtl Probl. mit :bullerei: . hab ne R6 03er.

mfg MacO

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Geschrieben 13 Juni 2007 - 13:37 Uhr

Hallo MacO,

schau mal hier: Pilot Power Freigaben. Dort wird jeder fündig!





#2 Chaos

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Geschrieben 13 Juni 2007 - 13:54 Uhr

Hallo und willkommen im Club!

Die Freigabe verfällt, wenn du einen normalen PiPo oder den E verwendest, in dem Dokument aber der PiPo B steht. Verwendest du den normalen Pilot Power hast du aber die Möglichkeit, den Reifen beim TÜV / Dekra eintragen zu lassen. Hierzu gibt es ein Teilegutachten. Der Link: *klick*
Alles in allem würde ich warten bis der richtige PiPo verfügbar ist. Die Kosten übersteigen sonst den Nutzen.

Grüße...


#3 Chefinspekteur

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Geschrieben 13 Juni 2007 - 13:55 Uhr

Moin,

ich glaub den Unterschied kann dir niemand so wirklich erklären ... es ist halt einfach so das du den reifen nehmen musst der auf deiner "Unbedenklichkeitsbescheinigung" steht ...

du könntest natürlich theoretisch einfach den nehmen den du möchtest ... was das für konsequenzen (vor allem rechtlich) haben könnte ... kannst du dir sicherlich denken

beim michelin reifenkompass --> http://www.michelin..../2r_moto_ts.jsp gibts nur 2 möglichkeiten:

entweder VORNE pilot power und HINTEN pilot power b (mit Unbedenklichkeitsbescheinigung zum ausdrucken)

oder

VORNE pilot power und HINTEN pilot power ... da allerdings musst du vorne nen anderen querschnitt nehmen also statt 120/60 brauchst du 120/70 ... das hat zu folge das du mit einem teilgutachten (kann man sich dort ausdrucken) zum tüv gehen musst und das ganze abnehmen lassen musst (ca 35€)


edit: mist war jemand schneller ... bitte nicht verwechseln!!!!! unbedenklichkeitsbescheinigung bedeutet du brauchst KEINE tüv abnahme
Teilegutachten bedeutet du brauchst eine TÜV Abnahme

Bearbeitet von Chefinspekteur, 13 Juni 2007 - 14:00 Uhr.


#4 Andy83

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Geschrieben 13 Juni 2007 - 13:57 Uhr

Hab auch den normalen drauf, hat bis jetzt noch niemanden interrresiert..

Aber theoretisch musst du den "B" montieren....


#5 MacO

MacO

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Geschrieben 13 Juni 2007 - 14:28 Uhr

aha verstehe. also muss ich mich jetzt nur noch entscheiden was ich tuen werde, entweder den etwas teureren PP B kaufen und alles ist gut oder die 35 Eus beim tüv investieren und und es kommt etwa aufs selbe raus. ich glaube ich nehm die Lösung die am schnellsten geht, denn bin fahrgeil! Bzgl. der Fahreigenschaften eines 60er oder 70er Querschnitt scheinen sich ja eh die Geister zu scheiden, wie ich hier im Forum mitbekommen habe, also warum nicht mal nen 70er ausprobieren.
Ps: Danke für eure Hilfe und die Links


#6 Chefinspekteur

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Geschrieben 13 Juni 2007 - 16:00 Uhr

jup hab auch schon mitbekommen der eine findet das besser der andere findet das besser

ich habs einfach ausprobiert und ich find den 70er besser ... das lenken finde ich geht so insgesamt runder über die bühne ... schlecht zu beschreiben

versteh auch nicht wie die bei der r6 auf den 60er gekommen sind ... soweit ich weiß ist das nen ziemlich unübliches format ... naja

Bearbeitet von Chefinspekteur, 13 Juni 2007 - 16:01 Uhr.


#7 MacO

MacO

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Geschrieben 13 Juni 2007 - 16:32 Uhr

ja ist wahrscheinlich schon eher unüblich, das merkt man auch schon beim Kauf, die 70er findest du überall.
egal, ich hab mir vor ner stunde nen satz laut diesem Teilegutachten bestellt (225 €) gutes Angebot denk ich. Dann düs ich damit zum Tüv und alles ist gut.
Bin gespannt ob ich da echt so'n Unterschied zum 60er spüre.