Neuer Fs-antrag Von A-beschränkt Auf A ?!
#1
Geschrieben 08 April 2008 - 18:45 Uhr
die Suche hat mir leider keine genaue Antwort auf meine Frage/Situation gebracht.
Im Mai XX.05.2005 habe ich meine Führerscheinklasse A-beschränkt erhalten. ( genaues Datum habe ich jetzt nicht im Kopf, steht auch nirgendswo )
Vom 29.10.2005 - 27.09.2006 war ich leider ohne Führerschein ( Entzug der Fahrerlaubnis ).
Am 28.09.2006 wurde mir die Fahrerlaubnis dann wieder erteilt und ich erhielt folgenden Führerschein zurück ( siehe Foto ).
Muss ich meinen Führerschein jetzt umschreiben lassen und Klasse A beantragen ??
Besten Dank im Voraus.
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Geschrieben 08 April 2008 - 18:45 Uhr
#2
Geschrieben 08 April 2008 - 18:56 Uhr
Aus meinem Gerechtigkeitsgefühl solltest Du aber doch genau den gleichen Führerschein wiederbekommen, den Du auch hast abgeben müssen....also GLEICH im Sinne von alles was dDu vorher auch fahren durftest.
......ja, leider !
#3
Geschrieben 08 April 2008 - 19:02 Uhr
#4
Geschrieben 08 April 2008 - 19:04 Uhr
#5
Geschrieben 08 April 2008 - 19:06 Uhr
#6
Geschrieben 25 April 2008 - 12:00 Uhr
#7
Geschrieben 25 April 2008 - 12:22 Uhr
#8
Geschrieben 25 April 2008 - 12:42 Uhr
#9
Geschrieben 25 April 2008 - 19:37 Uhr
#10
Geschrieben 25 April 2008 - 19:39 Uhr
#11
Geschrieben 25 April 2008 - 19:49 Uhr
Dann bin ich am Sonntag in ne "Allgemeine Verkehrskontrolle" gekommen. Die hat gemeint ich bräuchte auf jeden Fall nen neuen FS. Also der wo dann nur A (offen) eingetragen ist. Hab en bissl mit den geredet. Waren sich zuerst auch net 100%ig sicher aber die hatten so en kleines Hilfsheftchen wo genau drin stand, dass nach den 2 Jahren en neuer FS beantragt werden muss...
Weiß jetzt auch noch net recht ob ich mir nen neuen machen lass ?!
Gruß Jan87
#12
Geschrieben 25 April 2008 - 20:45 Uhr
Die Auskunft die ich damals von meiner Zulassungstelle auf die gleiche Frage bekommen habe:
Man darf nach den 2 Jahren in Deutschland mit einem offen Motorrad fahren, ohne den Schein umgeschrieben zu haben (schaetze das ist bei Kontrollen einfach nur geduldet und ohne rechtliche Grundlage) soll ihn aber auf jedenfall ueber kurz oder lang umschreiben lassen.
Spaetestens wenn du dich mit deinem Bike in einem unserer Nachbarlaender aufhaeltst muss es fuer die dort ersichtlich sein, dass du im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis bist/offen fahren darfst. Da koennte es dann evtl. Probleme geben, wenn du ihn nicht umgeschrieben hast.
Lass mich auch gerne korrigieren, wenn jemand mehr darueber weiss.
#13
Geschrieben 25 April 2008 - 21:10 Uhr
das mit dem ausland ist allerdings ein argument. aber wieder 50€ für so ne dumme plastik karte.
#14
Geschrieben 26 April 2008 - 00:10 Uhr
Ich bin nicht 100% sicher ob sich dass jetzt auch auf die Probezeit der Klasse Ab bezieht, aber in der Fahrerlaubnisverordnung §20 Neuerteilung der Fahrerlaubnis steht
"Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung.
Die Zeiten von Führerschein umschreiben lassen sind vorbei.
Also für mich sieht es so aus, dass du ab 28.08.2008 offen fahren darfst. Dass da kein Stern bei unbeschränkt ist, ist aber wie gesagt egal da auf das Datum der Erteilung der Klasse A beschränkt die 2 Jahre Probezeit draufgerechnet werden.
Nochmal ne Kurze Erklärung.. Neuerteilung heisst du machst einen neuen Führerschein.. also auch wieder Probezeit von vorne.
Gruß
Also neu machen musste ich den Lappen nicht, lediglich an einem Seminar teilnehmen ^^ Aber das soll ja nicht Thema des Threads sein
Ja aber wasn jetzt.. haben Sie dir den Führerschein entzogen oder nicht?!.. weil wenn er entzogen wurde musst du ihn auch neu machen?!
Bearbeitet von BlAck BuDDaFlY, 26 April 2008 - 00:04 Uhr.