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Kaufvertrag Bzw. Verkaufvertrag Für Privatperson


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13 Antworten in diesem Thema

#1 Fabi

Fabi

    Spätzünder #99

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Geschrieben 08 April 2009 - 10:37 Uhr

Tschausen,

bin auf der Suche nach einen möglichst genauem Vordruck für einen Privatkaufvertrag.

Bisher habe ich mir mal die Vordruck von Mobile und anderen Seiten angeschaut. Allerdings bin ich mir nicht ganz sicher, ob die so wirklich, sagen wir mal, "stichfest" sind.

Kann mir jemand mit einem Vordurck weiterhelfen?

Gruß
Fabi


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Geschrieben 08 April 2009 - 10:37 Uhr

Hallo Fabi,

schau mal hier: Kaufvertrag Bzw. Verkaufvertrag Für Privatperson. Dort wird jeder fündig!





#2 fjen

fjen

    Der mit der Duc tanzt

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Geschrieben 08 April 2009 - 10:49 Uhr

Hi Fabi

Du kannst davon ausgehn dass die Verträge von mobile.de oder ähnlichem ordentlich sind. Würden sich ja selbst ins Knie schiessen wenn sie schlechten Service anbieten würden. Ausserdem hab ich noch nie davon gehört dass jemand mit diesen Kaufverträgen Probleme gehabt hätte. Habe bis jetzt bei allen meinen Fahrzeugkäufen das Forumlar von mobile.de genommen.

Gruß, fjen


#3 Piranha74

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Geschrieben 08 April 2009 - 11:07 Uhr

Hey

Du kannst auch zu jeder Versicherung gehen oder Schreibwarenladen, die bieten alle Kaufverträge an.


#4 Engel182

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    Niemalsbremser

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Geschrieben 08 April 2009 - 11:09 Uhr

Hallo

Beim ADAC auf der Seite kannste auch Vordrucke herunter laden..auch als NICHT-Mitglied ;)


#5 Fabi

Fabi

    Spätzünder #99

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Geschrieben 08 April 2009 - 11:43 Uhr

Danke für die Hinweise.

Allerdings enthalten diese, soweit ich mich erinnern kann, keine Klauseln wie "gekauft wie gesehen" oder "keine Gewährleistung da Privatverkauf" oder ähnliches.

In wie weit sind solche Klauseln wichtig?


#6 R6-Racer86

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Geschrieben 08 April 2009 - 11:48 Uhr

Also ich meine, dass steht in jedem Mobile.de Vertrag nur anders formuliert..
Als ich meine verkauft habe hatte ich mich auch informiert..

edit das ist doch mit dem was unter Sachmängel Ausschluss steht abgesichert ;)

Bearbeitet von R6-Racer86, 08 April 2009 - 11:49 Uhr.


#7 Quarck

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Geschrieben 08 April 2009 - 11:48 Uhr

konkretisiere mal deine frage.. sicher sind solche klauseln für haftungsausschlüsse wichtig. einzig bewusst verschwiegene mängel etc. werden damit nicht ausgesetzt. aber somit sichert sich der verkäufer genauso ab. wenn du nach zwei wochen kratzer geltend machen willst, die du angeblich bei der sichtung nicht entdeckt hast, dann würd ich dir auch nen piepmatz zeigen...

adac und internetportale bieten viele möglichkeiten von verträgen.


#8 locke24

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Geschrieben 08 April 2009 - 12:03 Uhr

Danke für die Hinweise.

Allerdings enthalten diese, soweit ich mich erinnern kann, keine Klauseln wie "gekauft wie gesehen" oder "keine Gewährleistung da Privatverkauf" oder ähnliches.

In wie weit sind solche Klauseln wichtig?


Ich habe letzten den ADAC Vertrag genommen und solche Anmerkungen/Formulierungen/Ausschlüsse in die Felder "Sonstige Vereinbarungen etc" eingetragen. Das war für die Käuferin absolut kein Problem. Wenn die "Chemie" zwischen beiden beim Privat-Kauf stimmt, sollte dies auch wirklich kein Problem darstellen. Vorausgesetzt, man verschweigt als Käufer nichts! Ich habe lieber ein paar "Kratzer" mehr aufgeschrieben, auch wenn die nun wirklich nicht die grundlegenden Eigenschaften des Bikes oder den vereinbarten Preis beeinträchtigen.

LG
Locke


#9 Fabi

Fabi

    Spätzünder #99

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Geschrieben 08 April 2009 - 12:24 Uhr

Verschweigen werde ich mit Sicherheit nichts. Bekomme ja Geld dafür. Der Käufer erwartet hierfür eine korrekte und richtige Leistungen. Die soll er auch bekommen, ohne irgendetwas verschwiegenes.

@Quark:
Habe immer wieder auch hier gelesen, dass der Käufer nach kurzer Zeit wieder kam und wollte, dass das Bike zurück genommen wurde, weil etwas nicht stimmt, bwz. nicht lief. Um hier nicht wieder alles rückabwickeln zu müssen, hätte ich halt gerne etwas "wasserdichtes". Und da fehlt mir einfach das Wissen, was in so einen Vertrag rein muss.


#10 R6-Racer86

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Geschrieben 08 April 2009 - 12:27 Uhr

das steht doch in dem Mobile Vertrag!!

So lang du nix bewusst verschweigst bist du damit abgesichert!!

Wenn es dich beruhigt kannst noch dazu schreiben da Privatverkauf keine Gewährleistung usw...


#11 Der_Veteran

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Geschrieben 08 April 2009 - 12:44 Uhr

das steht doch in dem Mobile Vertrag!!

So lang du nix bewusst verschweigst bist du damit abgesichert!!

Wenn es dich beruhigt kannst noch dazu schreiben da Privatverkauf keine Gewährleistung usw...


Genau! Das solltes Du auf jeden fall rein schreiben.
Und evtl noch, dass eine Probefahrt durchgeführt worden ist und Dir keine Mängel bekannt sind.

Mfg


#12 Quarck

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Geschrieben 08 April 2009 - 14:28 Uhr

richtig wasserdicht wird nie etwas sein... wenn er nen guten anwalt hat, und da was is, dann kannst noch so viel klauseln drin haben, der dreht dir daraus trotzdem nen strick..

aber mit dem bei mobile bist schon auf der "relativ" sicheren seite. ich hab den damals auch genutzt.


#13 mich

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Geschrieben 08 April 2009 - 15:12 Uhr

Hallo!

Schreib alles was dir noch wichtig ist selber hinzu, Wie: gekauft, wie gesehen, keine Garantie da Privat....

Gruß


#14 Fabi

Fabi

    Spätzünder #99

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Geschrieben 08 April 2009 - 16:06 Uhr

Alles klar,

vielen Dank euch für die vielen Schnellen Antworten.

Haut rein!

Gruß
Fabi